Getriebe nach Reparatur undicht?
Hallo, es geht um eine Garantie/ Gewährleistungsfrage, aufgrund eines undichten Getriebes, nach der Reparatur. Es läuft Getriebeöl raus.
Ich habe vor drei Monaten mein Automatikgetriebe überholen lassen. Die Kosten hierfür wurden im Rahmen der Gewährleistung vom Gebrauchtwagenhändler übernommen, wo ich mein Gebrauchtwagen vor wenigen Monaten dort erworben hab. Dieser ließ die Demontage und Montage von seiner Partnerwerkstatt durchführen und die Instandsetzung erfolgte durch eine andere Firma mit Sitz in Polen, die das Getriebe vor Ort abholte. Dem Händler hatte ich das Problem vorher telefonisch mitgeteilt.
Ich habe die Getriebereparaturfirma kontaktiert und die meinten, dass die das Getriebe ausgebaut benötigen. Laut Werkstatt werden da zwei Dichtungen (Simmeringe) ausgetauscht, wo kein Getriebeausbau nötig ist. Das kommt mir wie ein Affenzirkus rüber, da sich die vorherige Reparatur durch den Händler extrem in die Länge gezogen hat und die Getriebereparatuefirma so schlampig gearbeitet haben, dass die anscheinend die alten Dichtungen rein geklatscht haben und somit ich das Problem des Getriebeölauslaffens habe. Es ist in 3 Wochen ziemlich gut was ausgelaufen, so dass laut Werkstatt ist bald zu einem erneuten Getriebeschaden führen würde.
Meine Frage, können die einfach schlampig arbeiten und jedes Mal verlangen, dass das Getriebe ausgebaut wird (auf eigene Kosten). Und für die Demontage/ Montage ist wieder der Händler zuständig? Die Dichtungen kosten maximal 40 Euro zusammen.
Das Getriebe hat 1 Jahr Garantie seitens der Reparaturfirma.
3 Antworten
Wenn dein Händler eine Gewährleistungsrepararatur hat machen klassen ist der auch dafür verantwortlich das die richtig gemacht wurde. Egal wer die wo macht und welche kosten ihnm entstehen. ist dies nicht zu deiner zuriedenheit erolgt nochmal Reklamieren und dir kann es egal sein wer welche Garantieverpflichtungen hat .
Für Polen werden die Getriebe aus Transportgründen ausgebaut weil ein Fahrzeugtransport zu teuer währe. ist aber nicht dein problem und nicht Du sondern der Autraggeber hat die Gewärleistungsansprüche..
Du mußt beim ausführenden Händler deinem Vertragspartner reklamieren und eder ist in der pflicht das zu regeln. Dabei ist es unerheblich das die gesetzliche Gewährleistung inzwischen vorbei sind den die ReparaturDaten sind dafür anzusehen.. ist der Zeitpunkt ab dem es Gültig ist..
Super, danke für die ausführliche Information. Ich weiß dann bescheid.
Wenn du noch eine Garantie hast ist dafür der Händler zuständig. Dann kann der auch sagen wie die Reparatur ablaufen soll. Er muss ja schließlich die Kosten übernehmen.
Lies genau die "Garantie"bedingungen.
Leider stehen die ja nicht hier...
Diese Gebrauchtwagengarantien sind nicht das Papier wert auf denen sie stehen.
Und die Reparaturen meist Verschlimmbesserungen
Kauf vom Händler ist meist ein Reinfall, privat wirst nicht so überden Tisch gezogen.
Die Garantie ist auf dem Getriebe seitens der Firma, die mein Getriebe generalüberholt hat. Beim Händler gab es nur 1 Jahr Gewährleistung