Gewährleistungsrecht – die neusten Beiträge

Was sind eure Erfahrungen mit MediaMarkt bei Gewährleistungsanspruch im 2. Jahr?

Guten Tag,

Die Frage bezieht sich auf meine Playstation 5. Sie wurde vor knapp 1,5 Jahren von mir bei MediaMarkt erworben und gibt mir nun bei bestimmten Spielen immer wieder einen Fehlercode aus (CE-108255-1). Dieser Fehlercode deutet eigentlich auf eine nicht geupdatete Software hin, in meinem Fall sagt der Playstation Support jedoch, dass es sich um ein Hardware-Problem handeln müsste, welches dem Herren jedoch auch nicht bekannt ist.

Dieses Problem ist besonders ärgerlich, da die Betroffenen Spiele alle aus einem Abonement stammen, durch den die Spiele genutzt werden können. Der Nutzen dieses Abonements ist also bedeutend beeinträchtigt und meine 100€/Jahr praktisch weg.

Laut Playstation-Support muss ich mich bei dieser Angelegenheit an den Händler(MediaMarkt) wenden, da die Herstellergarantie nur 1 Jahr beträgt. Meine Sorge liegt nun in der Beweislastumkehr im 2. Jahr der gesetzlichen Gewährleistung und wie kulant MediaMarkt diesbezüglich ist.

Die Konsole weißt praktisch keine Gebrauchsspuren auf und der Fehler könnte laut Playstation bei allem Möglichen liegen (Netzteil, Grafikchip, Prozessor, Arbeitsspeicher, SSD).

Die Reparatur bei Playstation würde 270€ betragen und wäre für mich an sich kein Problem. Trotzdem würde ich gerne meine Möglichkeiten bei MediaMarkt ausnutzen und daher meine Frage im Titel.

Vielen Dank schonmal für sämtliche Antworten :)

PlayStation, Sony, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Kundenservice, Media Markt, Umtausch, Reparaturkosten, Gewährleistungsanspruch, Gewaehrleistungspflicht, PlayStation 5, Reparaturservice, Mediamarkt oder Saturn, Mediamarkt Onlineshop

Gewährleistung?

Hallo, ich habe Ende Dezember 2023 Fliegengitter anbringen lassen was schon sehr problematisch begonnen hat. Man wollte es uns schon vorher anbringen und hat uns zwei bzw. den Termin zwei mal vergessen und ist nicht erschienen. Ich habe dan gesagt okay ich möchte die Fliegengitter nicht mehr erschien der Herr der das montiert Sonntag früh um 8 Uhr bei uns. Daraufhin habe ich gesagt wenn das mit der Montage schon so anfängt will ich nicht wissen wie es ist, wenn eine Reklamation kommt und er versprach alles wird ohne Probleme laufen. Ich habe nun im August drei Fliegengitter reklamiert, da sie anfangen Wellen zu bilden .. Man hat uns den Rahmen abmontiert keine Lösung gefunden und wieder dran montiert, jedoch wollte ich den Rollladen runtermachen es geht aber nicht. Habe jetzt eben mit der Dame am Telefon gestritten, weil sie alles abstreitet und absolut nicht hinter ihrem Wort steht. Sie sagt wir wechseln das Innere und dann ist gut .. sie würde das aus Kulanz machen … Ich habe doch Gewährleistung ? wie kann ich vorgehen ? Eine Rechnung habe ich nie erhalten, da es nie mitgebracht worden ist. Bezahlt haben wir immer auf Wunsch bar sobald alles montiert war, habe aber nach zehn Monaten noch keine Rechnung obwohl sie mindestens drei oder vier mal hier waren wurde nie etwas mitgebracht. Muss ich das akzeptieren oder kann ich das Geld zurückfordern ? Sie hat außerdem letztes Mal gesagt bei den nächsten wird das gleiche passieren wenn wir es austauschen soeben am Telefon verleugnen alle beide diese Aussage (der Mann der das montiert hat und die Dame (seine Frau) ) durch die fliegengitter kommen trotzdem Bienen / spinnen oder motten rein, weis aber nicht, von wo genau

Recht, Rechte, Verbraucherschutz, Garantie, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, käuferrecht, Käuferschutz, Rechtsschutz, Sachbeschädigung, Verleugnung, Gewährleistungsanspruch

Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagen (Flecken+ Loch nach Umzug)?

Hallo,

habe, bereits im Juni, einen Gebrauchtwagen erworben, der, wie sich später herausstellte, stark mangelbehaftet ist. (Wahrscheinlich Vetternwirtschaft beim TÜV, uns wurde gesagt, er hätte die Plakette gar nicht erhalten dürfen).

Es fing an mit einem Problem mit dem Ausgleichsbehälter wodurch das Auto Wochen lang still stand. Nachdem endlich eine Reaktion des Verkäufers erfolgte, wurde das Probleme in der Werkstatt behoben - dabei kamen aber deutlich schlimmere Mängel zum Vorschein, vor allem ist die Zylinderkopfdichtung Schrott und muss zeitnah ausgetauscht werden. Grob geschätzt, mindestens 2500€ an Reparaturkosten für einen 4000€ Wagen.

Die Kommunikation mit den Verkäufer war von Anfang an schwierig (von einfach keine Antwort bis falsche Versprechungen).

Von Anfang an sagten wir, dass wir das Auto spätestens Ende August einsatzbereit benötigen. Jetzt hat er einen Ersatzwagen in Aussicht gestellt. Wir mussten allerdings einen Umzug durchführen - Auto war fest eingeplant, hatten keine andere Möglichkeit - wobei leider der Autohimmel in Mitleidenschaft gezogen wurde: Er hat sich an einigen Stellen gelöst und hängt ein bisschen herunter, außerdem ist leider ein stecknadelgroßes Loch an einer Stelle entstanden+ ein kleiner Fleck, der sich aber wahrscheinlich entfernen lässt.

Meine Frage: Inwiefern beeinträchtigen diese (neuen) optischen Mängel das Gewährleistungsrecht? Inwiefern müssen wir hier den durch uns entstandenen Schaden beim Tausch "gegenrechnen"? Wir haben ihm nochmals eine Frist bis zum 15. gesetzt, am 10. soll nun der potenzielle Autotausch stattfinden.

Wenn du/Sie bis hierhin gelesen hast, vielen Dank.

Freue mich über Tipps/Anregungen/Erfahrungen und natürlich Fachwissen.

Gruß

Gebrauchtwagen, Anwalt, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistungsrecht, Kaufvertragsrecht, Kfz-Recht, Zivilrecht, Gebrauchtwagenverkauf, Gebrauchtwagenhändler, Gewährleistungsanspruch, Gewaehrleistungspflicht

Garantiefall, wer zahlt Technikereinsatz?

Hallo, wir haben eine große Kühltheke die nach nicht mal 9 Monaten nicht mehr kühlte. Ein herbei gerufener Techniker erklärte das er ein Klickgeräusch hören würde was auf den Kompressor schließen lässt und er das Gerät nicht weiter anfassen (lediglich Sichtprüfung)dürfte weil es ein Garantiefall (9 Monate alt) wäre.

Nach Kontakt mit dem Verkäufer sollten wir dann einen Kühltechniker bestellen und dieser stellte dann auch den Anfangsverdacht fest. Der Kompressor ist defekt.

Nach erneuten Kontakt mit dem Verkäufer, musste auch der Techniker erneut kommen, da man vermeintlich Aufgrund der Typenbezeichnung der Theke nicht wüsste welcher Kompressor verbaut wäre. Also erneut das Gerät auseinanderbauen um die Seriennummer des Kompressors heraus zu finden.

Abgesehen davon das wir gefühlt hingehalten werden, Hersteller habe gerade Betriebsferien weshalb man diesen erst in 14 Tagen erreichen könnte und dann zusehen will das Ersatzteil baldigst zu besorgen, Der Verkäufer die Kompetenz des Kühltechniker anzweifelte (Meisterbetrieb und Dekra-Sachverständiger) ob es sich dabei denn auch wirklich um den Kompressor handelte, da ja der Techniker das Fabrikat der Theke nicht kennen würde, könnte ja auch etwas anderes kaputt sein.

Verweigert der Verkäufer nun auch die 2 Techniker-Einsätze zu bezahlen. Man hätte uns ja schließlich als Garantieleistung einen neuen Kompressor zugesagt und sonst nichts.

Gewährleistungsrecht, Garantiefall

Darf Händler pauschale Kosten ansetzen bei Gewährleistungsanspruch?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mir vor knapp zwei Jahren Kopfhöher bei Amazon bestellt. Versender ist Beyerdynamic.

Jetzt musste ich vor Kurzem leider feststellen, dass meine KH auf einmal einen schlechten Ton abgeben und auch kein Bass mehr wahrzunehmen ist. Es gibt keinen mir direkt zurückzuführenden Grund (bzw. Vorfall), der für einen solch auftretenden Defekt gesorgt haben könnte. Lediglich ein Verschleiß durch alleiniges Hören wäre in dem Fall plausibel. Und das will ich mal stark bezweifeln. Immerhin sind die KH schon in der höheren Preisklasse anzufinden. Zudem sind sie qualitativ hochwertig (subjektive Meinung).

Da der Kauf über Amazon abgewickelt wurde, habe ich den Händler auch über das Portal kontaktiert. Dieser verwies allerdings in seiner Antwort auf den eigenen Shop. Dort im Footer befindet sich eine Verlinkung zur Erstellung eines Reklamationsantrags. Hier beschreibt der Händler pauschal Anfallende Kosten (pro Stunde) für gewisse Produktgruppen. Ein Kostenvoranschlag wird dem Kunden vorab jedoch übermittelt.

Dies hat mich stark irritiert. Zumal ich von meiner Gewährleistung gebrauch mache und gerne eine Beseitigung des Mangels oder einen Austausch der Mangelhaften Ware wünsche. Die Beweislastumkehr von 6 Monaten oder mittlerweile glaube ich sogar einem Jahr ist vorüber. Naja unabhängig davon, darf mir der Händler doch keine Kosten aufdrücken, wenn ich Gewährleistungsrechte geltend mache, oder? Also sofern tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt. Des Weiteren ist es doch auch gar nicht gestattet bei Amazon auf den externen Shop zu verweisen, oder? Naja ich habe gefordert, dass jegliche Prozesse über das Amazon-Portal (also dem Shop, wo der Kauf stattfand) zu führen und einzuleiten, damit auch dort alles Dokumentiert ist. Leider umgeht der Anbieter irgendwie meine Anfrage. Jetzt wollte ich mich mal hier über die Situation absichern und den Status Quo ermitteln.

Amazon, Rechte, Bestellung, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Transportkosten, Rücksendekosten, Rücksendung, beweislastumkehr, Gewährleistungsanspruch, Kostenträger

Rücktritt Kaufvertrag wegen Mangel?

Habe eine Frage an die Gemeinde hier. Gekauft wurde bei einem gewerblichen Händler ein Trockner im März 2022 . Dieser wurde bis Bordsteinkante geliefert. Dieser Trockner war leider defekt und wurde direkt ersetzt. Leider musste auch hier jemand gebeten werden den defekten Trockner von der 2. Etage nach unten zu tragen und er musste verpackt werden. Der Ersatztrockner wurde dann wieder nur Bordsteinkante geliefert. Insgesamt musste also dreimal Hilfe geholt werden , damit der Ersatztrockner in die 2. Etage getragen wurde. Dies war alles im Juli 2022 . Der Ersatztrockner ist erneut defekt , die Türe schließt nicht und dadurch keine Funktion. Dies wurde Anfang Oktober dem Verkäufer mitgeteilt. Es sollte eine Reparatur erfolgen. Ständiges nNachfragen ergab keine Abhilfe. Ende Oktober meldete sich dann ein anderer Mitarbeiter mit dem Hinweis, nun haben wir 2 Kundendienste beauftragt. Es meldete sich dann am 14.11.2022 der Gronje Kundendienst per Email mit der Anweisung man solle zurückrufen. Dies erfolgte am gleichen Tage . Hier wurde nur nochmals bestätigt das das Typenschild etc alles vorliegen würde, man können noch nicht sagen wann repariert wird. Nur 1 Woche später folgte eine Email von Gronje, man habe den Fall abgeschlossen. Daraufhin kontaktierte íman direkt den Verkäufer, welcher alles ignorierte. Also wurde der Rücktritt erklärt . Was nun folgt ist unfassbar. Die "nette" Dame meint, man habe alles getan , es wäre nicht mehr ihr Problem, ausserdem würde man sich ja sträuben den Trockner reparieren zu lassen. Das der Fall geschlossen sei wäre nicht richtig, vielmehr könnte man uns telefonisch nicht erreichen. Sofern der trockner abgeholt werden sollte, musste er wieder von uns runter getragen werden und man würde für die Nutzungszeitraum Abzüge in der Erstattung machen. Wir sind alle unter Schock. Der Verkäufer hat nicht einmal ein mangelfreies Gerät geliefert, uns sind Kosten entstanden, von Gebrauch kann nicht die Rede sein und nun sollen wir wieder Leute suchen die einen Trockner 2 ETagen runter tragen und dann noch einen Teil des Geldes verlieren ? Weiß jemand Rat ?

Rechtsanwalt, Haushaltsgeräte, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Kaufvertragsrecht, Trockner, Gewährleistungsanspruch, ruecktritt-kaufvertrag, Kaufvertrag zurücktreten

Fahhrad (Pedelec) Reparatur?

Hey Leute,

Ich habe eine Frage zu einem Gewährleistungsfall der mein Fahrrad betrifft. Ich habe mir vor etwa einem Jahr und 2 Monaten ein Pedelec geholt, und es lief erstmal ganz gut.

Bis ich dann vor etwa 2 Monaten ein lautes Knacken und Knarzen vom Motorbereich wahrnehmen konnte - Daraufhin bin ich zu einem Großen Fahrradhändler gegangen und habe dann dort eine große Inspektion durchführen lassen - alles auf meine eigenen Kosten, wobei es sicherlich einige Probleme gab die eigentlich auf Garantie/Gewährleistung gegangen wären.

Das Knarzen und Knacken war vorerst weg, doch nach einer Woche wieder da - hierbei sei angemerkt dass bei der 1. Reparatur im Besagten Fahrradladen (XXL-Fahrrad) das Problem nicht gelöst wurde und ich es direkt wieder zur Reparatur abgegeben habe, beim 2. Mal habe sie's mir per Spedition zugesendet und das Problem begann wie gesagt nach einer Woche wieder zurück zu kommen.

Dann bin ich das Bike einfach nicht gefahren, und hab es halt vor etwa einer Woche zu einem anderen kleineren Reparateur gesendet der in der Nähe ansässig ist. Dieser konnte das Problem jedoch auch nicht lösen und bot mir an stattdessen den ganzen Motorraum einmal auseinanderszubauen und zu fetten usw... ich lehnte ab aus der Sorge, dass ich wieder auf den Kosten sitzen bleiben würde ohne dass das Problem gelöst wird - schließlich habe ich eine Garantie und Gewährleistung auf das Fahrrad.

Nun hab ich mich dann zuletzt zum Fahrradladen gewendet bei dem ich das Fahrrad gekauft habe. Nach einem Anruf und der Zusendung vom Problem per Video über E-Mail verkehr wurde mir dann versichert, dass das Fahrrad per Spedition abgeholt wird und dann in einer Werkstatt komplett geprüft wird.

Nun hab ich aber die Sorge, dass ich am Ende für einen Schaden aufkommen muss, den ich überhaupt nicht verursacht haben kann. Denn ich bin das Fahrrad wikrlich nie außerhalb seines Einsatzgebiets gefahren und habe es nie wirklich krass genutzt, soll heißen obwohl es ein Enduro Pedelec ist, bin ich nichtmal Trails damit gefahren oder hab sonstige "extremere" Dinge damit getan - ob es sich lohnt das Fahrrad gekauft zu haben wenn man es nicht so nutzt ist eine andere Sache, das bitte nicht diskutieren.

Aus meinem Halbwissen weis ich, dass die Garantie eigentlich vom Hersteller freiwillig (?) sein sollte, aber ich habe ja wie gesagt nichts am Fahrrad gemacht und auch nicht rumgewerkelt, alles ist noch im originalzustand und tiefgründigere Arbeiten wurden immer von Fachkräften ausgeführt.

Kann es nun doch sein dass ich am Ende beispielsweise die Reparatur des Motors bezahlen muss ? Bei einem Kollegen war es nämlich so, dass der Händler für den Motorschaden an seinem Pedelec aufgekommen ist, sonst hätte es ihm satte 1000€ gekostet.

Ich bin bereit auf Rückfragen zu antworten, wenn es diese geben sollte,

Danke !

Fahrrad, Recht, Reparatur, E-Bike, Fahrradreparatur, Garantie, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Pedelec, Garantiefall, Gewährleistungsanspruch

Saturn verweigert Gewährleistung?

Hallo, wie aus meiner bereits vorherigen Frage hervor geht, ist meine Bauknecht Waschmaschine defekt bzw. hat einen Schaden. Das Gummi zwischen der Trommel und der Tür, ist teilweise geschmolzen. Bei öffnen der Waschmaschine, kam zunächst Rauch heraus, die Kleidung und das Badezimmer reicht nach Rauch und beim anfassen des Gummis, klebte das geschmolzene Gummi an meinen Fingern.

Gekauft hatte ich die Waschmaschine am 28.06.2021 beim örtlichen Saturn Markt (Hessen) inkls. Lieferung, Anschluss und Altgerätmitnahme. Da die Waschmaschine neu ist besitzt sie ja eigentlich noch 1 Jahr Garantie und Gewährleistung (Siehe link). Auf meine bisherigen Frage wurde mir gesagt, dass ich zum Saturn gehen sollen wo ich sie gekauft habe, das Problem schildern soll und von der Gewährleistung gebrauch machen soll.

Das habe ich dann heute im Saturn Markt gemacht. Jedoch hat der Mitarbeiter direkt gesagt Zitat: "Das ist ganz einfach, wenden Sie sich an den Hersteller, er repariert sie dann." Ich habe mehrfach versucht ihn zu erklären, dass wir eine Gewährleistung haben, das wir die Waschmaschine hier im Saturn Markt gekauft haben. Jedoch hat er mir ständig gesagt, dass ich mich an den Hersteller wenden soll, da er (Saturn) dafür nicht zuständig ist. Auf meinen Versuch hin ihm zu sagen, dass Garantie und Gewährleistung nicht das gleiche ist sagte er mir, dass er nicht dafür zuständig sei, sondern der Hersteller und dieser auch für die Gewährleistung aber Saturn selber nicht.

Des Weiteren sagte er, das ich selbst die Waschmaschine in den Saturn Markt bringen könnte (3. Stock) und sie (Saturn) dann einen Reparaturauftrag erstellen könnten (Kulanz) aber sie selbst nicht dafür zuständig sind. Bei Kleingeräten machen Sie sowas aber bei Großgeräten wie einer Waschmaschine machen sie sowas nicht und/oder sind nicht zuständig. Bein Anruf an die Saturn Servicehotline wurde mir gesagt, dass ich mich an den Saturn Markt wenden soll, wo ich die Waschmaschine auch gekauft habe. Schön, da komme ich der erst eben her?

Nun weiß ich nicht, was davon stimmt und was nicht und/oder Saturn überhaupt zuständig/verpflichtet ist etwas zu tun. Ich habe vor es morgen nochmals bei einem anderen Mitarbeiter zu versuchen, jedoch denke ich, dass ich wieder abgewimmelt werde.

Wenn der Verkäufer Saturn dafür zuständig ist, warum hat er mich denn so abgewimmelt? Und besteht die Möglichkeit mir einen Link zu schicken der mir zeigt, dass Saturn gesetzlich dafür zuständig ist und ich diesen dann ggf. ausdrucken und morgen in den Saturn Markt mitnehmen kann. Sollte ich wieder abgewimmelt werden, dann werde ich nach dem Filialleiter reden.

Gewaschen wurde bisher nur ca. 7 mal und davon nur 4 mal bei 60Grad ansonsten immer bei 40Grad

Was davon stimmt den nun und an wen soll ich mich denn wenden?

Im Netzt steht: Kurz erklärt: Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen (verbraucherzentrale-niedersachsen.de)

Waschmaschine, Technik, Recht, Garantie, Gewährleistungsrecht, Rechtslage, Saturn

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewährleistungsrecht