Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf?
Ich habe ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft. Den Verkäufer habe ich privat besucht. Er hat mir aber eine Rechnung auf einen Firmen Briefkopf (nicht Fahrzeughandel) geschrieben. Bei der Rechnungslegung hat er einen niedrigeren Rechnungsbetrag als tatsächlich bezahlt aufgeschrieben– weil er das Auto mit einem geringeren Restwert in den Büchern haben wollte. In der Begründung steht gekauft, wie gesehen mit defekter Batterie. Da ich kein Fahrzeughändler bin und hier ein selbstgenutztes Fahrzeug verkaufe sind Garantie und Gewährleistung und Sachmängelhaftung sowie Widerruf oder Rückgabe ausgeschlossen.
Nachdem ich das Auto auf einem Anhänger nach Hause transportiert habe, bin ich nach bereits 100 km Fahrleistung liegen geblieben und habe nun eine mehrere 1000 € teure Reparatur. Ich habe einen Zeugen, der bestätigt dass bei den Vorgesprächen mit dem Verkäufer von keinerlei bekannten Mangel die Rede war. Ist es statthaft jegliche Gewährleistung auf diese Art und Weise auszuschließen. Oder kann ich trotz dieses Kaufvertrages Ansprüche beim Verkäufer geltend machenv? Danke für eure Tipps.
2 Antworten
Wenn Du ein Elektroauto mit defekter Batterie kaufst und das auch so vertraglich vereinbart wurde, kannst Du ihm doch jetzt nicht mit Gewährleistung kommen.
Als Firma verkauft: du hast Gewährleistung