Gewährleistung gebrauchtwagen?
Hallo,
Ich habe mir ein Gebrauchtwagen gekauft.
Nun sehe ich erst das im Vertrag steht das jegliche Ausschluss von Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Den Wagen habe ich beim KFZ Handel gekauft und dieser steht dort auch als Verkäufer im vertrag drauf.
Nun meine Frage ist das rechtlich nicht verboten. Er muss mir doch mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben oder nicht.?
Und wenn ja was mache ich jetzt wenn doch im 1 Jahr was mit dem Auto ist zb. MOTOSCHADEN usw.
Vielen Dank im Vorauss
4 Antworten
- Ein Autohändler darf nicht ohne Gewährleistung verkaufen und kann sie nicht ausschließen.
- Ein Ausschluss ist immer ungültig.
- Ist im Vertrag keine Kürzung vermerkt, gilt die 24-monatige Gewährleistungspflicht.
- Er darf die Dauer der Händlergewährleistung allerdings vertraglich auf 12 Monate (1 Jahr) verkürzen.
die Gewährleistung kann ausgeschlossen werden, wenn b2b.
Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Händler wirklich der Verkäufer ist oder ob er nur im Kundenauftrag verkauft.
Du hast vom Händler ein Jahr gesetzliche Gewährleistung, die Klausel im Vertrag ist nicht rechtens.
Und wenn ja was mache ich jetzt wenn doch im 1 Jahr was mit dem Auto ist zb. MOTOSCHADEN usw.
Dann musst du den rechtlichen Weg gehen. Der kann stressig sein.