Sind def. Radlager über die Gebrauchtwagen Gewährleistung abzurechnen?
Anfang 12/2010 habe ich mir einen gebrauchten Mazda Premacy (Bj.2000) bei einem KFZ-Händler gekauft. Der Wagen wurde dort angeblich durchgecheckt und bekam nagelneuen TÜV. Nun bemerkte ich vor gut 3 Wochen ein unrundes/dumpfes Geräusch beim fahren. Wenn ich an einer roten Ampel stehe ist es weg. Erst beim fahren wird es intensiver und passt sich auch der Geschwindigkeit an. Ich nehme jedenfalls an, daß es sich dabei um die Radlager handelt. Kann ich die im Rahmen der 1jährigen Gebrauchtwagen Garantie/Gewährleistung reparieren lassen oder muss ich das ganze selbst zahlen?
3 Antworten
Also, sofern es sich tatsächlich um einen Sachmangel handelt, könntest du auch bei einem Gebruachtwagenkauf mit einjähriger Gewährleistung einen Anspruch auf Nacherfüllung ge. §§ 433, 434, 437 Nr. 1, 439 BGB haben. Voraussetzung ist aber wie gesagt, dass es sich um einen Sachmangel handelt. Ob dieser Defekt ein Sachmangel ist, ist nur dann der Fall, wenn es sich nicht um eine bei Fahrzeugen dieses Typs und dieses Alters mit entsprechender Laufleistung übliche Verschleißerscheinung handelt. Im Übrige ist auch noch zu Fragen, ob dieser Defekt typischerweise jederzeit eintreten kann, oder ob er eher schleichender Natur ist. SOfern er eher schleichender Natur ist (Defekt eines Turboladers ist nach Ansicht der Rehtsprechung ein typischer, jederzeit eintretender Defekt, also kein schliechender) dann ist de7ie Vermutung nahe, dass dieser Defet bereits bei Gefahrenübergang (= Übergabe des AUtos) vorgelegen hat, § 476 BGB. Dann muss der Verkäufer beweisen, dass dieser Defekt bei Übergabe doch nicht vorgelegen hat (wird ihm aber kaum gelingen).
Das bedeutet: da du das Auto bei einem Händler gekauft hast, bring es dorthin zurück. Der Händler soll nach demDefekt suchen. Wahrscheinlich wird er dafür Geld verlangen. SOllte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass tatsächlich ein Sachmangel und nicht nur eine Verschleißerscheinung vorliegt, hat er die das Geld zurückzuzahlen und die Sache kostenlos zu reparien, sofern möglich. WIchtig ist, dass du ihm den Defekt mitteilst und ihm eine angemessene Frist zur Reperatur setzt, sofern es, wie gesagt, tatsächlich ein Sachmangel ist.
Sofern er sich generell weigert, das Auto zu reparieren, kannst ud es nach Ablauf der angemessenen Frist bei einem anderen Händler reparieren lassen. Denke aber daran zu Beweiszwecken die defekten Teil aufzuheben und die einen Bericht anfertigen lassen, falls die Sache zu Gericht geht.
Verschleiß fällt nicht unter Gewährleistung.
Warum glauben immer so viele Autofahrer, dass die Gewährleistung eines Händlers ein Freibrief für kostenlose Reparaturen ist ?
? wenn ein Sachmangel und nicht nur Verschleiß vorliegt hat man halt das Pech, dass man als Unternehmer auch die Funktionalität der verkauftet Sache gewährleistet???!!!
Radlager merkst du meist nur in der Kurve, wenn es belastet wird
OK, was könnte es dann sein? Scheint ja nicht vom Motor zu kommen, sonst müßte das Geräusch ja auch im Stand zu hören sein!