Autohändler antwortet nicht auf Anrufe bei Gewährleistungsfall - Folgeschritte?
Hallo,
ich weiß natürlich, dass ich hier in Rechtsfragen nur bedingt Rat erhalten kann und erwarte natürlich keine professionelle Meinung, aber vielleicht war ja jemand schon mal in der Situation.
Ich habe mir Ende April einen Gebrauchtwagen von 2010 bei einem Händler 120km von mir entfernt gekauft. Kurz zusammengefasst: das Auto musste noch einmal zurückgebracht werden, weil ein Fehler im Regensensor und Tempomat vorlag, damals sagte er mir, dass das nur Kulanz sei.
Kurz nach Kauf musste ich den Turbolader wechseln lassen, da dieser von Zeit zu Zeit durch Über-/Unterdruck ausfiel (fehlerhafte Einstellung der Rotorblätter). Das fiel bei der Laufleistung und dem Alter nicht mehr unter die Gewährleistung (190k KM + 10 Jahre alt). Okay.
Nun ist es so, dass die Klimaanlage nicht kühlt. Sie ist nicht einfach nur nicht befüllt, wie angenommen (das hätte ich aus eigener Tasche bezahlt, da das ja keine Gewährleistung ist mMn), sondern dass der gesamte Kompressor nicht läuft. Das sind alleine an Teilekosten ü600€.
Nun will ich das Auto zurückbringen, damit er die Klimaanlage in Ordnung bringt, ich erreiche ihn allerdings einfach nicht. Ich habe lediglich seine Handynummer und habe es schon mehrere Male zu unterschiedlichen Zeiten versucht und auch auf SMS reagiert er nicht. Das Handy ist an, er nimmt den Anruf nur nicht an.
Da wir durch die Nachbesserung und allgemein einfach nicht so gut auseinander gegangen sind, gehe ich davon aus, dass er gezielt auf meine Anrufe nicht reagiert. Mit anderer Nummer komme ich gar nicht erst durch.
Spontan zum Händler fahren ist nicht drin, da er nur auf Nachfrage in den Verkaufsräumen ist.
Wie gehe ich jetzt weiter vor, wenn ich ihn einfach nicht erreiche? Meine Gewährleistung mit der Beweispflicht auf seiner Seite läuft ja auch nur noch bis Ende Oktober.
Sollte ich mir anwaltlichen Rat einholen, oder ggf. erstmal per Postweg versuchen, ihn zu erreichen (Einschreiben oder normaler Brief)? Versuche natürlich weiter, ihn telefonisch zu erreichen.
Vielleicht hat ja jemand Rat.
Vielen lieben Dank schon mal und bleibt alle gesund.
3 Antworten
Wenn die Sachmängelhaftung nicht durch Winkelzüge wie "Im Kundenauftrag" ausgeschlossen wurde, solltest du zunächst mit Einschreiben und Rückschein und einer Frist von 2 Wochen auf Nachbesserung pochen.
Vielen Dank für deine Einschätzung!
Nein, die Gewährleistung wurde Gott sei Dank nicht ausgeschlossen.
Mit Einschreiben eine Antwortfrist setzen und gleich dazu erwähnen, dass ansonsten ein Anwalt eingeschaltet wird. Selbst die ganzen von dir genannten Sachen vorher hattest du nicht bezahlen müssen, dass wäre so gut wie alles unter die Sachmängelhaftung gefallen und somit vom Händler nachzubessern gewesen.
Danke für deine Antwort!
Der Turbolader ist laut ADAC-Vergleichsseite bei der Laufleistung und dem Alter kein Sachmangel mehr gewesen, sondern ein Verschleißteil. Ich hab versucht, es so durchzusetzen, aber da hat die Rechtslage tatsächlich gegen mich gesprochen. Hier aber eben nicht.
Verbuche es einfach unter "mal wieder etwas beim Autokauf dazu gelernt". Weitere Schritte kosten nur Geld und Nerven und der Ausgang ist offen. Das die Klima nicht läuft, konntest du vor dem Kauf selber feststellen. Hast du scheinbar aber nicht gemacht und dennoch gekauft. Auch ein Klima-Kompressor ist ein Verschleissteil und unterliegt bei 190.000 KM und 10 Jahren einer gewissen Abnutzung.
Ende April ist es warm genug, um die Klima testen zu können. Das sind Sachen, die man auch als Laie feststellen kann. Der Fehler war also offensichtlich.
Bevor Sie jetzt Zeit und Hunderte von Euros in einen Gerichtsfall stecken, würde ich lieber die Klima reparieren.
Vielleicht ist es nur der Magnetschalter oder eine andere machbare Lösung. Jedenfalls nicht teuerer und vorallem schneller als ein langwieriger Prozess.
Die Klimaanlage konnte durch die Außentemperatur nicht geprüft werden.
Wenn der Verkäufer wusste, dass sie nicht läuft, und die Gefahr der Gewährleistung hätte ausschließen wollen, hätte er mich drauf hinweisen müssen und es vertraglich festhalten müssen. Hat er beides nicht getan - dementsprechend wusste ich es nicht und er hat mir einen Gegenstand in einer mangelhaften Beschaffenheit verkauft.
Ich weise zum Thema "Laufleistung und Alter hoch, dementsprechend Verschleiß" mal auf die folgende Website und die Antwort vom Anwalt hin.
Aber danke für deine Meinung.