Ganz einfach....

JEDER hier, der diese Frage öffentlich stellt, ob er sich dieses oder jenes Auto leisten kann, KANN es eben nicht.

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Der Käufer hat Recht auf Vertragserfüllung.

Das einzige, was Ihr legitim machen könntet, wäre eine Anzahlung zu erhalten aufgrund der zu erwartenden TÜV-Kosten bzw Auslagen. Sonst habt Ihr das Risiko, und da spreche ich aus eigener Erfahrung, dass der Käufer es sich anders überlegt.

Was habt Ihr für ein Auto (Bj, Motorisierung, km, Preis) ?

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Ein neuer Motor ist eher eine Wertsteigerung.

Ich würde mir schon überlegen, ob ich deswegen ein Fass aufmache.

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Kenne ich so nicht:

hatte mal drei unrunde Reifen. Mein Reifenverkäufer klärte das.

Ich bekam vom Hersteller bzw. Lieferanten vier nagelneue Reifen

und die zusätzliche Montage wurde ebenfalls übernommen. Zusätzliche Zahlungen hatte ich keine, denn die Reifen waren ja schon bezahlt.

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Was kann der Verkäufer dafür, wenn der Fehler jetzt (und erst nach Monaten) auftritt?

Ich würde mal versuchen, die Ursache herauszufinden.

Vielleicht ist es nur eine Scheibendichtung, Kondenswasser, der Regenablauf (Schiebedach, Frontseite) oder ggfs schließt ein Fenster nicht richtig.

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Du bekommst in der Regel eine Ausnahmegenehmigung.

Ein Bekannter hatte einen 15-jährigen BMW "Neuwagen".

Kurzes, aber prägnantes Anschreiben, dass es sich um ein erhaltenswertes Exemplar im Neuwagenzustand handelt und dann kam nach kurzer Wartezeit eine sog. Ausnahmegenehmigung.

Damit ab zum TÜV (sofern er ihn schafft!) und danach zur Zulassungsstelle. Fertig :-)

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Ganz einfach:

wenn man das Auto will = kaufen und reparieren lassen.

Ein Händler hat, wenn er die Reparatur durchführen lässt, eine höhere Verkaufsrechnung, welche zu versteuern ist.

Vermutlich ist es sogar besser, die Reparatur in Eigenregie durchzuführen, dann weiß man wenigstens, wer es gemacht hat.

Und vielleicht geht der Preis noch etwas herunter.

Viel Erfolg !

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Also, der Verbrauch ist top.

Auf Langstrecke (und unter 150 km/h) deutlich unter 8 l,

ein sehr bequemer Fahrkomfort und bislang (üb. 7 Jahre) keine Reparaturen bis auf defektes Kardangummilager.

Konnte damit noch in die Werkstatt humpeln, Kostenpunkt mit Einbau 370,-Euro.

Umgerechnet auf die Jahre ein Klacks.

Allerdings kosten "richtige" Reparaturen "richtig" Geld. Das bitte nicht unterschätzen, daher ist die Historie und ein vernünftiger Vorbesitzer sehr wichtig.

Und die entsprechende Fahrweise ;-)

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Das sehe ich jetzt nicht unbedingt als Betrug an. Man muss nur abwarten, bis das Geld am Konto verbucht ist. Danach kann man sich auch bei der eigenen Bank rückversichern, dass über das Geld definitiv verfügt werden kann.

Anhand einer Kontonummer kann dauerhaft kein Geld eingezogen werden, zudem stehen auf allen Geschäftsbriefen die Bankdaten.

In vielen europäischen Nachbarländern müssen Zahlung über einen bestimmten Betrag nur über´s Konto laufen (Italien, Griechenland, etc.), daher ist eine Überweisung nichts aussergewöhliches.

Wenn diese Frau sowieso demnächst in Ihrer Stadt zu arbeiten anfängt, könnte Sie vorab eine Anzahlung überweisen und dann kommende Woche die Restzahlung vornehmen (über ihr Konto laufend), oder auch in bar.

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Das ist das Datum der jeweiligen "Typengenehmigung" innerhalb der EU.

Also, keine Sorge

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Vermutlich ist es nur eine Kleinigkeit (Unterdruckschlauch, Kaltlauf-Regler,...)

Reparieren und Schwamm drüber.

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Ich würde auf Vertragserfüllung bestehen:

Neuwagen (ohne Zulassung) zum vereinbarten Preis.

Pacta servanda sunt

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Wenn das ZMS damals beim Kauf kaputt war, hört man das (in der Regel).

Der Händler wird sich auf "Verschleißteil" herausreden.

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Der Käufer ist mit Sicherheit eine Firma und das Auto wird später abgeholt.

Das ist aus Ländern wie Frankreich, Italien, auch Griechenland, etc. ganz normal, da höhere Beträge nur über das Konto laufen dürfen.

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Ist ein Verschleißteil

ärgerlich, aber anscheinend gab es keinen Personenschaden.

Beide austauschen; nachschauen, ob sonst noch etwas fehlt und keine Gedanken mehr darüber verschwenden.

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Soviel ich weiß, wird das Auto, zum derzeitigen Stand, bei der Einreise in die Türkei im Pass vermerkt.

Eine Ausreise ohne Auto ist folglich nicht mehr möglich, auch NICHT per Flugzeug.

PS:

auf diese Idee sind schon mehrere gekommen ;-)

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Erkennt man (normalerweise) daran, dass Fahrzeuge mit Funk-ZV rechts, also an der Beifahrertüre, kein Schloss haben.

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