Gebrauchtwagenkauf? Auto defekt?

4 Antworten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19.07.2017, Az. VIII ZR 278/16 entschieden, dass ein Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB verpflichtet sein kann, einem Käufer durch Zahlung eines Kostenvorschusses den Transport der möglicherweise mangelhaften Sache zum Ort der Nacherfüllung zu ermöglichen.
Quelle

Was mich jedoch stutzig macht.

verpflichtet sein kann

Das heißt nicht "er muss". Daher würde ich mir das Urteil genauer durchlesen.

Ihr könnt euch einen anwalt nehmen und ihn verklagen da ein gewerblicher autoverkäufer nicht einfachso das garantie recht ausschlagen kann/darf

BackupBone  22.08.2023, 07:55
nicht einfachso das garantie recht ausschlagen kann/darf

Tut er nicht. Er bietet doch Nachbesserung an.

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Gewährleistung auf jeden Fall! Auch Abschleppkosten muss er übernehmen, weil das Auto net fahrbereit ist. Hast du eine Rechtschutz? Wer sagte, dass das Auto keine 400km mehr packt? Lass dir das auch dokumentieren als Beweis. Am besten zum Anwalt und er wird alles in die Wege leiten, weil du definitiv im rechten bist. Er schreibt dann die Mahnungen und so weiter, damit sich das im schlimmsten Fall vor Gericht ergibt als Klage