Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagen (Flecken+ Loch nach Umzug)?

1 Antwort

Zylinderkopfdichtung und Ausgleichsbehälter interessieren den TÜV nicht.

Was mit dem Leihwagen passiert ist, hat rechtlich nichts mit den Gewährleistungsansprüchen aufgrund des defekten Gebrauchten zu tun.


Einachso 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 17:09

Ergänzung: Du hast recht, das ist dem TÜV egal. Die Sache ist, dass der TÜV einen geringen Mangel "ölfeuchten Motor" festgestellt und der Händler behauptet hat, dies läge nur an einer Schraube, die beim nächsten Ölwechsel ausgetauscht werden müsse - dies koste weniger Euro. Aber es liegt eben (unter anderem) ein schwerwiegendes Problem mit dem Motor vor.

Einachso 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 17:05

Vielen Dank für die Antwort. Es ist kein Leihwagen, haben kein Ersatzfahrzeug erhalten. Haben das Auto gebraucht bein Händler gekauft und von Anfang an Probleme mit dem Wagen. Jetzt stellt sich uns die Frage, inwiefern der Gewährleistungsanspruch durch die von uns verursachten, optischen Mängel beeinflusst wird. Wird dann ein Reparaturwert ermittelt und beim Austausch mit dem Wert des Wagens (bzw. dem eventuellen Differenzwert der beiden Fahrzeuge - anderes Modell) verrechnet? Worauf müssen wir uns einstellen. Die Rücknahme/Reparatur/Austausch wird er deshalb ja wohl kaum verweigern können...?

HanniManni04  07.09.2024, 11:42
@Einachso

Die (angeblichen) Beschädigungen am Ersatzfahrzeug und der Mangel an dem erworbenen Gebrauchtwagen sind juristisch 2 unterschiedliche Sachverhalte, die keinen Einfluss aufeinander haben. Das Recht auf Nachbesserung wird dadurch nicht beeinflusst. Wenn am Ersatzfahrzeug tatsächlich etwas von Dir kaputt gemacht wurde, müsstest Du dafür gerade stehen. Im Wege einer gütlichen Einigung könnt Ihr diese Dinge natürlich miteinander "verrechnen". Eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht.

Du bist offenbar an einen der vielen Verbrecher unter den Gebrauchtwagenhändlern geraten. Bleib stark und lass Dich nicht verarschen.