Kaufvertragsrecht – die neusten Beiträge

Garantie nach einer Hardware-Reparatur bei Acer Notebook geliefert aus NL?

Mein Notebook Acer Predator Helios mit 2 TB SSD ist defekt und die Garantie ist noch nicht abgelaufen. Die Rechnung ist vom 06.02.2024 von Niederland. Das Notebook habe ich in der Schweiz erhalten, wahrscheinlich vom CH-Shop versendet.

Das Gerät hatte schon 2,5 Monate nach dem Einrichten den ersten Internetausfall d.h. die Internetverbindung funktionierte nicht und am nächsten Tag funktionierte Internetempfang wieder bis am 11.01.2026 jetzt gar nichts mehr zu machen ist. Glück vor Ablauf der Garantie. 7 - 8 mal pro Jahr kam das vor.

Ich kann das Notebook hier bei mir in der Schweiz an eine Acer-Support Stelle senden. Gesetzlich haben wir in der Schweiz auf die ersetzten Teile wieder 2 Jahre Garantie, kann man das auch bei einem Hardware-Fehler verlangen? Ich habe Bedenken, weil der Laptop fast jeden Monat einmal eine Störung hatte und kein Internet empfangen hat weder per Wlan noch mit Kabel die Lan-Verbindung.

Der erste Herr, welcher bei Acer-Support mein Telefon abgenommen hat, war nicht kooperativ, er hat gesagt ich soll das Betriebssystem neu installieren. (Ich kann das nicht) auch hat dieser Herr gesagt, es kann sein, dass ich die Reparatur bezahlen muss, dass es kein Garantiefall sei. Nach einem 2. Telefon hatte ich einen freundlichen Herrn am Telefon und habe eine CH-Adresse mit bereits bezahltem Porto per Mail erhalten.

Ich denke in D sind die Garantiegesetze nicht anders als in der Schweiz, da Acer ja weltweit PC verkauft. Wie verhälte es sich? Leider sind mit der letzten Internet-Verbindungs-Störung noch andere Fehler aufgetreten, es ist kein Drucker mehr installiert und Ton kommt auch keiner mehr. Selbstverständlich habe ich alle Daten gesichert, die ich benötige. Ich muss damit rechnen, dass der Laptop mit Werkseinstellung zurückkommt. Ihr könnt mir das Deutsche Gesetz mitteilen. Das Gerät hat CHF 2'899.00 gekostet war Aktion, richtiger Preis wäre 3'599.00 gewesen. Danke für Antworten.

Recht, Garantie, Kaufvertragsrecht, Konsumentenschutz

Rücktritt wg Unzumutbarkeit, Händler will Gerät trotzdem reparieren?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einer Kaffeemaschine und der Abwicklung über den Händler und würde gerne eure Einschätzung hören.

Kurzfassung des Ablaufs:

März 2025: Kauf einer Melitta CI Touch von einem Online-Shop.

Mai 2025: Erster Defekt → Maschine musste eingeschickt werden → Reparatur dauerte über 5 Wochen.

November 2025: Neuer, anderer Defekt → Wasser/ Kaffee läuft seitlich aus dem Auslaufblock, Maschine ist undicht.

→ Für mich ein klarer neuer erheblicher Sachmangel.

Ich habe daraufhin keine weitere Reparatur akzeptiert, sondern mich auf die gesetzliche Sachmängelhaftung berufen und wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung gemäß § 440 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt (schriftlich per Mail).

Begründung:

bereits eine extrem lange erste Reparatur

erneuter schwerer Defekt

erneuter Versand + erneute wochenlange Reparatur unzumutbar

Reaktion des Händlers:

Sie behaupten zunächst, Rücktritt sei nur 14 Tage nach Erhalt möglich → offensichtlich falsch (das gilt nur für Widerruf, nicht für Sachmängel).

Sie ignorieren die rechtliche Argumentation komplett und bieten standardmäßig wieder nur Reparatur an.

Nachdem ich den Rücktritt bekräftigt habe, schicken sie nun einfach eine GLS-Abholung an, ohne ein Wort zur Rückerstattung oder zur Anerkennung des Rücktritts. Diese ist bereits morgen!!

Sie bestehen zusätzlich auf „gründliche Reinigung“, „trockener Zustand“ usw.

Kein Wort dazu, wie die Rückabwicklung konkret laufen soll, ob der Rücktritt akzeptiert wird oder wann der Kaufpreis erstattet wird.

Meine Fragen an euch:

1. Ist mein Rücktritt rechtlich wirksam? (Aus meiner Sicht ja: § 437 Nr. 2, § 323, § 440 BGB → Unzumutbarkeit der Nacherfüllung).

2. Dürfen sie die Abholung durchführen, ohne den Rücktritt überhaupt zu bestätigen?

3. Muss ich befürchten, dass sie die Maschine einfach „reparieren“ und wieder zurückschicken wollen?

4. Wie würdet ihr weiter vorgehen?

- Verbraucherzentrale?

- Anwalt?

- Abwarten und erst nach erfolgter Abholung reagieren

- Nochmals schriftlich klarstellen, dass die Abholung nur Teil der Rückabwicklung ist?

Ich freue mich sehr über Einschätzungen – danke euch!

Kaufvertrag, Gesetz, Vertrag, Garantie, Gewährleistung, Kaufvertragsrecht, Rücktritt, Vertragsrecht

Wie kann nach dem BGB ein Käufer nach Vertragsbruch des Verkäufers weiter vorgehen?

Die Frage bitte auf folgenden Fall bezogen:

Nachdem ein Käufer auf ebay einen Artikel ersteigert und bezahlt die nachträgliche Forderung des Verkäufers zu einer Nachzahlung abgelehnt hatte, macht Verkäufer willkürlichen Kaufabbruch mit der Begründung, Artikel hätte einen Mangel. Käufer besteht weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags und verlangt vom Mangel ein Foto, aber Verkäufer schickt ihm keins, bzw teilt mit, er könne ihm kein Foto senden, da er im Krankenhaus läge, und seine Frau (ebenfalls Vertragspartnerin) wisse nicht, wie man Fotos senden kann.

Verkäufer bietet daher als Lösung an, dem Käufer den Artikel zuzusenden, aber ob mit oder ohne Mangel zum selben ersteigerten Kaufpreis. Käufer ist damit nicht einverstanden und teilt dem Verkäufer mit, dass er bei Mangel ein Recht auf Kaufpreisminderung habe.

Zur Vertragserfüllung setzt der Käufer dem Verkäufer eine einwöchige Frist per Nachrichtensystem der Plattform. Dieser meldet sich daraufhin nicht mehr. Seither sind 2,5 Monate vergangen. Der Käufer hätte per Einschreiben eine 14-Tage Frist setzen sollen, damit das Ganze rechtskräftig ist, und er möchte das nachholen.

Nach dem BGB hat der Käufer zuerst Nachbesserung zu verlangen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz statt Leistung fordern kann. Käufer hat immer noch kein Foto vom Mangel erhalten, und es kam zu keiner Lieferung an den Käufer . Der Verkäufer ist wegen dem Mangel zu keiner Schadensminderung bereit – er hat zuletzt angeboten, dem Käufer den Artikel zu liefern , aber für denselben Kaufpreis wie ohne Mangel, womit der Käufer nicht einverstanden war -- das ist der letzte Stand der Dinge.

Welche Forderung kann der Käufer daraufhin in einem Einschreiben mit 14-Tage-Fristsetzung beanspruchen, damit das Ganze rechtskräftig ist ?

Kann er nun bereits vom Kaufvertrag zurück treten und statt Leistung Schadensersatz fordern?

Oder muss er vorrangig in diesem Einschreiben weiterhin auf Lieferung eines intakten Artikels oder auf Kaufpreisminderung wegen Mangel und Forderung von Fotos zum Mangel bestehen?

eBay, Kaufvertrag, Käuferschutz, Kaufvertragsrecht, Nacherfüllung

Kücheneinbau wegen Marjuhannageruch verweigert?

Hallo, ich habe im März eine Küche mit Einbau planen lassen. Am Donnerstag bekam ich einen Anruf, das ich einen Termin für Samstag bekommen könnte. ( Die Dame sagte etwas von Lottogewinn). Ich fragte dann nach, weil es doch sehr kurzfristig war, wann der nächste Termin wäre, meinte Sie irgendwann in 2 Wochen. Daraufhin willigte ich ein. Sie meinte noch ich muss noch die Restzahlung leisten, am besten mit einer Blitzüberweisung.

Am Samstag kam der Anruf, das Sie in einer halben Stunde da wären. Sie kamen dann auch einigermaßen pünktlich. Es war ein junger und ein älterer Mann (Italiener). Es wurden die ersten Teile von dem älteren Herrn hochgetragen, dann kam der jüngere auf mich zu und meinte, hier riecht es nach Marjuhanna und er wäre Autofahrer.

Ich dachte das Ganze wäre ein Witz und erklärte ihm das ich Cannabispatientin seit 2017 bin. Zu erwähnen wäre auch das in der Wohnung komplett die ganzen Fenster geöffnet waren und ich auf dem Balkon konsumiere.

Der Ältere kam dann zu mir und erklärte mir, das ich anrufen muss und einen neuen Montagetermin machen muss. Auf meine Frage warum, bekam ich keine Antwort. Sie trugen die komplette Küche in einen 6 Quadratmeter großen Raum, sodass ich nicht mal mehr das Fenster schließen konnte.

Er schrieb dann auf seinem Bericht " das Marjuhannageruch die Luft zum Atmen erschwert und weg waren Sie. Ich war einfach nur noch sprachlos!!!

Ich hatte jedoch die Möglichkeit von einem Bekannten ( Schreiner und Vermieter) die Küche einbauen zu lassen, was ich auch nutzte.

Meine Frage ist, was ich nun machen kann. Ich habe den Einbau ja mit bezahlt.

Kaufvertragsrecht, Dienstleistungsvertrag

Händler hat zu viel Rabatt gegeben, fordert das Geld eine Woche später zurück, muss ich bezahlen?

Hallo zusammen, ich versuche die Situation mal knapp zu schildern:

Ich habe 4 neue Reifen gekauft, bei einer bekannten Werkstattkette. Ich hab die Bestellung vorher online durchgeführt, da sich so sicherstellen ließ das die entsprechende Filiale die Reifen auch vorrätig hat. Der Onlineshop hatte einen Rabattcode über 50€ den ich benutzt habe.

Beim Eintreffen in der Filiale wurde mir erklärt das die Übernahme von Onlineaufträgen nicht funktioniert und wir den Bestellvorgang im Laden neu durchführen müssen.

Das hat dann schonmal die ersten 15 Minuten gedauert und drei Mitarbeiter benötigt.. Dann stellte sich heraus: der Rabatt den ich online aktiviert hatte lässt sich vor Ort nicht durch den Mitarbeiter nicht eingeben.

Nach weiteren 15 Minuten ist dann der Chef gekommen, hat dem Mitarbeiter die Maske im Computer erklärt und wie er den Rabatt einstellen kann, ist dann wieder gegangen.

Nach dem bezahlen fällt dann auf einmal auf : der Chef hat einen Fehler gemacht und mir 50€ PRO Reifen Rabatt gegeben, anstatt 50€ gesamt.

Jetzt, eine Woche später will er das Geld wieder haben.. Ich sehe das ehrlich gesagt nicht ein.. ich stehe da eine Stunde rum weil deren Onlinesystem nicht geht, dann kommt Chef persönlich, der machts auch falsch und jetzt soll ich das Geld auch zurückzahlen ? Und kann er das rechtlich überhaupt? Er hat mir ja den Kaufvertrag ausgestellt, ich hab bezahlt..

Was würdet ihr tun?

Kaufvertragsrecht, Rabatt

Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

Hallo liebe Leute,

leider kenne ich mich mit Verträgen nicht allzu gut aus, ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten. Vor wenigen Wochen habe ich mir für ca. 5500€ ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson gekauft (ich weiß nicht ob dee Preis eine Rolle spielt, deshalb schreibe ich ihn mal mit auf). Schon beim schreiben über der Verkaufsseite hatte ich Fragen, wie z.B. rasselt der Motor und vorallem beim Kaltstart, dies wurde mehrmals klar verneint. So wie es dann kam, war leider das Gegenteil der Fall, der Motor rasselt, vor allem beim Starten (wahrscheinlich Steuerkette gelängt). Wenn es das wäre, würde sich die Reparatur vom Kostenpunkt her kaum lohnen. Ich war mit einem Kollegen vor Ort um das Auto anzuschauen und leider haben wir es nicht dort schon festgestellt. Da dee Verkäufer sich auch nicht mit Verträgen auskennt hat mein Kollege einen Kaufvertrag geschrieben und den Verkäufer mit Einverständnis und anschließend mich unterschreiben lassen. Im Kaufvertrag steht „Privatverkauf, keine Garantie“ - das war dem Verkäufer wichtig. Kann ich nun rechtlich vorgehen, da er auf meine Fragen nicht mehr reagiert? Soweit ich weiß gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen ja keine „Garantie“ sondern eine „Gewährleistung“ außer man schließt diese im Kaufvertrag aus, das ist ja aber nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, danke fürs durchlesen!

Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Kaufvertragsrecht, Privatverkauf, Vertragsrecht, auto problem, Gewährleistungsanspruch, steuerkette

🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht

Rücktritt Kaufvertrag wegen Mangel?

Habe eine Frage an die Gemeinde hier. Gekauft wurde bei einem gewerblichen Händler ein Trockner im März 2022 . Dieser wurde bis Bordsteinkante geliefert. Dieser Trockner war leider defekt und wurde direkt ersetzt. Leider musste auch hier jemand gebeten werden den defekten Trockner von der 2. Etage nach unten zu tragen und er musste verpackt werden. Der Ersatztrockner wurde dann wieder nur Bordsteinkante geliefert. Insgesamt musste also dreimal Hilfe geholt werden , damit der Ersatztrockner in die 2. Etage getragen wurde. Dies war alles im Juli 2022 . Der Ersatztrockner ist erneut defekt , die Türe schließt nicht und dadurch keine Funktion. Dies wurde Anfang Oktober dem Verkäufer mitgeteilt. Es sollte eine Reparatur erfolgen. Ständiges nNachfragen ergab keine Abhilfe. Ende Oktober meldete sich dann ein anderer Mitarbeiter mit dem Hinweis, nun haben wir 2 Kundendienste beauftragt. Es meldete sich dann am 14.11.2022 der Gronje Kundendienst per Email mit der Anweisung man solle zurückrufen. Dies erfolgte am gleichen Tage . Hier wurde nur nochmals bestätigt das das Typenschild etc alles vorliegen würde, man können noch nicht sagen wann repariert wird. Nur 1 Woche später folgte eine Email von Gronje, man habe den Fall abgeschlossen. Daraufhin kontaktierte íman direkt den Verkäufer, welcher alles ignorierte. Also wurde der Rücktritt erklärt . Was nun folgt ist unfassbar. Die "nette" Dame meint, man habe alles getan , es wäre nicht mehr ihr Problem, ausserdem würde man sich ja sträuben den Trockner reparieren zu lassen. Das der Fall geschlossen sei wäre nicht richtig, vielmehr könnte man uns telefonisch nicht erreichen. Sofern der trockner abgeholt werden sollte, musste er wieder von uns runter getragen werden und man würde für die Nutzungszeitraum Abzüge in der Erstattung machen. Wir sind alle unter Schock. Der Verkäufer hat nicht einmal ein mangelfreies Gerät geliefert, uns sind Kosten entstanden, von Gebrauch kann nicht die Rede sein und nun sollen wir wieder Leute suchen die einen Trockner 2 ETagen runter tragen und dann noch einen Teil des Geldes verlieren ? Weiß jemand Rat ?

Rechtsanwalt, Haushaltsgeräte, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Kaufvertragsrecht, Trockner, Gewährleistungsanspruch, ruecktritt-kaufvertrag, Kaufvertrag zurücktreten

Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung

Autokauf: Kaufvertrag mit schwarz Händler ohne Eigentümer?

Ich bin seit einigen Tagen auf der Suche nach einem neuen Auto. Ich habe mir mehrere Inserate angeschaut und jede Menge Verkäufer kontaktiert. Mir ist folgendes Schema aufgefallen (was mich letztendlich stutzig macht):

  • man ruft an, fragt ob das Auto noch da ist etc.
  • der Verkäufer sagt alles wäre problemlos möglich, TÜV wird gemacht etc. Dann erzählt er folgende Geschichte: ich habe das Auto erst seit 1-3 Wochen (je nach Story), habe es für meine Frau gekauft, das Geschenk gefällt ihr aber nicht, deswegen verkaufe ich. Andere Option: ich verkaufe für meinen Schwiegervater (anderer Nachname).
  • Schema ist: er hat das Auto seit Kurzem, verkauft für jemanden, hat keine Vollmacht oder Kaufvertrag (damit kein Eigentum nachweisbar). Das Auto ist nicht angemeldet deswegen steht im Fahrzeugschein logischerweise eine andere Person drin (nicht der Verkäufer mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen wäre).
  • Für mich stellt sich die Frage: ist das eine Art Masche? z.B. dass der Eigentümer gar nicht weiß, dass sein Auto verkauft wird? Sind das einfach Schwarz-Händler, die Autos privat kaufen und in kurzer Zeit mit Marge verkaufen?
  • Ich weiß, Kaufvertrag (wenn gutgläubiger Erwerb vorliegt) wäre sogar wirksam, aber trotzdem die Stories bereiten mir Bauchschmerzen, insbesondere weil das Schema ziemlich identisch ist (Frau, Schwiegervater, Omi etc.).

Kennt sich da jemand aus? Finger weg von dem Kauf? Oder sind das nur Jungs, die so ein bisschen Geld nebenbei machen? Wäre für eine Antwort dankbar.

LG

Auto, Recht, Autokauf, Kaufvertragsrecht, Auto und Motorrad

Kaufvertrag abgeschlossen, nun Ware nicht mehr lieferbar?

Guten Tag zusammen.

Ich habe letzte Woche beim Obi-Markt in V. [Name durch Moderation entfernt] ein Gartenmöbelset (Chealsea 2) für 649,99 Euro gekauft. Ware war vorrätig, es wurde ein Kaufvertrag geschlossen und die Ware wurde in Höhe von 210€ angezahlt.

Da wir erst im April umziehen und wir die Gartenmöbel nicht unnötig von A nach B schleppen wollten, haben wir uns auf einen Abholtermin für den 6.4.21 geeinigt. Dieser wurde im Kaufvertrag festgehalten.

Heute morgen bekomme ich einen Anruf von besagtem Obi-Markt, dass die Ware nicht mehr lieferbar sei und mir das Geld auf mein Kundenkonto ausgezahlt werden würde. Zudem solle ich mal bei Obi in N. [Name durch Moderation entfernt] anrufen (ca. 10km entfernt), die würden die Gartenmöbel noch vorrätig haben.

Gesagt getan. Habe bei Obi in N. angerufen. Diese haben die Gartenmöbel tatsächlich noch vorrätig, aber bieten kein Set für 649,99€ an, sondern verkaufen die Artikel nur einzeln, das kostet ca. 150€ mehr. Also knapp 800€.

Ich möchte die Gartenmöbel natürlich nicht für 150€ mehr kaufen, zumal ja bereits ein gültiger Kaufvertrag mit Obi in V. zustande gekommen ist.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Kann ich bei Obi in V. auf den Kaufvertrag und das zugesagte Abholungsdatum (6.4.) bestehen? Auch wenn der Artikel in nächster Zeit nicht mehr lieferbar ist? Schließlich haben wir bereits einen Transporter gemietet (da wir ohnehin umziehen) und würden bei einer späteren Abholung nochmal einen Transporter mieten müssen. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Vielen Dank für alle Antworten und Anregungen.

Recht, Kaufvertragsrecht, OBI

Autohändler will vereinbarten Gebrauchtwagenankaufpreis nicht zahlen?

Ich habe bei einem Autohändler ein neues Fahrzeug bestellt und mein altes Auto wird von ihm gekauft. Mit dem Verkäufer wurde bereits vor 2 Monaten der Preis des Gebrauchten schriftlich festgelegt.Jetzt ist es so,dass das Autohaus, 2 Tage vor Abmeldung des Wagens, nochmal ein Gutachten erstellt hat,angeblich für eventuell nachträglich entstandene Schäden. Laut Händler haben sie jetzt Schäden in Höhe von 3000€ festgestellt und wollen mir diese vom Kaufpreis abziehen. Dabei gab es nachträglich überhaupt keine Schäden, diese Schäden waren bereits vorhanden als ich mit dem Verkäufer den Kaufvertrag abgeschlossen habe. Mir wollen die jetzt aber den vereinbarten Preis nicht zahlen und tun auch noch so als wäre das meine Schuld. Der Fehler lag eindeutig bei dem Verkäufer, er hat mir gesagt ich bekomme Summe X ohne den Wagen in der Werkstatt begutachten zu lassen. Aber das ist doch deren Problem, nicht meins. Was soll ich jetzt machen? Anwalt? Mein Geld beim Händler nochmal einfordern ,erst ohne Anwalt? Ich finde diese Abzocke mehr als dreist. Ich soll jetzt den Fehler des Verkäufers ausbaden. Ich muß noch dazu sagen, ich bin denen ja noch entgegengekommen und habe jetzt noch einen Schaden meiner Versicherung gemeldet, was im Nachhinein total dämlich von mir war. Der letzte Satz war nun vom Händler,sie gucken jetzt mal wie hoch der Versicherungsschaden wird und über den "Rest der da noch an Schäden übrig bleibt werden wir uns dann einigen" . Ich bin ja schon ein gutmütiger Mensch,sonst hätte ich das mit der Versicherung nicht noch gemacht.Aber jetzt wollen die anscheinend auch noch,dass ich für weitere Schäden zahle,die bereits vor dem Kaufvertrag da waren.

Recht, Kaufvertragsrecht, Auto und Motorrad

Geld zurückholen von Möbelhaus?

Guten Abend, ich hätte eine Frage.

Ich habe vor 6 Wochen in Sommerlad Stühle und Bänke bestellt. Vor 3 Wochen rief mich der Verkäufer an und meint, das die Bänke nicht mehr produziert wird. Sommerlad zeigte mir andere Bänken aber die gefallen mir nicht. Ich wollte eine komplette Stornierung - was laut seiner aussauge kein Problem wäre!

Vor zwei Wochen rief ich dort an und fragte nach meinem Geld. Eine andere Sachbearbeiterin meinte, es wären nur die Bänke storniert aber die Stühle käme. Ich sagte denen klar und deutlich, dass ich die Stühle nicht mehr haben möchte, da die Bänke nicht mehr produziert werden und die Stühle sollten zu die Bänke passen. Es ging solang bis ich die Leiterin dort hatte und sie wollte das mit dem Verkäufer klären.

Letzte Woche Montag rief mich der Verkäufer an und sagte, dass das Geld Ende dieser Woche (letzte Woche) auf mein Konto drauf sein wird.

Das Geld ist immer noch nicht drauf und der Verkäufer geht nicht mehr an‘s Telefon. Was mache ich nun? Ich habe eine neue Küche „ohne“ Stühle und Bänke und mein Geld kommt auch nicht.

Was soll ich nun machen? Ich vertraue den Verkäufer und den Laden kein Stück mehr..... Soll ich bei der Bank fragen, ob die das Geld von meiner Kreditkarte zurückziehen können? (Bis zu 8 Wochen habe ich das Recht, das Geld zurückzuholen - sind jetzt 6 Wochen).... Laut online Banking wäre das möglich aber es entstehen kosten für den Zahlungsempfänger.

Wenn ich ein Anwalt einschalte, welche Kosten entstehen für mich? Bringt das was ? Ich habe 1.400€ bezahlt und habe keine Bänke und Stühle. Das kann nicht wahr sein.

Könnt ihr mir tipps geben ?

Danke schon Mal

Kreditkarte, Banking, Bankkonto, Kaufvertragsrecht, Kaufvertrag zurücktreten

Kann ich vom Kaufvertrag einer Küche zurück treten?

Ich habe am 08.10.2019 die Küche für unseren Neubau planen lassen und auch direkt den Kaufvertrag unterschrieben.

Da die Bauarbeiten Ende Oktober 2019 begonnen wurden, wurde als Liefertermin der Mai 2020 eingetragen.

Das Haus ist mittlerweile soweit, dass der Einzug für Mitte Juli geplant ist. Wir haben die Bestätigungen aller Gewerke. Außer vom Küchenbauer. Diesen versuchen wir seit April zu erreichen. Mehrmals wurde meine Partnerin gesagt, dass man sich meldet. Dies ist aber nicht passiert. Nachdem ich selbst dort angerufen habe und etwas lauter geworden bin erhielt ich kurzfristig einen Termin beim Chef des Ladens.

Dieser hat dann letzten Freitag auf der Baustelle die Maße genommen und uns nebenbei darüber informiert, dass die Küche frühestens Ende August eingebaut wird. Angeblich ist der Grund hierfür die aktuelle Corona-situation. Als ich sagte das ich dann nochmal beim Wettbewerb nachfragen würde, meinte er, dass wir aus dem Vertrag nicht mehr rauskommen würden.

Nach weiteren Vorschlägen unsererseits (um die Lieferzeit zu verkürzen) wurde der Herr sauer und hat die Aussführung des Auftrages verweigert. Dies hat er aber anschließend doch zurück genommen. Trotzdem kann er die Küche erst Ende August einbauen.

Wir haben uns heute nochmal bei anderen Küchenbauern bezüglich aktueller Lieferzeiten umgehört. Alle angefragten haben uns versichert uns eine Küche bis zum Einzug Mitte Juli einbauen zu können.

Daher würde ich gerne wissen, ob ich jetzt jemand anderen beauftragen kann und den anderen Vertrag stornieren kann.

Ich hoffe jemand kann mir dies beantworten.

Küche, Recht, Kaufvertragsrecht, ruecktritt-kaufvertrag

Kaufvertrag widerruf möglich bei Fernabsatz?

Hallo, ich habe über eine Eventseite ein eine Partie Paintball buchen wollen. Dazu hab ich einen Termin angefragt und 1 Tag später bekam ich eine Rückantwort per Telefon mit Abschluss des Kaufvertrages per Bandaufnahme. In der Bandaufnahme habe ich geschildert, dass ich die Kosten erst im April bezahlen kann, der Termin der Paintballpartie ist Anfang Mai. In der Bandaufnahme wurde mir zugesagt, dass dies kein Problem sei, somit bejahte ich das Angebot. In der Auftragsbestätigung stand dann "Vorkasse: Zahlung binnen 7 Tagen". Dies war nie so abgemacht! Somit wollte ich von meine 2 Wochen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies wird nun beneint mit:

Guten Abend,

leider ist eine Stornierung nicht möglich, da Sie mit festem Termin gebucht haben.

Siehe dazu

§ 6 Widerrufs­recht

Sofern Sie Verbraucher nach § 13 BGB sind und kein Fall des § 312g Abs.2 Nr.9 BGB (Ausnahme vom Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen) vorliegt, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung. Zudem erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Hab ich eine Möglichkeit aus dem Kaufvertrag rauszukommen? Wenn ich in der Bandaufnahme für einen Einwand eine Zusage bekomme, dieser aber nicht wie abgemacht zu finden ist auf der Auftragsbestätigung, wie soll ich denn dann anders reagieren, als das ganze zu stornieren? So war das ja nie gewollt!

Ich bitte wirklich um Hilfe :(

Widerruf, Kaufvertragsrecht

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