Garantie nach einer Hardware-Reparatur bei Acer Notebook geliefert aus NL?
Mein Notebook Acer Predator Helios mit 2 TB SSD ist defekt und die Garantie ist noch nicht abgelaufen. Die Rechnung ist vom 06.02.2024 von Niederland. Das Notebook habe ich in der Schweiz erhalten, wahrscheinlich vom CH-Shop versendet.
Das Gerät hatte schon 2,5 Monate nach dem Einrichten den ersten Internetausfall d.h. die Internetverbindung funktionierte nicht und am nächsten Tag funktionierte Internetempfang wieder bis am 11.01.2026 jetzt gar nichts mehr zu machen ist. Glück vor Ablauf der Garantie. 7 - 8 mal pro Jahr kam das vor.
Ich kann das Notebook hier bei mir in der Schweiz an eine Acer-Support Stelle senden. Gesetzlich haben wir in der Schweiz auf die ersetzten Teile wieder 2 Jahre Garantie, kann man das auch bei einem Hardware-Fehler verlangen? Ich habe Bedenken, weil der Laptop fast jeden Monat einmal eine Störung hatte und kein Internet empfangen hat weder per Wlan noch mit Kabel die Lan-Verbindung.
Der erste Herr, welcher bei Acer-Support mein Telefon abgenommen hat, war nicht kooperativ, er hat gesagt ich soll das Betriebssystem neu installieren. (Ich kann das nicht) auch hat dieser Herr gesagt, es kann sein, dass ich die Reparatur bezahlen muss, dass es kein Garantiefall sei. Nach einem 2. Telefon hatte ich einen freundlichen Herrn am Telefon und habe eine CH-Adresse mit bereits bezahltem Porto per Mail erhalten.
Ich denke in D sind die Garantiegesetze nicht anders als in der Schweiz, da Acer ja weltweit PC verkauft. Wie verhälte es sich? Leider sind mit der letzten Internet-Verbindungs-Störung noch andere Fehler aufgetreten, es ist kein Drucker mehr installiert und Ton kommt auch keiner mehr. Selbstverständlich habe ich alle Daten gesichert, die ich benötige. Ich muss damit rechnen, dass der Laptop mit Werkseinstellung zurückkommt. Ihr könnt mir das Deutsche Gesetz mitteilen. Das Gerät hat CHF 2'899.00 gekostet war Aktion, richtiger Preis wäre 3'599.00 gewesen. Danke für Antworten.