🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

2 Antworten

Gegen diese Klauseln ist von der Käuferseite nichts einzuwenden. Punkte 1 und 2 beschränken die Sachmängelhaftung auf von der Verkäuferseite zu vertretende Mängel, wenn diese Mängel schuldhaft (also vorsätzlich = absichtlich zum Nachteil des Käufers, oder grob fahrlässig) verschwiegen wurden. Das ist bei gebrauchten Sachen allgemein üblich, bewirkt allerdings, wenn ein Mangel mit "einfacher Fahrlässigkeit", d.h. infolge Nachlässigjkeit, Gleichgültigkei, Sorglosigkeit u.ä. des Verkäufers verschwiegen wurde. Punkt 3 ist für den Käufer nur vorteilhaft. Wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer noch Sachmängelansprüche gegen seinen Vorverkäufer hat, gehen diese auf den Käufer über, der dann direkt gegen dem Vorverkäufer die Ansprüche erwirbt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verfasser erbrechtlicher Einführungsbücher
Kunstschlosser 
Fragesteller
 01.01.2023, 19:47

Hallo sergius,

💙 ebenfalls vielen vielen Dank.

Die Klausel 3. trifft ja vermutlich nicht zu ? ... daher das Motorrad aus dem Erstbesitz des Verstorbenen stammt. Selbst seine Kanzlei für Erbrecht, fand den Zusatz, welchen ich nannte sehr richtig ...Dieser Text Zusatz ist verkürzt unter der Antwort von Destranix, in meinem Kommentar. Aber ehrlich gesagt, ich habe kein gutes Gefühl, wenn mein Freund diese Klausel unterschreibt.

Frohes Neues ..🎉 ..Gruß Mirco

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Wenn ein Sachmangel vorliegt hat der Verkäufer diesen nur in den in Nummer 2 bezeichneten Fällen zu vertreten.

Umgangssprachlich wäre das etwas so wie "Gekauft wie besehen", aber eben rechtlich sicherer, da auch solche Mängel nicht zu vertreten sind, die ein Laie nicht bemerken würde.

Nummer 3 sagt, dass wenn der Verkäufer noch Sachmängelansprüche hat, beispielsweise aus dem vorherigem kauf, dass die Einforderung dieser Rechte nun durch den Käufer möglich ist.

Wohlgemerkt: Wenn das Motorrad ordentlich vor Kauf geprüft wurde, dann bräuchte es die Nummer 1 und 2 gar nicht (da der Verkäufer sowieso nur Mängel zu vertreten hat, die bei Kauf bereits vorlagen und der Käufer bei ordentlicher Prüfung schlecht beweisen könnte, dass Mängel vor Kauf bereits vorlagen, was er aber müsste). Entsprechend würde ich eben dies zur Sprache bringen oder das Motorrad selbst noch einmal prüfen lassen.

Kunstschlosser 
Fragesteller
 01.01.2023, 11:46

Vielen Dank erstmal für deine wirklich gut ausgeführte Antwort.

Mein Freund hat sicherheitshalber ein Extra Schreiben verfasst, welches alle Erben unterschreiben sollten. In diesem Schreiben war somit ganz klar verfasst, dass die Schäden vom Motorrad vom verstorbenen Angehörigen stammen.

Alle Angehörigen und der sogenannte Käufer, welcher eigentlich das Motorrad -Erbe übernimmt, sollten somit schriftlich bescheinigen, dass Sie zu keinem späteren Zeitpunkt, irgendwelche Rechtsansprüche mit dem Motorrad, in Punkto des Zustandes nach der Vertragsübergabe haben. Das hat aber ein Erbenmitglied abgelehnt ! .. Und hier ist das Problem !

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Kunstschlosser 
Fragesteller
 01.01.2023, 11:57
@Destranix

Ich habe es etwas verkürzt geschrieben. Es ist so wir haben diese Bestimmungen mit den Punkt 1. bis 3. , ja nicht gänzlich verstanden. Wir verstehen auch nicht warum es keine separaten Verträge, für ein Fahrzeug aus einer Erbengemeinschaft gibt.

Dieses zusätzliche Schreiben hat der Freund verfasst, daher er ja diese Schäden am Motorrad gar nicht verursacht hat. Damit hat er schriftlich einen zusätzlichen Vertrag verfasst, welcher zu den Kaufvertrag hinzugefügt wird. Auch ein Student im Jura Bereich, fand diese Idee gut.

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Destranix  01.01.2023, 11:59
@Kunstschlosser

Nun, Kaufvertrag deshalb, da die Rechte am Motorrad verkauft werden, wenn ich das richtig verstehe?

Wer die Schäden Am Motorrad verursacht hat ist ziemlich egal, solange diese vor Kauf schon vorhanden waren.

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Kunstschlosser 
Fragesteller
 01.01.2023, 12:08
@Destranix

Es gibt ja keine Rechte in Punkto einer Garantie. Deshalb hat der Freund ja schriftlich diese auch für sich und alle Erben ausgeschlossen, damit die anderen Erben somit ja verstehen, dass er selber keine Garantieansprüche mehr hat. Das hat er gemacht, daher diese Vermerke in den vorhandenen Kaufvertrag, irgendwie nicht zu einer Erb Übertragung passen.

Es wird hiermit im Kauf Vertrag mit drei Punkten, so verhandelt, als wenn er die Schäden gemacht hat.

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Destranix  01.01.2023, 12:44
@Kunstschlosser

Die drei Punkte sind nicht unüblich für einen Privatkauf. Vom konkreten Schäden ist hier nicht die Rede, somit auch nicht von einem Veruracher. Das würde im Kontext auch wenig Sinn ergeben.

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