Privater Motorrad Verkauf?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ich bin im Recht 92%
Ich muss die Reparatur bezahlen 8%

7 Antworten

Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. 433 BGB zustande gekommen. § 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Ausschluss der Sachmängelhaftung

Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen.

Der Sachmängelausschluss bezieht sich allerdings auf Mängel, die nach dem Verkauf auftreten und vorher nicht erkennbar waren.

Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Das heißt: Zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer muss das Motorrad die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

Für bereits vorhandene Mängel haftet hier auch der private Verkäufer.

Sich vor dem Verkauf nicht hinreichend über den die Beschaffenheit der Sache zu informieren, ist fahrlässig.

Letztendlich haftet der Verkäufer auch für Fahrlässigkeit.

Nun hat er es in die Werkstatt gebracht und meinte ich soll den Schade bezahlen, denn die Hinterachse wäre nicht festgezogen gewesen und deswegen wäre die Kette gerissen.

Wenn dem so ist, was das gut für dich als Verkäufer!

Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährleisten.

Hierauf hat der Verkäufer auch ein Recht!

So soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Gut zu wissen:

Wird dem Käufer das Recht zur Nacherfüllung nicht gewährt, verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche.

In diesem Fall muss der Verkäufer weder nachbessern (Reparatur) noch den Kaufpreis erstatten.

Die Fakten:

Hat der Käufer dir einen Werkstattbericht vorgelegt, der die Behauptung des Käufers stützt?

Hast du oder jemand dir bekanntes an dem Moped geschraubt, sodass vergessen werden konnte, alle Schrauben wieder anzuziehen?

Möglich, dass der neue Eigentümer auch selbst eine neue Kette nicht fachgerecht verbaut hat und den Schaden selbst herbei geführt hat.

Fazit:

Präsentiert der Käufer dir eine Rechnung, brauchst du diese nicht bezahlen!

Viel Erfolg!

Das ist eine übliche Betrugsmasche, nach dem Kauf werden noch irgendwelche Mängel gefunden und dann Gelder erpresst.

Das läuft unter dem Motto: "Versuchen kann man es ja".

Ich bin im Recht

Würde jetzt mal behaupten das du im Recht bist. Er müsste dir ja eigentlich nachweisen, dass du ihm das Motorrad mit diesen Mängeln verkauft hast. Dann müsste wahrscheinlich auch noch Iwer feststellen, ob das überhaupt der Grund ist, weshalb die Kette gerissen ist.

Ich bin im Recht

Du hast die Sachmaengelhaftung wirksam ausgeschlossen. Der Kaeufer muesste dir nun nachweisen, dass ueberhaupt ein Sachmangel vorhanden ist, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe des Motorrads an ihn vorhanden war UND dass du davon gewusst hast. Das wird er nicht koennen.

Im Hinblick auf die dir vorgeworfenen Fahrlaessigkeit ist zudem anzumerken, dass hier hoechstens dein Kaeufer fahrlaessig gehandelt hat, indem er das Motorrad vor Fahrtantritt nicht auf moegliche Sicherheitsmaengel ueberprueft hat.

Ich bin im Recht

Müsste er nicht beweisen, dass die Hinterachse nicht fest gezogen war? Könnte er doch selbst gelöst haben und ist man nicht selbst dafür verantwortlich zu schauen ob mein Bike auch sicher und fahrtüchtig ist? Ich würde das nicht zahlen denk ich.