Gewährleistung ausgeschlossen bei Kfz kauf?
Ich möchte mir in Kürze ein gebrauchtes Motorrad kaufen, privat. Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer die Gewährleistung also fie Haftung für Mängel ausschließt.
Er verkauft das Motorrad als neuwertiger Zustand.
Ich möchte das Motorrad nächste Saisonstart eine Inspektion durchführen lassen, das geht jetzt schlecht weil es Winter ist. Sollten Mängel festgestellt werden, darf ich den Verkäufer dafür belangen? Bz muss er die Reparatur zahlen?
1 Antwort
Sollten Mängel festgestellt werden, darf ich den Verkäufer dafür belangen?
Nur dann, wenn Du nachweisen kannst, dass die Mängel schon vor der Übergabe an Dich vorhanden waren und der Verkäufer davon wusste.
Bz muss wir die Reparatur zahlen?
Ja, wenn Du das nicht nachweisen kannst.
M111evo
16.10.2023, 20:18
@Theone12345
Das ist kein Nachweis, der gerichtsfest wäre, da wirst Du im Zweifel einen Gutachter brauchen.
Hauptsächlich meine ich Schäden im Motor, oder Stellen die man nicht sieht. Z.b Kupplung.
motorrad wird nicht bewegt und bei Saisonstart direkt zur Werkstatt gefahren. Reicht das? Da sieht man an der Kilometerzahl, dass ich es nicht gefahren bin in der Zeit