Generalüberholung nach Gebrauchtwagenkauf fällig?
Hallo,
Ich habe mir vor ein paar Tagen einen Gebrauchtwagen gekauft (Mercedes CL200 mit Kompressor von 2007) von einem Händler für ca. 5000€ und jetzt bemerkt, dass viel gemacht werden muss an dem Fahrzeug. Starten tut er jedenfalls noch.
Bei der Probefahrt ging alles gut und kein Fehler erschien auf dem Display, gestern habe ich dann zwei Fehler angezeigt bekommen:
- Serviceumfang B um 4700KM überzogen. (Kosten ca. 650€)
- ESP Defekt, bitte Werkstatt aufsuchen.
Bei der Heimfahrt musste ich auf der Autobahn kurz halten, da das Getriebe in den Leerlauf "Notfallmodus" geschalten hat, nach einem Neustart ging alles wieder.
Zudem sind einem Kollegen, welcher Mechaniker ist folgende Mängel aufgefallen.
- Das Motoröl sieht nicht mehr gut aus und ist auch fast nicht vorhanden (min)
- Zündkerzen wurden laut Scheckheft das letzte mal vor 100KM erneuert.
- Bremsflüssigkeit muss erneuert werden
- Luftfilter, Aktivkohlefilter und Innenraumfilter müssen erneuert werden.
- Ölfilter muss erneuert werden.
- Kühlmittel ist zu wenig vorhanden und muss ebenfalls gewechselt werden.
- Kraftstofffilter muss erneuert werden.
- Keilrippenriemen muss erneuert werden.
- Luftmassenmesser wurde nie gewechselt laut Scheckheft.
- Automatikölwechsel ist 8 Jahre her laut Rechnung.
Im Kaufvertrag steht lediglich etwas von einer schwachen Batterie und "verkauft wie gesehen", was soweit ich weiß sich nur auf Dellen, Kratzer, offensichtliche Fehler bezieht, wenn es überhaupt rechtskräftig ist bei einem Händler.
Die gesamtkosten werden sich nach meiner Schätzung über Tausend Euro bewegen.
In der Anzeige des Verkäufers steht : "Fertig aufbereitetes Fahrzeug" und "Fahrzeug befindet sich in einem sehr gutem Zustand".
Kann ich irgendwas über die Gewährleistung zur Nachbesserung anfordern? Natürlich kann man mir vorwerfen ich hätte mal die zahlreichen Rechnungen und das Scheckheft sorgfältiger lesen sollen, aber allein das hat mich im nachhinein eine Stunde gekostet und die Verkäufer haben mich sehr zu einer Probefahrt und zum kauf gedrängt. Das hätte mir auffallen müssen, aber im nachhinein ist man immer schlauer.
LG und Danke im Vorraus!
4 Antworten

Also zuerst einmal gibt es bei einem Händler kein " gekauft wie gesehen", als Händler hat er die Gewährleistung zu geben. Diese ist Gesetzlich vorgeschrieben. Was viele machen ist, die Fahrzeuge im Kundenauftrag zu verkaufen und der Händler nur als Vermittler tätig wird. Hier ist auch immer Vorsicht geboten.
Was aber zu deinen ganzen aufgeführten Mängeln zu sagen bleibt, die sind bis auf zwei Punkte völliger Blödsinn. Die einzigen Punkte die hier in die Gewährleistung fallen sin das Getriebeproblem und die ESP-Meldung.
Der LMM wird nur bei einem Defekt, also wenn er gar kein Signal, oder ein falsches Signal ans MSG sendet getauscht. Kannst du ja mal mit einer Glühlampe vergleichen, die tauschst du im Normalfall auch erst aus, wenn diese hinüber ist.
Alles andere sind Dinge die in den Service gehören und da hättest du schon darauf achten müssen. Wie hier schon erwähnt wurde, es wird dir beim Starten ja angezeigt.
Ich würde die Kiste dem Händler vor die Tür stellen und ihn zur Beseitigung der Fehler von Getriebe und ESP im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht auffordern. Die darf und kann er nicht einfach ausschließen.
Was die anderen Sachen angeht, da könnte man ihm wegen Fehlerhafter Fahrzeugbeschreibung " Fertig Aufbereitetes Fahrzeug" vielleicht ans Bein Pinkeln. Wobei dies auch so eine gewisse Auslegungssache ist. Aufbereiten kann auch nur Waschen und etwas Aufpolieren und den Innenraum reinigen sein, nicht jedoch mit kpl Service.
Diese ganzen Dinge klärt man aber vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages, ob dies auch alles Schriftlich festgehalten wurde.
Bei nicht eingehaltene Mündlichen Zusagen ist da im Nachgang meist Schwer dagegen anzugehen.
Fahre zu dem Händler und suche das Gespräch mit ihm. Stellt er sich Quer, dann sag einfach, dass du die KFZ -Schiedsstelle einschaltest. Dort wird das Fahrzeug dann richtig unter die Lupe genommen und dann wird sich herausstellen, ob das von ihm verkaufte Fahrzeug wirklich dem Zustand entspricht, welchen er in seiner Anzeige angegeben hat.
Wenn nicht, dann bekommt er richtig Ärger.

Also... Ein Händler kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Der einzige Fall, bei dem so was geht ist, wenn der Händler "im Auftrag" verkauft, also nur der Vermittler ist.
Den Service um rund 4000 - 5000 Km überziehen ist nicht so toll, aber kein Beinbruch!
Aber... Du kaufst ein Auto, setzt Dich rein und fährst los ohne nach irgend etwas zu schauen? Öl auf min, Wasser auf min....
Zündkerzen vor 100 Km gewechselt... ist doch OK oder war das ein Schreibfehler? Übrigens gibt es Kerzen zB mit Iridium. oder Platinelektroden, die locker 100k km machen! Also keine nennenswerte Aussage.
Und warum sollte ein Luftmassenmesser turnusmäßig erneuert werden. Das Teil arbeitet theoretisch absolut verschleißfrei. Muß also nur gewechselt werden, wenn ein defekt vorliegt.
Dennoch würden mir die Fehler zu denken geben. Fehler am ESP und Getriebe im Notlauf... Ich hätte das Auto so nie gekauft und würde das jetzt wieder zu dem Händler bringen. Denn sauber aufbereitet wurde die Möhre wohl auch nicht, wenn Öl und Kühlwasser auf min stehen.

Müsstest mal auslesen lassen. Mit dem Getriebe und ESP wäre es ein Gewährleistungsfall. Der Rest nicht. Und gekauft, wie gesehen gibt es nicht.

Alle "Mängel", die dein "Mechaniker" festgestellt hat, hätte man auch bei einer Besichtigung sehen können.
Zündkerzen vor 100km gewechselt ist kein Mangel, sondern eher ein Pluspunkt. Und was der an dem Luftmassenmesser zu meckern hat, erschließt sich mir auch nicht.
Dass der Service überzogen ist, wird bei jedem Start angezeigt, hättest du also selbst bei der Probefahrt sehen müssen. Und die ganzen Filter gehören natürlich auch zum Service B
Also kein Grund zum Jammern.