Motorrad Inspektion verpasst, Gewährleistung nichtig?
Hallo,
Bei meinem neuen E-Roller steht normalerweise nach 6000km eine Inspektion an, ich habe sie erst nach 8000 machen lassen.
Nun ist das ABS defekt und der Händler meint ich müsste selbst zahlen weil ich die Inspektion überzogen hab.
Ist das so rechtlich korrekt?
Wie alt ist der Roller?
C.a 8 Monate
5 Antworten
Die Garantie kann dir versagt werden, da sie an händlereigene oder herstellereigene Bedingungen geknüpft sein darf.
Die Gewährleistung kann dir nicht verwehrt werden. Ansonsten soll dir der Händler mal erklären, was bei der Inspektion speziell gemacht worden wäre, was den Ausfall des ABS verhindert hätte.
Garantie ist eine freiwillige Leistung von Händler und oder Hersteller. Er kann sie an eigene Bedingungen und Vorgaben knüpfen und auch einschränken.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgegeben und verpflichtend und kann nicht vom Händler einfach beschnitten werden.
Nur wenn es einen technischen Zusammenhang zwischen der versäumten Wartung und dem Schaden gibt, verfallen die Ansprüche aus der Fahrzeuggarantie. Dem ABS ist egal wann eine Durchsicht ist. Wende dich an die Schlichtungsstelle der Innung.
Ja, ist es. Du kannst es über die Gewährleistung probieren.
Garantie ist eine freiwillige Leistung von Händler und oder Hersteller. Er kann sie an eigene Bedingungen und Vorgaben knüpfen und auch einschränken.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgegeben und verpflichtend und kann nicht vom Händler einfach beschnitten werden.
Nach 8 Monaten wirds schon schwierig.
Die Gesetzliche Gewährleistung gilt 24Monate aber mach 6 Monaten musst du dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Das ist quasi unmöglich.
Die Garantie wird je nach dem wie die Bedingungen beim Hersteller sind, abgelaufen sein, weil du den Service überzogen hast.
Da hast du Recht. Hab es gerade nochmal nachgelesen. Da war ich noch auf dem alten Stand.
Wie ist dann der unterschied wenn ich Garantie habe oder Gewährleistung?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift.
wenn du die Reparatur vom Hersteller haben willst, hättest die Inspektion zeitnah durchführen müssen. so wird er es ablehnen.
die Garantie ist freiwillig und somit entscheidet der Hersteller. du bist 2000km drüber und damit die A-Karte.
Und was ist mit der Gewährleistung? Deckt die sowas nicht ab?
Ich habe tatsächlich schon vor der Garantie beim Hersteller angerufen weil das Abs Licht blinkt, der hat zu mir gemeint :" das ist normal"
Bei der Inspektion wurde es auch nicht entdeckt.
Erst jetzt nochmal nach c.a 2000km nach Inspektion habe ich es selbst herausgefunden.
Das Abs hat sogar vor der Inspektion nicht funktioniert, war beim Händler und der hat gemeint :" das funktioniert".
Scheinbar gelogen.
Wenn ich jetzt quasi nur noch Gewährleistung habe, wie unterscheidet die sich von der Garantie?