Motorrad wird nur an Händler und Gewerbe verkauft?

5 Antworten

Bei extrem billigen Motorrädern sieht man das öfter, das "nur an gewerbetreibende" oder "Wiederverkäufer" verkauft wird. Hintergrund ist der, dass der Händler das motorrad selbst billig irgendwo als Unfallmaschine oder mit irgendeinem Schaden gekauft hat und es nun an den nächsten Händler verkaufen will der die Maschine wieder herrichtet, weil er selbst nicht weiß was alles dran ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin lang genug selbst Motorrad gefahren
Kann er das Motorrad kaufen und ich ihm es quasi danach abkaufen?

Wenn der Vater mitspielt: kein Problem.

So wie ich gesehen haben gibt es dementsprechend keine Gewährleistung vom Händler?

Das ist Sinn und Zweck der Aktion.

Haben solche KFZs meistens ein Haken, oder warum macht der Händler dies?

Er will halt (vermutlich) kein Risiko eingehen, das er nicht kalkulieren kann.

Er verkauft laut anderen Inseraten nur Autos, geht er deswegen vllt. auf Nummer sicher?

Vielleicht.

Vielleicht auch nicht.

B2B, Umgehung der Gewährleistspflicht. Der Vater kann es kaufen, ER hat dir die Gewährleistung zu geben. das kann auf 1 Jahr vertraglich gekürzt werden.

anscheindend war da mehr als nur umgefallen. oder der Händler geht auf Nummer Sicher

Dernette99 
Fragesteller
 15.01.2020, 21:06

Er verkauft laut den anderen Inseraten nur Autos, vllt. daher auf Nummer sicher

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Die Sache stinkt zum Himmel.

Der Händler möchte aus irgendeinem Grund die gesetzliche Gewährleistung umgehen. Ich nehme an, dass das Motorrad nicht nur umgefallen ist, sondern auch noch deutlich mehr, mit dem bloßen Auge nicht erkennbare, Schäden hat.

Finger weg, von solchen „Angeboten“!

nanfxD  15.01.2020, 23:35

wieso ? Vllt findet er auch einfach Gewährleistung lästig. Ist vollkommen legitim, es gibt ib der Regel keinen Zwang Verträge abzuschliessen

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Dernette99 
Fragesteller
 16.01.2020, 01:46
@nanfxD

Was genau meinst du damit? Der Verkäufer hat sonst nur Autos im Sortiment, für mich glaubhaft wäre: Ich habe das Motorrad als Anzahlung genommen und weiß nicht wohin damit, aber gewährleistung gebe ich keine drauf, weil ich mich nicht auskenne.

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nanfxD  16.01.2020, 02:06
@Dernette99

Er kann aber keine Gewährleistung b2c ausschließen, deswegen nur b2b

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Dernette99 
Fragesteller
 16.01.2020, 02:40
@nanfxD

Das ist klar, müsste der Vater meiner Freundin nur zeigen das er ein Gewerbe hat, oder müsste er beim Kauf das Fahrzeug in das Gewerbevermögen aufnehmen. Wie gesagt keine gmbh, ag etc. normales Malergewerbe

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nanfxD  16.01.2020, 10:01
@Dernette99

Er müsste das motorad gewerblich nutzen. Wenn er es für sich als privater kauft ist er kein Unternehmer.

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WECoyote  16.01.2020, 10:49
@nanfxD

Nein, er will nur nicht für etwaige Schäden einstehen.

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nanfxD  16.01.2020, 11:00
@WECoyote

Wo ist das Problem dabei ? Wenn man keinen Bock darauf hat das in 5 Monaten der Käufer kommt und sagt er Motor ist kaputt ? Was der Händler macht ist vollkommen rechtmäßig und überhaupt nicht verwerflich.

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WECoyote  16.01.2020, 11:39
@nanfxD

Ein seriöser Händler steht jedoch für seine Ware gerade. Dieser Händler möchte das offensichtlich nicht.

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nanfxD  16.01.2020, 11:41
@WECoyote

Nein, ein seriöser händler sucht sich die Kunden aus wo er den größten Gewinn macht. Außerdem kann man Fahrzeuge ohne Gewährleistung billiger verkaufen. Die Gewährleistung ist ja nicht umsonst

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WECoyote  16.01.2020, 11:56
@nanfxD

Wenn dem Händler der Gewinn wichtiger ist, als die Kundenzufriedenheit, dann ist er in meinen Augen kein guter Händler.

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nanfxD  16.01.2020, 11:56
@WECoyote

Dem Händler ist immer der Gewinn wichtig, denn dieser ist ein Unternehmer und muss Gewinn machen

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WECoyote  16.01.2020, 12:09
@nanfxD

Jeder hat seine Prioritäten. Glücklicherweise gibt es genügend Händler und auch Kunden, so dass sich jeder den passenden aussuchen kann.

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Problem ist dann, das der Vater deiner Freundin als gewerblicher Verkäufer gewährleistungspflichtig ist.

Kauf dir dein Bike bei einem ordentlichen Händler - das Angebot stinkt zum Himmel.

Dernette99 
Fragesteller
 15.01.2020, 20:53

Kann ich diesem Anspruch nicht einfach absagen?

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