Gebrauchtwagenkauf weite Anreise?
Hat ein Gebrauchtwagen-Interessent rechtlichen Anspruch auf Ersatz von Fahrtkosten oder weiteren Aufwendungen (z. B. Verdienstausfall durch Urlaub), wenn er nach weiter Anreise beim Händler feststellt, dass das Fahrzeug nicht den Angaben im Inserat entspricht (z. B. Kratzer, Dellen trotz Zusicherung 'wie neu') oder das Auto ohne vorherige Mitteilung bereits verkauft wurde?
6 Antworten
Nein deshalb steht ja in vielen Inseraten Angaben ohne Gewähr
Nein sowas gibt es nicht ich würde persönlich auch davon abraten Fahrzeuge in so weiter Entfernung zu kaufen gibt es hinterher Probleme und du musst z.b die Gewährleistung in Anspruch nehmen hast du wieder die weite entfernung
Dafür dass du in einem viel zu großen Umkreis nach Fahrzeugen guckst kann der Händler ja nichts
Nein, denn solche Angaben sind nicht verbindlich.
nein,das ist Risiko
natürlich NICHT
wieso auch? er will was von Dir. wenn ihm der Weg zu weit und/oder zu teuer ist, dann soll er zu Hause bleiben