Auto abgemeldet auf öffentlichem Grund?
Hallo,
Es geht um eine bestimmte Situation. Undzwar habe ich ein Auto abgemeldet auf einen Parkplatz gestellt. Das Auto sollte von einem Käufer abgeholt werden. Die Ortspolizei hat davon bereits mitbekommen und meinte, dass das Auto bis heute dort weg sein muss, so wie es auch eigentlich geplant war.
Nun ist es aber so, dass der Käufer gestern das Auto bereits gekauft hat, es gehört nicht mehr mir und ich habe keinen Schlüssel mehr, er hat lediglich den Termin bei der Zulassungsstelle heute morgen versäumt. Die Polizei wird morgen kontrollieren, ob das Auto weg ist. Wer wird nun belangt? Ich kann ja jetzt wirklich nichts mehr dafür, auch wenn ich es natürlich nie dort hätte hinstellen dürfen.
LG
5 Antworten
Wenn du einen Kaufvertrag vorlegen kannst, bist du fein raus. Du bist nicht mehr der Besitzer des Fahrzeugs du kannst ja den Behörden die Adresse des Käufers geben der ist jetzt dafür zuständig das Fahrzeug dort abzuholen.
Wer hat den Wagen da abgemeldet abgestellt?
Solange das Auto auf Dich zugelassen ist bist Du auch der Halter und damit für das Fahrzeug verantwortlich.
Vielleicht reicht es Deiner Zulassungsstelle den Verkauf mitzuteilen. Normalerweise müssen Du und der Käufer eine Veräußerungsanzeige ausfüllen und diese an Deine Zulassungsstelle schicken.
Das müsste im § 15 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr geregelt sein.Wenn du einen Kaufvertrag hast, haftet der Käufer
Wer wird nun belangt?
Du. Aufgrund:
Und zwar habe ich ein Auto abgemeldet auf einen Parkplatz gestellt.