Autokauf privat Probefahrt?
Hall, meine Frage ist:
wenn ich mein Auto privat verkaufe und es noch angemeldet ist. Auf was ist da beim Probefahrt zu achten? Muss ich was vom „Käufer“ oder denjenigen der das Auto Probefahrt was verlangen? Führerschein usw?
danke an euch im Voraus
4 Antworten
Defintiv den Führerschein.
Du musst Dich bei JEDEM, der Dein Auto fährt, davon überzeugen, ob er im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnist ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach §21 StVG und es macht sich auch der schuldig, der die Fahrt anordnet oder zulässt.
*********************
Straßenverkehrsgesetz (StVG)§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1.eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
Führerschein und Ausweis kontrollieren. Und es gibt Probefahrtverträge, die euch beide für den Fall eines Unfalls absichern. Glaub die stellt z.B. der ADAC zur Verfügung, glaube sogar kostenfrei.
Edit:
Bevor man eine fremde Person das Auto fahren lässt, Führerschein und Ausweis zeigen lassen. Bei der Probefahrt immer mitfahren.
Führerschein, Ausweis und nicht alleine fahren lassen