Auto privat verkaufen, wie?

4 Antworten

Hallo Roki,

du musst das Fahrzeug nicht abmelden. Du kannst es auch angemeldet verkaufen und im Kaufvertrag eine Klausel verankern, dass der Käufer sich dazu verpflichtet das Kfz bspw. innerhalb von 7 Werktagen abmeldet. Sollte der Käufer dieser Forderungen nicht nachkommen, kannst du Schadensersatzansprüche geltend machen für die Verzugsdauer.

Wenn du das Kfz abgemeldet verkaufen möchtest, musst du mit den Schildern (und einem anderen Kfz oder ÖPNV) zur Zulassungsstelle fahren und dort deine Schilder vorlegen. Hier wird dann das Siegel entfernt, die Schilder sind dein Eigentum und du darfst diese behalten!

Dass das Kfz dann ohne Kennzeichen (oder du bringst sie wieder an, ist unauffälliger) für kurze Zeit dort steht musst du wohl in Kauf nehmen, wenn du keine andere Möglichkeit hast. Die Strafe hierfür ist unterschiedlich je nach Stadt.

Bikergrüße!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Problem hatte ich damals auch, da der Käufer mit dem Fahrzeug (auf mich zugelassen) zur Zulassungsstelle fahren wollte. Ist wohl auch noch recht verbreitet, war mir aber zu heikel.

Ich hab das Fahrzeug in unserer Garage stehen lassen, dem Käufer Kennzeichen und Papiere mitgegeben und er hat es dann mit den neuen Kennzeichen abgeholt.

Kennst du jemanden, wo du das Fahrzeug evtl. über Nacht in der Garage parken kannst? Ansonsten sehe ich da keine andere Möglichkeit, als das Fahrzeug angemeldet zu verkaufen bzw. du kannst ja mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und er bringt dich dann zum Bus oder nach Hause, nachdem es umgemeldet wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Automotive embedded Softwareentwickler

davon würde ich dringend abraten. Es gibt viele Betrüger, die auf Versicherungskosten & Steuer des Verkäufers noch herumfahren

Das gibt nur Ärger

Auto abmelden. kostenlosen Kaufvertrag vom ADAC privat an privat ohne Sachmängelhaftung

Vertrag unterschreiben lassen. Evtl. findet sich eine Möglichkeit, das Auto privat abgemeldet abzustellen auf einem Privatgelände

Was machst du dir denn da für einen Kopf?

Du lässt dein Auto so lange angemeldet, bis es verkauft ist! Allein schon um dem potentiellen Käufer eine Probefahrt zu ermöglichen, sollte das Auto angemeldet sein. Wenn es verkauft ist, bzw. verkauft wird, kannst du es abmelden.