Nach Kauf eines Gebrauchtwagen beim Händler mit Gewährleistung oder Garantie stellt der TÜV/HU Mängel fest, haftet der Verkäufer?

5 Antworten

Kommt auf die Mängel an. Wenn die Mängel für Fahrzeuge mit dem Alter und der Laufleistung üblich sind (z.B. abgefahrene Reifen, abgenutzte Bremsen), dann ist es kein Gewährleistungsfall. Ausnahme: der Verkäufer hat vertraglich einen anderen Zustand zugesichert.

Händler haftet regelmäßig nur, wenn er mittels eines aktuellen TÜV- Berichts nachweisen möchte, dass das Fahrzeug mängelfrei ist.

Mängel können auch Verschleiss sein, die sind nicht abgedeckt.

Besser hinschauen beim Kauf und Fachmann mitnehmen und nie nach dem  Gefühl kaufen . Auto so gekauft wie es da steht  mit den Mängeln . 

Kommt drauf an, worauf sich die Gewährleistung bezieht.