Gewährleistung Garantie bei Kauf von einem Beschädigten Fahrzeug?

2 Antworten

Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung.

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist gesetzlich geregelt und beträgt 24 Monate, ein gewerblicher Verkäufer kann diese im Kaufvertrag bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate reduzieren.

Darf der Händler eigentlich beschädigte Fahrzeuge an Privatpersonen verkaufen?

Na klar darf er dies, aber der Verkäufer sollte unbedingt, um spätere Ansprüche des Käufers auszuschließen, die ihm bekannte Mängel und Schäden schriftlich im Kaufvertrag festhalten.