Kfz Händler verkauft im Kundenauftrag?
Hallo, habe am 6.11.09 einen BMW touring Bj 2001 bei einem Händler gekauft, er gab mir keine Garantie da er den Wagen im Kundenauftrag verkauft hatte. So und jetzt sind beide Querlenker platt!! Schöner Mist ! Ich hatte nochmal bei dem Händler angerufen, mich als jemand anderes ausgeben und mich für eines seiner Fahrzeuge interessiert.auf die Frage ob ich eine Garantie oder Gewährleistung bekomme, verneinte er dies weil es wieder im Kundenauftrag wäre? Mhmmmm.... Meine Frage ist, darf ein Händler seine Fahrzeuge im Kundenauftrag verkaufen, Sitze ich jetzt auf den Reperatur kosten?
11 Antworten
Ein Händler kann sich durchaus auf die Vermittlung von Verkäufen konzentrieren. Da Du das zum Zeitpunkt des Kaufs ja weisst, kannst Du dich darauf einstellen und entscheiden ob Du das willst.
Allerdings gilt die Sachmängelhaftung weiterhin für den Verkäufer, je nachdem ob er privat oder geschäftlich verkauft hat zumindest eingeschränkt. Wenn Du arglistig getäuscht wurdest, muss der frühere Besitzer auch bei Privatverkauf dafür gerade stehen. Das ganze ist aber rechtlich nicht so ganz einfach zu erklären, da könnte ein Anwalt helfen.
Der "Händler" jedenfalls haftet nicht, da er nur "vermittelt" hat.
Auch ein gewerblicher Händler kann die Sachmängelhaftung zur Gänze wirksam ausschließen. Das geschieht regelmäßig, wenn er eine Ware an einen weiteren gewerblichen Händler veräußert oder für den Export. Ebenso, wenn er nur Vermittler ist.
Nun, ich hatte hier unterstellt daß er an Privat weiterverkauft hat.
Danke für die schnella Antwort! Er hatte ca. 8 BMW's vor seinem Privathaus geparkt die zum Verkauf stehen, das heißt jeder könnte sich Autos vor Haus stellen, und die im kundenauftrag verkaufen? Und falls was mit den Autos wäre, wäre er immer aus dem Schneider, weil sie nur vermittelt wurden?
Na klar könntest Du als dein Geschäft das vermitteln von Autos machen. Das läuft doch bei vielen anderen Dingen auch so? Immobilienmakler z.B. verkaufen ja auch nicht selbst sondern im Auftrag jemand anderes. Du solltest eben vorher prüfen, ob das ein echter Händler ist der selbst verkauft oder ob es ein "Vermittler" ist dem die Autos nicht selbst gehören sondern der lediglich vermittelt.
Damit die Frage nicht für alle Ewigkeit mit den falschen Antworten bestehen bleibt:
Beim Gebrauchtwagen-Verkauf durch einen Händler im Kundenauftrag kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens handelt. Auch wenn der Vertrag zwischen dem privaten Verkäufer und dem privaten Käufer geschlossen wird, hat der Händler aufgrund seiner Fachkenntnis die Verantwortung für wichtige Informationen an den Käufer (§ 311 BGB).
Ja, darauf bleibst Du sitzen.
Ein Händler darf durchaus Autos im Kundenauftrag verkaufen, es handelt sich dann dabei um Kommissionsfahrzeuge, mit denen er ausser der Vermittlung des Verkaufs nichts zu tun hat.
Du hast den Vertrag wohl so unterschrieben. Da ist der Händler "aus dem Schneider".
Das ist schwierig. Die rechtliche Situation sieht so aus:
Es muss zuerst geklärt werden, wer tatsächlich Dein Vertragspartner ist. Wenn der Händler im Rahmen eines so genannten "Agenturgeschäftes" nur Vermittler war, wäre der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des BGB und könnte somit die Gewährleistung zulässig einschränken oder ganz ausschließen. Du hättest dann keinerlei Gewährleistung auf das Auto (BITTE NICHT IMMER GARANTIE MIT GEWÄHRLEISTUNG VERWECHSELN!).
Handelt es sich jedoch um ein so genanntes "Umgehungsgeschäft", das bedeutet, dass, selbst wenn ein Dritter im Kaufvertrag als Verkäufer genannt wird, der Händler der eigentliche Verkäufer ist, der Vertrag also nur in der Art abgeschlossen wurde um die Gewährleistung und andere Rechte einzuschränken. Dies wiederum wäre das unzulässig.
Es ist nun allerding Sache des Käufers, also Deine, ein Umgehungsgeschäft zu beweisen. Dürfte ausserordentlich schwierig werden.
Also der Händler hat auf dem Kaufvertrag den Namen des Vorbesitzers als Verkäufer eingetragen.
Ja habe ich mir denken können, ist ärgerlich habe so lange gespart um mir dieses Auto kaufen zu können, und wollte ein Auto haben, wo ich nicht noch Geld in diverse Reperaturen investieren muss! Wollte ein"gesundes Auto" haben....ohne Krebs!
Dann ist er eben nicht Verkäufer, sondern Vermittler. Verkäufer ist der Vertragspartner!
Ich glaub Du verstehst meine Sätze nicht.
Zitat "Vorbesitzers als Verkäufer eingetragen."
ich: "dann ist der der Verkäufer ..."
"Allerdings gilt die Sachmängelhaftung weiterhin für den Verkäufer, je nachdem ob er privat oder geschäftlich verkauft hat zumindest eingeschränkt."
Nein! Falsch!