Kfz Händler verkauft im Kundenauftrag?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Händler kann sich durchaus auf die Vermittlung von Verkäufen konzentrieren. Da Du das zum Zeitpunkt des Kaufs ja weisst, kannst Du dich darauf einstellen und entscheiden ob Du das willst.

Allerdings gilt die Sachmängelhaftung weiterhin für den Verkäufer, je nachdem ob er privat oder geschäftlich verkauft hat zumindest eingeschränkt. Wenn Du arglistig getäuscht wurdest, muss der frühere Besitzer auch bei Privatverkauf dafür gerade stehen. Das ganze ist aber rechtlich nicht so ganz einfach zu erklären, da könnte ein Anwalt helfen.

Der "Händler" jedenfalls haftet nicht, da er nur "vermittelt" hat.

Saarland60  17.12.2009, 09:44

"Allerdings gilt die Sachmängelhaftung weiterhin für den Verkäufer, je nachdem ob er privat oder geschäftlich verkauft hat zumindest eingeschränkt."

Nein! Falsch!

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Saarland60  17.12.2009, 09:50
@AlexGay

Auch ein gewerblicher Händler kann die Sachmängelhaftung zur Gänze wirksam ausschließen. Das geschieht regelmäßig, wenn er eine Ware an einen weiteren gewerblichen Händler veräußert oder für den Export. Ebenso, wenn er nur Vermittler ist.

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AlexGay  17.12.2009, 09:52
@Saarland60

Nun, ich hatte hier unterstellt daß er an Privat weiterverkauft hat.

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Paminem 
Fragesteller
 17.12.2009, 09:47

Danke für die schnella Antwort! Er hatte ca. 8 BMW's vor seinem Privathaus geparkt die zum Verkauf stehen, das heißt jeder könnte sich Autos vor Haus stellen, und die im kundenauftrag verkaufen? Und falls was mit den Autos wäre, wäre er immer aus dem Schneider, weil sie nur vermittelt wurden?

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AlexGay  17.12.2009, 09:51
@Paminem

Na klar könntest Du als dein Geschäft das vermitteln von Autos machen. Das läuft doch bei vielen anderen Dingen auch so? Immobilienmakler z.B. verkaufen ja auch nicht selbst sondern im Auftrag jemand anderes. Du solltest eben vorher prüfen, ob das ein echter Händler ist der selbst verkauft oder ob es ein "Vermittler" ist dem die Autos nicht selbst gehören sondern der lediglich vermittelt.

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Damit die Frage nicht für alle Ewigkeit mit den falschen Antworten bestehen bleibt:

Beim Gebrauchtwagen-Verkauf durch einen Händler im Kundenauftrag kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens handelt. Auch wenn der Vertrag zwischen dem privaten Verkäufer und dem privaten Käufer geschlossen wird, hat der Händler aufgrund seiner Fachkenntnis die Verantwortung für wichtige Informationen an den Käufer (§ 311 BGB).

Ja, darauf bleibst Du sitzen.

Ein Händler darf durchaus Autos im Kundenauftrag verkaufen, es handelt sich dann dabei um Kommissionsfahrzeuge, mit denen er ausser der Vermittlung des Verkaufs nichts zu tun hat.

Saarland60  17.12.2009, 10:01

So ist es, hoss.

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Du hast den Vertrag wohl so unterschrieben. Da ist der Händler "aus dem Schneider".

Das ist schwierig. Die rechtliche Situation sieht so aus:

Es muss zuerst geklärt werden, wer tatsächlich Dein Vertragspartner ist. Wenn der Händler im Rahmen eines so genannten "Agenturgeschäftes" nur Vermittler war, wäre der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des BGB und könnte somit die Gewährleistung zulässig einschränken oder ganz ausschließen. Du hättest dann keinerlei Gewährleistung auf das Auto (BITTE NICHT IMMER GARANTIE MIT GEWÄHRLEISTUNG VERWECHSELN!).

Handelt es sich jedoch um ein so genanntes "Umgehungsgeschäft", das bedeutet, dass, selbst wenn ein Dritter im Kaufvertrag als Verkäufer genannt wird, der Händler der eigentliche Verkäufer ist, der Vertrag also nur in der Art abgeschlossen wurde um die Gewährleistung und andere Rechte einzuschränken. Dies wiederum wäre das unzulässig.

Es ist nun allerding Sache des Käufers, also Deine, ein Umgehungsgeschäft zu beweisen. Dürfte ausserordentlich schwierig werden.

Paminem 
Fragesteller
 17.12.2009, 09:51

Also der Händler hat auf dem Kaufvertrag den Namen des Vorbesitzers als Verkäufer eingetragen.

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AlexGay  17.12.2009, 09:54
@Paminem

Dann ist der auch der Verkäufer und muss die Gewährleistung übernehmen. Aber wie gesagt, bei Privatverkäufen ist diese eingeschränkt.

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Paminem 
Fragesteller
 17.12.2009, 09:58
@Saarland60

Ja habe ich mir denken können, ist ärgerlich habe so lange gespart um mir dieses Auto kaufen zu können, und wollte ein Auto haben, wo ich nicht noch Geld in diverse Reperaturen investieren muss! Wollte ein"gesundes Auto" haben....ohne Krebs!

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Saarland60  17.12.2009, 10:00
@AlexGay

Dann ist er eben nicht Verkäufer, sondern Vermittler. Verkäufer ist der Vertragspartner!

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AlexGay  17.12.2009, 10:10
@Saarland60

Ich glaub Du verstehst meine Sätze nicht.

Zitat "Vorbesitzers als Verkäufer eingetragen."

ich: "dann ist der der Verkäufer ..."

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