Muss der Händler das Auto zurücknehmen?
Hallo,
es geht um mein Fahrzeug, dass ich als Privatperson von einem Händler dieses Jahr im Juni gekauft habe.
Laut Kaufvertrag hatte ich eine Gewährleistung auf Motor etc. tatsächlich ich gerade mal nach 4 Wochen gemerkt das was mit dem Fahrzeug nicht stimmt und brachte es zu meiner Werkstatt. Diagnostiziert wurde das die Vorderachse mit sämtlichen Bauteilen wie zB: die Antriebswelle kaputt ist.
Der Händler nahm das Fahrzeug an und fing an es zu reparieren, gesagt worden ist dass ich es nach 2 Tagen abholen kann.
Nachdem der Händler sich nicht meldete, fing ich an nachzufragen und er meinte das Teile im Rückstand ist und er auf die Auslieferung wartet.
Mittlerweile warte ich seit 4 Monaten auf mein Fahrzeug, die Teile sind immer noch im Rückstand, Fahrzeug steht zerlegt beim Händler und man weiß nicht wann die Teile jemals hergestellt bzw. geliefert werden.
Darf ich das Fahrzeug zurückgeben? Bzw. muss er es zurücknehmen wenn ich es verlange? Weil ich werde nicht noch ein weiteres halbes Jahr warten.
Das was ich geschrieben habe ist wahr und bitte nur Antworten von Fachleuten.
Vielen Dank.
4 Antworten
Ich hoffe du hast das Auto zu dem Händler gebracht, von dem du es gekauft hast, denn dieser hat das Recht auf Nachbesserung.
Wenn das so ist, dann setze ihm eine Frist, bis zu der das Fahrzeug repariert sein muss.
Im Zweifelsfall kannst du dich auch an die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks wenden, das ist bzgl einer Entscheidung für dich kostenlos und unverbindlich, für den Händler aber verbindlich.
Jedenfalls ist es nicht dein Problem, wenn der Händler seine Gewährleistungspflicht nicht erfüllen kann.
Ich habe am Fahrzeug sämtliche Veränderungen vorgenommen. Scheiben getönt, Leisten folieren lassen, Kühlergrill getauscht und Felgen gewechselt.
Kann das negativ entschieden werden?
Ja, das war mir bewusst. Ich meine, ich würde es nicht mehr so zurück bringen wie er es mir verkauft hat, ob es Auswirkung hätte.
ich würde eine Frist (14 Tage) setzten, wenn's bis dahin nicht fertig ist vom Kaufvertrag zurücktreten.
weiß allerdings auch nicht, wie es allgemein bei der langen Zeit ist, ob er dir nicht Kosten erstatten muss für einen Leihwagen bspw.
Du solltest wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast einen Anwalt konsultieren und den das machen lassen-.
Wenn nicht dem Händler eine angemessene Frist setzen bis wann die Reparatur zu erledigen ist. Nach Ende / Ablauf der Frist eine Rückabwiklung des Vertrages mit Rückerstattung des Kaufpreises zuzüglich ev zusätzlicher belegbarer Aufwendungen einfordern..
Du kannst ja dem Händler anbieten wenn du ihm entgegenkommen willst das Fahrzeug Je nachdem welche Teile fehlen könnte man auch ev mit Gebrauchten Fahrzeugteilen arbeiten.
Da es Dir nicht zuzumuten ist solange auf ein Fahrzeug zu warten eine Rückabwiklung des Vertrages verlangen.
In wieweit ev eine Schadenersatzpflicht des Händlers / der Werkstatt besteht sollte ein Anwalt Anhand des Kaufvertrages und der Geschäftsbedingungen des Händler die im Aushang Sichtbar sein müßen geklärt werden..
Eine Beratung beim Anwalt kostet nicht ganz soviel die eine Beauftragung und kann häuffig pauschal abgegolten werden..
Um eine Rückgabe zu erreichen, musst du den Händler erst in Verzug setzen.
Dazu musst du ihn zur Fertigstellung der Reparatur auffordern und ihm dafür eine angemessene Frist setzen.
Zwei Wochen sollten angemessen sein.
Nach Ablauf der Frist kannst Du die Rücknahme verlangen.
Ich hab es zu ihm gebracht, er hat eine hauseigene Werkstatt die genau daneben ist.
Das mit dem Frist setzen, ich weiß selbst das die Teile im Rückstand sind und man die Neuwertig nirgends her kriegt. (Habs selbst im Ausland versucht). Ist es trotzdem wirksam selbst wenn er theoretisch selber nichts dafür kann?