Muss der Händler das Auto zurücknehmen?

4 Antworten

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Ich hoffe du hast das Auto zu dem Händler gebracht, von dem du es gekauft hast, denn dieser hat das Recht auf Nachbesserung.

Wenn das so ist, dann setze ihm eine Frist, bis zu der das Fahrzeug repariert sein muss.

Im Zweifelsfall kannst du dich auch an die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks wenden, das ist bzgl einer Entscheidung für dich kostenlos und unverbindlich, für den Händler aber verbindlich.

Scheibenglas 
Fragesteller
 28.12.2023, 20:23

Ich hab es zu ihm gebracht, er hat eine hauseigene Werkstatt die genau daneben ist.

Das mit dem Frist setzen, ich weiß selbst das die Teile im Rückstand sind und man die Neuwertig nirgends her kriegt. (Habs selbst im Ausland versucht). Ist es trotzdem wirksam selbst wenn er theoretisch selber nichts dafür kann?

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HarryXXX  28.12.2023, 20:24
@Scheibenglas

Jedenfalls ist es nicht dein Problem, wenn der Händler seine Gewährleistungspflicht nicht erfüllen kann.

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Scheibenglas 
Fragesteller
 28.12.2023, 20:41
@HarryXXX

Ich habe am Fahrzeug sämtliche Veränderungen vorgenommen. Scheiben getönt, Leisten folieren lassen, Kühlergrill getauscht und Felgen gewechselt.

Kann das negativ entschieden werden?

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Scheibenglas 
Fragesteller
 28.12.2023, 21:34
@Alopezie

Ja, das war mir bewusst. Ich meine, ich würde es nicht mehr so zurück bringen wie er es mir verkauft hat, ob es Auswirkung hätte.

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ich würde eine Frist (14 Tage) setzten, wenn's bis dahin nicht fertig ist vom Kaufvertrag zurücktreten.

weiß allerdings auch nicht, wie es allgemein bei der langen Zeit ist, ob er dir nicht Kosten erstatten muss für einen Leihwagen bspw.

Du solltest wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast einen Anwalt konsultieren und den das machen lassen-.

Wenn nicht dem Händler eine angemessene Frist setzen bis wann die Reparatur zu erledigen ist. Nach Ende / Ablauf der Frist eine Rückabwiklung des Vertrages mit Rückerstattung des Kaufpreises zuzüglich ev zusätzlicher belegbarer Aufwendungen einfordern..

Du kannst ja dem Händler anbieten wenn du ihm entgegenkommen willst das Fahrzeug Je nachdem welche Teile fehlen könnte man auch ev mit Gebrauchten Fahrzeugteilen arbeiten.

Da es Dir nicht zuzumuten ist solange auf ein Fahrzeug zu warten eine Rückabwiklung des Vertrages verlangen.

In wieweit ev eine Schadenersatzpflicht des Händlers / der Werkstatt besteht sollte ein Anwalt Anhand des Kaufvertrages und der Geschäftsbedingungen des Händler die im Aushang Sichtbar sein müßen geklärt werden..

Eine Beratung beim Anwalt kostet nicht ganz soviel die eine Beauftragung und kann häuffig pauschal abgegolten werden..

Um eine Rückgabe zu erreichen, musst du den Händler erst in Verzug setzen.

Dazu musst du ihn zur Fertigstellung der Reparatur auffordern und ihm dafür eine angemessene Frist setzen.

Zwei Wochen sollten angemessen sein.

Nach Ablauf der Frist kannst Du die Rücknahme verlangen.