Ebay Käuferschutz bei Defekten + verdreckten Artikel GPU?

Sehr geehrte Community,

Ich habe eine "Top Zustand | Top gepflegt | 100 % funktionstüchtig" RTX 3090 auf Ebay erstanden, die Realität war leider anders.

Als ich die Karte auspackte, musste ich feststellen, dass sie aus einem Raucher Haushalt stammte (Geruch, klebrige Oberfläche).

Ich habe die Karte erstmal in meinem Test bench gesteckt und habe kein Bild bekommen etc. ich habe sehr viel ausprobiert und bin zu dem Entschluss gekommen das die Karte defekt ist. Ich habe sie daraufhin mal aufgeschraubt (war vorher schon einmal offen) und musste feststellen das sie innerlich komplett verklebt und verraucht war, teilweise schon schwarz und braun klebrig.

Nun wollte ich die Karte reklamieren da das in meinen Augen schon vorsätzlicher Täuschung ist.

Der Verkäufer hat sich auf meine Anfrage nicht gemeldet und deswegen habe ich Ebay eingeschaltet.

Nach 4 Tagen haben die sich gemeldet und mir diesen Text verfasst:

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Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den eBay-Kundenservice zu Ihrem Käuferschutzantrag (Fallnummer: XXXXXXX).

Sie teilen uns mit, dass die gekaufte EVGA GeForce RTX 3090 Grafikkarte defekt ist und nicht funktioniert.

Ich kann Ihnen zu Ihrer Meldung zwei Lösungsmöglichkeiten anbieten:

A. Schadensnachweis und anschließende Rücksendung des Artikels oder

B. Teilrückerstattung ohne Rücksendung des Artikels

A. Schadensnachweis und anschließende Rücksendung des Artikels

Für die Erstattung des vollen Kaufpreises benötigen wir Ihre Unterstützung:

Bitte senden Sie uns vor dem 07.01.2025 einen schriftlichen Nachweis über den Schaden.

Das kann ein Bestätigung des Schadens oder ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur durch einen Fachhändler in Ihrer Nähe sein. Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie auch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen einreichen.

Das Dokument muss von einem unabhängigen Dritten erstellt sein und die folgenden Angaben enthalten:

Name, Adresse, Telefonnummer, Ausstellungsdatum, Briefkopf/Signatur (idealerweise beides) des Ausstellers sollten auf dem Dokument klar erkennbar sein.

Sie können uns den Nachweis als Anhang in der Antwort auf diese E-Mail zusenden.

Nach Prüfung der Dokumente werden wir Sie bitten, den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden.

B. Teilrückerstattung ohne Rücksendung des Artikels

Wenn Sie sich für die Teilrückerstattung entscheiden, können Sie den Artikel behalten. Wir werden umgehend eine Gutschrift in Höhe von 100 EUR auf Ihre ursprüngliche Zahlungsquelle veranlassen. Bitte bestätigen Sie vor dem 07.01.2025 Ihren Wunsch.

Antworten Sie dafür einfach direkt auf diese E-Mail.

Ich freue mich, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit helfen konnte.

Ich weiß es zu schätzen, dass Sie sich heute die Zeit genommen haben, den eBay-Kundenservice zu kontaktieren, und danke Ihnen, dass Sie weiterhin bei eBay aktiv sind. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

Mit freundlichen Grüßen

Denis Schmidt

eBay-Kundenservice

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Diese Nachricht habe ich von Ebay am 28.12.2024 erhalten.

Nun Bekomme ich über diese Zeitspanne keinen Fachmann in meiner Nähe an die hand der mir da irgendwas diagnostizieren könnte.

Für eine über 700 € Karte, die defekt ist, möchte ich jetzt aber den kompletten Preis erstattet haben da mir das teil nichts nützt ich will sie ja benutzen.

Nach diesem langen Vorspiel möchte ich euch fragen gibt es irgendetwas, was ich da als Person dagegen machen kann?

Ich wäre euch da sehr dankbar, mir geht das Ebay Gedöns mittlerweile so derbe auf den Geist ich glaube das ist das letzte Mal, das ich dort was von Privatpersonen kaufe.

Die Bilder von der "TOP GEPFLEGTEN" Karte hefte ich euch mal unten an ;)

Mit freundlichen Grüßen

Robin

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Betrug, eBay, Käuferschutz, Rückerstattung, Rückgaberecht
Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?

Vor über 4 Jahren haben wir eine wirklich superliebe Hündin (heute 7 Jahre alt) aus einem Tierschutzverein, der mit einem ausländischen Tierheim kooperiert, adoptiert.

Wir haben dem Tierschutzverein Ende Oktober, später mehrfach telefonisch und vor 1 Woche per Mail mitgeteilt, dass sich ab Oktober unsere Lebenssituation ändern wird und der Hund in der Woche mehr als 40 Stunden allein sein wird. Da unser Hund eifersüchtig und futterneidisch ist, kann er nur allein gehalten werden. Aus diesem Grunde erschwert sich, laut des Tierschutzvereins, die Vermittlung an eine Endstelle bzw. einen Einzelpflegeplatz für das Tier.

Und wurde am Telefon dann gesagt, dass wir am Wochenende soviel Zeit wie möglich mit dem Hund verbringen sollen. Das ersetzt aber nicht die Zeit, in der der Hund den ganzen Tag allein ist.

Laut §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetztes bin ich als Hundehalter (lt. § 833 BGB und Besitzer des Hundes lt. § 854 BGB) dazu verpflichtet, den Hund artgerecht zu halten. Dem komme ich nicht nach, wenn ich bzw. wir den Hund unter der Woche mehr als 40 Stunden allein lassen. Das Tier leidet und zieht sich zurück. Das weiß der Tierschutzverein.

Laut § 903 BGB ist der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes und behält sich demnach ein Eigentumsrecht vor. Es ist mir vertraglich untersagt, den Hund an Dritte (auch Freunde, Verwandte und Bekannte) weiterzugeben, auch nicht kurzfristig.

Hier im ländlichen Bereich ist es schwierig, sowohl eine Hundetagesstätte, als auch einen Hundesitter zu finden.

Heute bekam ich per Mail zur Antwort:

Zitat:

"... Kontaktaufnahme des Vereins bei Veränderung Ihres Lebensumfeldes, Ihres Alltags oder privaten Angelegenheiten stellt nur sicher, dass wir als Verein in Kenntnis über diese Veränderungen sind. Weiterhin möchten wir Ihnen Hilfestellung bei Lösung der individuellen Problemen geben. Eine "Rücknahmegarantie" ist dies sicherlich keinesfalls. … "

Auch haben wir dem Verein mitgeteilt, dass im Januar eine mehrwöchige Reha ansteht. Uns wurde per Mail geraten, dass wir uns so bald wie möglich mit einer Hundepension in Verbindung setzen sollen, falls wir keine Betreuung für unseren Hund finden sollten. Die Kosten pro Tag für einen Hund sind nicht gerade niedrig.

Wir haben den Eindruck, dass sich der Tierschutzverein Zeit lässt und wir fühlen uns im Stich gelassen.

Hat jemand eine solche ähnliche Erfahrung gemacht?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Grüße, Worpswede

Tierhaltung, Eigentumsrecht, Rückgaberecht, Rückgabefrist
Chinahändler besteht auf Rücksendung (auf meine Kosten). Optionen?

Hallo zusammen,

bin mal neugierig, ob Euch noch was einfällt.

Folgende Situation: man bestellt in einem deutsch anmutenden Onlineshop ein paar Kleider, die auch ankommen. Die sind dann zu klein und qualitativ auch nicht so bombe.

Aktion: Rücktrittsrecht gezogen und erklärt (per Mail).

Händler - das ist wohl eine Masche - bietet Erstattung an, wenn ich den Artikel auf meine Kosten nach China schicke (kostet fast 1/3 des Warenwertes) oder für ein paar Euro Rabatt könnte ich ihn behalten - witzlos, da es nicht passt.

Aktion: Paypal Käuferschutz

Hundmiserabel und unbrauchbar! Zunächst ist es sehr mühselig, die ganzen Details in das Paypal-Formular zu frickeln. Dann kann man auch nicht genau auswählen, was das Problem ist und es gibt kein "Sonstiges". Aber hat letztlich geklappt.

Lösung von Paypal war dann nur: ich muss die Ware zurückschicken und erhalte das Geld zurück.

In diesem Paypal-Prozess konnte ich nichts anderes machen als eine Trackingnummer eintragen und dann auf weiter klicken. Habe ich gemacht, mit Nullen, und dann geschrieben, dass es genau darum ging. Der Maschine ist das freilich egal. Die hat das Ticket dann geschlossen, weil ich den Artikel nicht zurückgeschickt habe.

Der telefonische Support besteht aus schlecht deutschsprachigen Menschen, die nur Dinge vom Monitor ablesen können, die auch aus dem System kommen: hilfreich wie ein Kropf.

So wie Paypal in diesem Fall insgesamt.

Ich befürchte, jetzt wird der Händler sich erstmal komplett zurückziehen. Habe jetzt als Ultima Ratio die Verbraucherzentrale angeschrieben, denn dort ist die Masche bekannt.

Dort findet man auch noch den Hinweis, die Polizei einschalten zu können, aber da der Händler in China sitzt, bezweifle ich, dass die überhaupt was tun können.

Versand, Betrug, Recht, Verbraucherschutz, Bestellung, Käuferschutz, PayPal, Rückerstattung, Rückgaberecht, Rücksendung
Ebay Rückgabe- Fall wirklich geschlossen?

Hi ich ( Privatverkäufer ) hatte eine angeforderte Rückgabe von einem Gewerblichen Käufer aus Spanien.

Dieser hat bemängelt ich hätte den wirklichen Zustand verschwiegen ( was nicht der Fall war ).

Ebay hat den Fall erstmal zum Kundensupport nach Spanien weitergeleitet und meinten die Lösen den Fall.

Diese haben gemeint das wäre über den eBay-Käuferschutz abgesichert und ich solle eine die Rückgabe etc wahrnehmen.

Nach den drei Tagen wo Ebay sich enthält hab ich den Fall an Ebay weitergegeben und mich auch telefonisch gemeldet da es dafür keinen Grund gibt.

Jetzt wurde der Fall zu meinen gunsten geschlossen und ich bekam mein Geld freigegeben.

"Entscheidung

Der Fehler lag nicht bei Ihnen.

Weitere Informationen

Dieser Artikel ist nicht über den eBay-Käuferschutz abgesichert. Der Fall wirkt sich nicht auf Ihren Servicestatus aus."

2 Stunden nach dieser Nachricht kam eine Nachricht vom Ebay Support aus Spanien

"In diesem Fall konnten wir nachweisen, dass der Käufer angibt, dass der eingetroffene Artikel defekt ist oder nicht dem beschriebenen entspricht. Es liegt also in Ihrem Rückgaberecht."

Dazu wurde eine ganz seltsame Art der Rückzahlung beschrieben und generell ist das ganze sehr komisch.

Was soll ich jetzt tun? Ich hab nichts verheimlicht und als Privatverkäufer keine Rückgabe angeboten.

LG:)

Versand, Betrug, eBay, eBay Betrug, Käuferschutz, Rückerstattung, Rückgabe, Rückgaberecht, Rücksendung, Retoure

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