Rückgabe Waschtrockner?

Hallo ihr Lieben,

wir haben uns im Dezember 2015 einen Waschtrockner von Sharp ( ES-DD9144W0 ) im Saturn Onlineshop gekauft. Anfangs lief alles super, hat optimal getrocknet. Im Frühjahr etwa fing es an, dass die Wäsche nicht richtig trocken wurde. Hab das erstmal darauf geschoben, dass ich die Maschine vielleicht zu voll gepackt habe. Über Sommer war der Trockner natürlich nicht in Betrieb. Nun hab ich nur noch Ärger. Ich schleudere die Wäsche grundsätzlich mit 1.400 Umdrehungen. Wenn ich sie dann trocknen möchte, kommt sie teilweise nasser raus als sie vorher war. Wenn die Sachen doch mal trocken sind, ist es wahrscheinlich nur reine Glücksache. Definitiv ist sie nicht zu voll, darauf achte ich nun sehr genau. In der Maschine ist eine Waage, die automatisch die Trockenzeit an die Wäschemenge anpasst. Nach jedem Waschen und Trocknen lasse ich das Wasser aus dem Filter ab ( in der Beschreibung steht, dass man das vielleicht alle 2 Monate mal machen sollte ). Ihr könnt euch vorstellen, wie genervt ich davon bin, schließlich läuft das Gerät mehrmals wöchentlich wenn man Kinder hat. Dienstag kommt zwar der Techniker und guckt sich das alles mal an, allerdings möchte ich vorab schonmal wissen, ob ich die Maschine anstandslos zurückgeben kann für den Fall , dass das Problem wieder auftritt. Das Teil war nicht gerade billig. Umso ärgerlicher ist es, dass es nicht das tut, wofür es bestimmt ist.

Hat sonst vielleicht schon jemand Erfahrungen mit diesem Waschtrockner gemacht?

Ich wäre euch sehr dankbar für Antworten.

Liebe Grüße

Rückgaberecht, Waschtrockner
Brille - Rückgaberecht?

Hallo!
Ich habe mir in meine Sonnenbrille Gläser reinmachen lassen und als ich sie abholen wollte, habe ich direkt gemerkt, dass mir extrem schwindlig wurde und ich alles irgendwie auf dem rechten Auge verzerrt wahr genommen habe. Noch dazu habe ich einfach auch nicht wirklich schärfer als mit meiner vorherigen Brille gesehen, bei der ich nicht mehr die passenden Werte hatte. Zum Einen hat mir der Optiker dann gesagt, dass es daran liegt, dass ich bis eben noch meine "alte" Brille auf hatte und er hat nochmal einen Sehtest gemacht, bei dem ich rechts immer noch nicht scharf gesehen habe und er dann meinte das liegt an meinem trockenen Auge und da wäre nicht mehr rauszuholen. Nach einigen Tagen war mir nach wie vor stark schwindlig und ich bin wieder hin gegangen. Da stellte sich dann raus, dass irgendwie der Sichtpunkt rechts im Glas an ner ganz falschen Stelle war. Nun wurde ein neues Glas bestellt, in ein paar Tagen ist sie fertig.
Heute war ich mal bei nem anderen Optiker und es stellte sich raus, dass ich rechts nen halben Dioptrin mehr habe als der Optiker mit der Sonnenbrille gemessen hat und ich sehr wohl ziemlich scharf sehen konnte. Jetzt ist quasi in ein paar Tagen die Sonnenbrille zum 2. Mal fertig und es ist schon wieder ein Fehler. Habe heute schon mal dort angerufen und am Telefon war man ausgesprochen unfreundlich zu mir - fast als wäre das jetzt meine Schuld, was ich sehr unverschämt fand. Am Freitag gehe ich persönlich hin und weiß jetzt überhaupt nicht, was meine Rechte da sind. Ich weiss nur, dass ich 1. kein Vertrauen mehr in den Optiker habe, 2. keinen Nerv mehr noch mehr Zeit zu investieren (wir fangen ja jetzt durch den anderen Dioptrinwert schon wieder bei Null) und 3. habe ich einfach echt viel Geld gezahlt (leider schon gezahlt als sie mir sagten das gibt sich wieder) und meiner Ansicht nach wirklich mangelhafte Leistung bekommen und ich möchte diese Gläser eigentlich wirklich nicht mehr haben, zumal die jetzt auch noch so unfreundlich waren.

Hat jemand einen Rat wie ich am besten verfahre?

Viele Grüße

Brille, Recht, Optiker, Rückgaberecht, Widerrufsrecht
Umtauschrecht für Notebook bei MediaMarkt?

Moin Moin.

Also ich habe hier ja schon ein paar Beiträge gelesen in denen es um Umtausch oder Rückgabe ging aber ich bin mir nicht sicher ob ich meinen Fall da mit zu zählen soll.

Ich habe mir vor 3 Tagen ein neues Toshiba Satellite Notebook gekauft. Schon alleine aus dem Grund da ich vorher auch ein Satellite hatte und damit relativ zu frieden war. Ich bin auch extra in eine Filiale gefahren um selbst zu schauen und mich ggf. Beraten zu lassen als blind aus dem Internet zu bestellen. Ich hatte dann auch 2 Notebooks die mir gefielen und habe einen Mitarbeiter dazu geholt. Kurz schilderte ich die Situation das mein alter den Geist langsam aufgibt und ich was neues bräuchte - für die Benutzung zuhause. Habe noch dazu gesagt das ich gerne Ruckelfrei kleiner Spiele spielen wollte. Nicht sowas wie CoD, Midnight Club oder Sims. Er erzählte mir dann was über die Auflösung und das weniger Pixel besser sind weil nicht so viel verarbeitet werden muss .. oder so ähnlich. Ich bin ja nicht der Experte. Ja jedenfalls habe ich mir dann eins ausgesucht und gekauft. War auch das ausstellerstück - an dem jeder rumgegrabbelt hat. Aber ich bin da ja nicht so. Naja Zuhause dann erstmal angemacht und mit meinem Windows Konto angemeldet und kleiner Einstellungen gemacht - wie WLan ect. Da fingen die ersten probleme schon an. Die Verbindung mit dem Wlan war vorher auch schon nicht immer einfach aber bei dem neuen sah man die Balken nur noch hoch und runter gehen . Es gab keine Konstate Verbindung. Wo ich mich schon frage, mein alter Laptop schafft ja auch eine konstante Verbindung und der ist schon einige Jahre älter (technikfortschritt usw) . Na jedenfalls sollte ich das Notebook aktualisieren und habe ihn neu gestartet und durfte erstmal 6 stunden Updates abwarten. Als das endlich geschafft war und der Akku einmal geladen war habe ich mich dann an Installationn gemacht die ich brauche und Abends dann diverse kleiner Online Spiele probiert - die leider nicht ruckelfrei waren und auch noch fehler in der Grafik aufwiesen (Schwarze Felder, gestrichelte Objekte die so eig nicht aussehen sollten) Habe mich natürlich durch die Grafik Einstellungen gearbeitet aber leider nichts machen können. Und beim Spielen ist die Internetverbindung auch mehrmals abgebrochen, genauso dauerte das Laden des Spiels länger als bei meinem Alten obwohl der schon total lahm ist durch das ganze Zeug was dadrauf ist. Ich hatte auch noch die Details und Produktinfos verglichen vom alten und neuen, die sich kaum von einander unterschieden - deshalb ging ich ja davon aus es ist vergleichbar mit meinem alten zuverlässigen Laptop, welchen ich trotz des Neukaufs immer noch benutze. Also ich denke einfach ein neues Notebook sollte einwandfrei laufen, laden und die wichtigstens Updates schon gemacht haben. Der Kunde will ja nicht 24h warten um es zu nutzen. Kann ich mit den "Mängeln" auf ein Umtauschrecht hoffen? Ich will ja kein Geld zurück, sondern einfach ein anderes Gerät.

Help ? :o

Notebook, Media Markt, Rückgaberecht, Umtausch
Rückgaberecht bei Kinderwagen (individuell zusammengestellt)?

Hallo, ich habe eine Frage zu den Rechten eines Käufers. Wir haben einen Kindrrwagen im Geschäft von Gesslein bestellt - "teilweise Individuell zusammengestellt." Im Voraus 1200€ bezahlt und Nun ist er wie vereinbart nach 8 Wochen geliefert worden und wir haben diesen vom Lager abgeholt. Leider total falsch und fehlerhaft. Die HandMuffs und der Adapter für Maxi Cosi fehlen. Die BabyWanne C3 ist mit falschen Innenstoff genäht und die Naht ist auch total schief/ungleichmäßig. Die Clips um die BabyWanne in das Gestell zu stecken ist auf der linken Seite kaputt. Beim Fusssack ist der Reißverschluss schief aufgenäht und kann somit weder geöffnet noch geschlossen werden. Beim SportSitz ist der Spielbügel in einem dunkelblauen Stoff obwohl wir Leder Cognac bestellt und bezahlt haben. Das waren alles Aufpreise die wir uns "gegönnt" haben. Nun habe ich den Kinderwagen eingepackt und beim Fachhandel sowie bei Gesslein angerufen. Der Fachhandel meinte ich solle ihn ins Geschäft bringen und die schauen sich den an. Gesagt - Getan. 40km einfach wieder in den Fachhandel gefahren und nun war die "Abteilungsleiterin" nicht da und somit müssen wir den bereits bezahlten Kinderwagen bis morgen stehen lassen und sie würde uns morgen anrufen und uns Sagen was gemacht werden kann. Angerufen hat sie natürlich nicht. Ich musste wieder Nachrufen. Sie erklärte mir das sie den Kinderwagen eventuell nachbessern würden sobald sie das Einverständnis von Gesslein hat. Hierzu soll ich nochmal in den Laden kommen um die Details zu besprechen. Wielange Gesslein für die Nachbesserung braucht können Sie natürlich nicht sagen.Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht wieder 8-10 Wochen warten kann, denn ich habe noch maximal 8 Wochen bis zur Entbindung. Außerdem kann man das nie so genau sagen, denn unser kleiner kann ja auch früher kommen was wir allerdings nicht hoffen. Dieses Risiko das der Kinderwagen nicht rechtzeitig ankommt kann ich mir nicht leisten. Sowas mag ich absolut gar nicht.Im Internet habe ich gelesen das der Verkäufer tatsächlich das Recht auf Nachbeaserung hat aber ich als Käufer habe das Recht ihm eine Frist zu setzen. Allein die BabyWanne muss komplett neu hergestellt werden weil sie ja von vorn bis hinten defekt ist. Ehrlich gesagt, bin ich so enttäuscht ich möchte den Kinderwagen zurückgeben und mein Geld zurück. Diese Fahrerei hin und her, Benzin, die Zeit und die Nerven habe ich einfach nicht. Außerdem hätte ich jetzt noch die Möglichkeit mir anderweitig einen Kinderwagen zu besorgen. Wenn die den Nachbessern und es wieder vermasseln dann werde ich keine Zeit mehr haben einen neuen zu bestellen.Was meint ihr? Wie soll ich vorgehen? Ich garantiere, das wenn die den nachbessern das ich noch 2-3 Fehler finde, weil man dann einfach auf der Suche nach Fehlern ist. Welche Rechte habe ich? Kann ich den nicht von Kaufvertrag zurücktreten oder Ggf Schadensersatz verlangen?

Schadensersatz, Kinderwagen, Rückgaberecht, Nacherfüllung
Folierten Gebrauchtwagen von Privat gekauft und beim abziehen der Folie auf Grundierung gestoßen?

Guten Tag, ich habe vor ca. 2 Wochen ein folierten Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Der Vorbesitzer sagte mir, dass der Wagen einen Parkrempler hatte aber komplett instand gesetzt wurde und später von einem anderen Vorbesitzer foliert wurde.

Folierung = Matt Weiß / Original Lack = Weiß

Da ich den Wagen in den Originalzustand setzen wollte, habe ich angefangen die Folie zu lösen und bin direkt nach 2 cm Folie entfernen auf eine Grundierung gestoßen (rechter Kotflügel) und habe dann direkt abgebrochen, um größere Schäden an der Folie zu vermeiden.

Anschließend direkt bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen und danach einen Termin beim Anwalt gemacht.

Es handelt sich um ein 15.000 Euro Auto. Wie soll ich weiter vorgehen? Es könnte sein, dass nur der Kotflügel "beschädigt" ist oder evtl. das komplette Auto.

Der Verkäufer hat mir jedenfalls diesen Schaden verschwiegen ( vielleicht weil er es selber auch nicht besser wusste). Im Internet habe ich einige Sachen gefunden zu Betrug und dass man ggf. das Auto zurückgeben kann (dies aber nur im gekauften Zustand und das wäre dann foliert)

Wenn ich es aber foliert lasse, kann ich den genauen Schaden nicht herausfinden.

Wäre es nur der Kotflügel und nicht das komplette Auto was beschädigt ist, würde ich ihn natürlich behalten wollen und nur einen minimalen Schadensersatz/bzw Kaufpreisminderung fordern.

Auto, Gebrauchtwagen, Autokauf, Privatkauf, Rückgaberecht, unfallschaden, Folierung
Kann man Bügelkopfhörern zurückgeben bei nicht gefallen?

Ich habe ein für den PC ein Headset (Bügelkopfhörerform) gekauft. Hatte es ausgepackt und nur wenige Minuten auf dem Kopf, weil ich permanent am herumfummeln war, um die Aufnahmequalität zu optimieren. Ohne Erfolg. Das Mikrofon hat ein stets präsentes Rauschen. Auch muss man sämtliche Einstellungen in Windows auf maximum drehen. Also Mikrofonaufnahmestärke 100 und den Booster auf voll. Damit man - aber immer noch leise - wenigstens einigermaßen gehört wird, wenn man eine Aufnahme startet bei der Sound im Hintergrund zu hören ist, selbst dann wenn der Sound beinahe auf null herunter gedreht ist. Und dabei ist es dann natürlich nicht verwunderlich das man ständig ein Rauschen hat. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Um das natürlich erstmal in (negative) Erfahrung zu bringen musste ich das Headset auspacken und anschließen. Nun wollte ich es zurückgeben und doch lieber mein altes Headset wieder neu kaufen. Denn mit dem hatte ich diese Probleme nicht. Nun hat man mir aber gesagt man könne es nicht zurücknehmen, weil es ein Hygieneartikel sei. Im Internet habe ich auch gegoogelt und einiges zu dem Thema gefunden, aber leider keine Aussagen über Bügelkopfhörer. Das man In-ear Kopfhörer nicht zurückgeben kann; gut, das verstehe ich und akzeptiere ich. Aber Bügelkopfhörer? Ich hab die in nichts gesteckt. Hatte die nur auf dem Kopf. Und im Laden darf man Caps ja auch anprobieren, die werden auch auf den Kopf gesetzt.

Hygiene, Recht, Widerruf, Austausch, Hygieneartikel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch, Widerrufsrecht
Ebay Kleinanzeigen: Muss ich meine beim Verkauf intakte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf behauptet sie sei kaputt?

Ich habe eine Anlage bei Kleinanzeigen reingestellt und sie dort auch möglichst genau beschrieben. Bei mir lief die Analge nach mehrmaligem, zeitnahem Testen immernoch einwandfrei.

Heute kam jemand die Anlage abholen und testet sie in meinem Beisein mit einer von ihm mitgebrachten CD. 20 Sekunden lies er laufen, dann schaltete er die Anlage aus, bezahlte mich und ging mit der Anlage.

Jetzt (2h später) will er die Anlage zurück geben weil sie angeblich nach dem 2 oder 3 Song nicht mehr weiter abspielt. Dies war, als ich sie getestet habe, nicht der Fall. Ich sagte das ich die Anlage nicht zurücknehmen werde, weil sie bei mir funktionierte und er sie auf dem Transport auch beschädigt haben könnte.

Jetzt droht er mir ("ich weiss jetzt wo sie wohnen, sie werden schon sehen was sie davon haben..."). Ich sagte darauf hin das ich mich bedroht fühlte und er sagte, das er damit bloss meinte er werde mich anzeigen.

Ich bin total in Panik. 1) weil er mir gedroht hat und ich als Frau alleine wohne und 2) das ich die Klage aus irgendeinem Grund verlieren könnte, wenn der mich anzeigt. Aber bei mir lief die Anlage wirklich einwandfrei. Dafür haben ich allerdings keine Zeugen, genauso wenig wie für die Kaufabwicklung und seinen Test vor Ort.

Kennt sich da jemand aus und weiß auf was ich mich einstellen muss?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

eBay, Kleinanzeigen, Garantie, Privatkauf, Rückgaberecht
Rückgaberecht bei Tankstellen

Guten morgen,

ich habe eine Frage zum Rückgaberecht. Folgende Situation ist mir zugestoßen und da möchte ich nun doch mal ein kleines bissel klarheit reinbekommen. Ich war in einer deutschen großen Tankstelle mit Shop und kaufte mir für mein Auto eine Innenbeleuchtung. Kurzer Moment nicht aufgepasst, das Teil gekauft und ab ins Auto. Im Auto angekommen (unmittelbar danach) seh ich dass ich versehentlich ein 24V Lämpchen gekauft habe, also für LKW. Ca. 5min nach meinem Kauf komme ich mit der noch nicht geöffneten Verpackung in den Shop und sage dem Verkäufer "Hier möchte ich zurückgeben, hab ausversehen das falsche gekauft." Sagt der Verkäufer "Ne is nicht, wir wollen hier ja verkaufen und nicht umtauschen, ich nehm das nicht zurück!" Nach ner heftigen Auseinandersetzung und nachdem ich immer wieder wiederholt habe dass ich umtauschen möchte und nicht zurückgeben, hat er mir mein Geld wieder gegeben, ich hab dann aber gesagt nachdem ich mein Geld hatte und das richtige Teil eh nicht da war "Ne ich kauf hier nixmehr, sowas kundenunfreudliches unterstütze ich nicht noch mit Geld." Ich hab auf mein Widerrufsrecht gepocht in dem Gespräch und der Tankmensch meinte er muss, was er verkauft hat, nichtmehr zurück nehmen.

Wer hatte nun Recht. In jedem Einzelhandel kann ich meine Ware doch zurück geben wenn sie nicht passt oder ähnlich. Das Widerrufrecht bezieht sich vielleicht nicht direkt auf den Einzelhandel, da heisst es meinetwegen Gewährleistung oder so. Aber ich hab noch nie gehört dass ich etwas nicht zurück geben kann, ausser bei Ebay Privatkauf oder meinetwegen etwas extra für mich angefertigtes.

Verbraucherschutz, Gewährleistung, Rückgaberecht, Tankstelle, Widerrufsrecht
Rechtstreit mit einem Käufer (Handy Verkauf)

Hallo,

Ich habe folgendes Problem mit einem Käufer.

Vor kurzem habe ich ein gebrauchtes iPhone verkauft. Das Gerät war bis zum Schluss des Verkaufes in einem Vollfunktionalem Zustand!

Alles schön und Gut, doch eine Woche später bekomme ich ein Schreiben von Käufer, dass bei seiner Tochter nach nur drei Tagen der Display sich löste und Apple sich weigert das Gerät zu reparieren.

Er fordert mich auf, im das Geld sofort inkl. "Schmerzensgeld" zurück zu geben. Die Begründung liegt daran, dass ich denn Käufer absichtlich getäuscht habe.

Das Lustige ist, die eigene Tocher vom Käufer hat beim Kauf gesagt, dass Sie unbedigt eine Schutzhülle braucht, weil sie sonst das Handy kaputt macht.

So letztens habe ich nochmals ein Schreiben vom Käufer bekommen, der nebenbei Anwalt ist, er hat mich bei der Polizei wegen Betruges angezeigt und möchte das alles jetzt Gerichtlich regeln.

Ich habe im aus Kulanz schon angeboten, dass ich 50% der Reparaturkosten übernehme, aber er lehnt alles ab.

Kommen wir zurück auf das Display, ich hatte, als ich das Gerät damals bekommen habe einen Schaden. Aber dieser wurde behoben und funktionierte ab da perfekt, ohne Mangel oder beeinträchtigung. Verleugnet habe ich das beim Kauf nicht, sondern nur vergessen (Ehrlich!), weil wir uns im Gespräch veriert haben und es geregnet hat.

Meine vermutung ist, dass die Tochter das iPhone kaputt gemacht hat, und um kosten zu sparen, suchen Sie einen schwarzen Peter.

Der Käufer (Anwalt), ist sich ziemlich sicher, dass er das Verfahren gewinnen wird und gibt mir noch eine Chance, es ohne das Gericht zu klären.

Ich kenne mich damit nicht Richtig aus, deswegen kann ich meine Chancen nicht einschätzen.

Was haltet ihr davon? Soll ich ihm sein Geld zurück geben?

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Rückgaberecht
Rückgabe Privat-Hundekauf

Hallo, es geht in meinem Fall um einen Privatkauf eines Hundes, in dem die Mängel vorab verschwiegen wurden und sie den Hund auf Grund genau dieser Mängel nicht zurücknehmen wollen. Es liegt kein Kaufvertrag vor, da diese keinen ausstellen wollten. Beim Kauf des Hundes wurde uns mitgeteilt, dass wir uns nicht wundern sollten, wenn er uns bei der Ankunft anbellt. Er merke schließlich, dass seine Sachen schon gepackt sind und etwas nicht stimmt. Jedoch wurde uns verschwiegen, dass er alles und jeden anbellt, er nicht alleine sein kann, er er keine U-Bahn, oder Fahrstuhl kennt, er bei jeglicher Aufregung (z.B. merkt, dass es raus geht) sofort in die Wohnung uriniert, etc... Ich bin völlig verzweifelt, denn Morgen muss der arme Kerl zu Hause bleiben, da wir arbeiten müssen. Welche Rechte habe ich nun? Kontakt zum Verkäufer habe ich diesbezüglich aufgenommen, sie weigern sich aber strikt, den Hund zurückzunehmen. Sie müssten ja schließlich auch beide arbeiten und der Hund könnte nicht alleine bleiben. Ja toll, wir müssen auch arbeiten und wenn wir über die ganzen Mängel Bescheid gewusst hätten, hätten wir ihn nicht gekauft. Angeblich hättetnsie sich auch bei Ihrem RA informiert und demzufolge bräuchten sie nach seiner Aussage den Hund nicht zurücknehmen. Sie selbst haben den Hund von einer Tierschutzvermiitlung übernommen und könnten ihn dort zurückgeben. Ich hoffe sehr auf eine schnelle Antwort. Liebe Grüße Kathrin

Tierschutzgesetz, Rückgaberecht
Kaputten Motor gekauft - was tun?

Servus Leute,

habe leider ein Problem und bitte nun um Euren Rat, wie ich weiter vorgehen soll.

Hier die ganze Story:

Fahre einen VW Passat 3C BJ 2006. Bei 205.000 KM Motorschaden, nicht reparierbar. Austauschmotor muss her.

Mir fehlt leider die Kohle, einen Austauschmotor bei VW zu kaufen. Ich mache mich also auf die Suche nach gebrauchten Motoren im Internet.

Bei Ebay-Kleinanzeigen werde ich fündig. Gewerblicher Händler von Motoren. Macht einen seriösen Eindruck.

Hier der Anzeigetext:

**Motor für VW AUDI SKODA SEAT 2.0 TDI 170 PS ohne Anbauteile

Motorkennbuchstabe: BMR

Motor hat keinerlei defekte, ist nicht instandgesetzt, erfolgreich geprüft.

87 Tkm.

Baureihe 2005 - 2010.**

Angerufen, um Infos gebeten und gefragt, ob es Gewährleistung gibt. Auf einen Kaufpreis von 2000€ geeinigt. Den Motor beim Händler selbst abgeholt. Hat einen sauberen Eindruck gemacht. Den Kaufvertrag unterschrieben und das Geld bezahlt.

Es waren zwei Wochen Rückgaberecht und ein Jahr Gewährleistung vereinbart. Ich habe ihm vor dem Kauf eine Mail geschrieben, dass ich den Motor mit Rückgaberecht und ein Jahr Garantie kaufen werde. Er hat den Kauf anschließend ebenfalls per Mail bestätigt. Der Mailverkehr ist vorhanden.

Ich bin anschließend mit dem Motor zur Fachwerkstatt meines Vetrauens. Mir wurde empfohlen viele Teile zu erneuern und auch den Zahnriemen zu wechseln. Da mir zu dem Zeitpunkt aber das Geld gefehlt hat, auch noch neue Teile zu bestellen, musste ich leider knapp vier Wochen damit warten. Die zwei Wochen Rückgaberecht sollten somit eigentlich entfallen.

Nun gut, also nach vier Wochen war ich in der Lage die Teile, also Zahnriemen etc. zu kaufen. Der KFZ-Meister macht sich an die Arbeit. Schraubt den Motor auseinander, um den Zahnriemen zu wechseln. Und macht eine nicht erfreuliche Entdeckung.

Der Motor hatte anscheinend selbst einen Schaden und wurde instand gesetzt. Ich weiß nicht, wie das Teil genau heißt. Also da wo der Zahnriemen drauf geschraubt wird... Da ist eben so eine Schraube. Die ist wohl mal abgebrochen und wurde wohl wieder verscheißt bzw. mit Metallspachtelmasse wieder befestigt. Mein KFZ-Meister meint nun, dass er den Motor keinesfalls einbauen möchte, da das Teil jederzeit wieder abbrechen kann. Es kann evtl. gut gehen, aber er rät definitiv davon ab und ich möchte auch kein Risiko eingehen.

Im Vertrag schließt der Händler zwar viele Schäden von der Gewährleistung aus. Aber in der Beschreibung bei Ebay-Kleinanzeigen steht klipp und klar: "keinerlei defekte, ist nicht instandgesetzt, erfolgreich geprüft."

Der Motor hatte aber definitiv einen Schaden und wurde instand gesetzt.

Im Kaufvertrag steht auch: "Ware geprüft und erhalten, Ware entspricht der Bestellung und ist unbeschädigt." Aber ich bin ja wohl kaum in der Lage, den Motor beim Kauf vor Ort auseinander zu schrauben und alle Teile zu prüfen?!?

Der Händler weiß von all dem noch nichts. Wie soll ich nun vorgehen?

Auto, kaputt, Recht, Kaufvertrag, defekt, Motor, Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht

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