Rückgaberecht LIDL

5 Antworten

Klar bekommst du den Kaufpreis zurück , aber nur wenn du auch noch den Kassenbon hast!!! Denn den musst du IMMER aufheben ,denn wie du siehst kann immer was sein :) Aber wenn du den Bon noch hast ,schnapp ihn dir und hin zu LIDL und das Dingen zurück gebracht und das Geld wieder geholt :) Lieben Gruß :) Tina

Wenn das Ding kaputt ist, kannst du ihn selbstverständlich zurückgeben. DIe Sachmängelhaftung ist dabei gesetzlich festgelegt. Lass dich also vom Verkäufer nicht veräppeln. Im BGB findest du deine Rechte im §437

Soweit ich weiß müssen sie den nur zurück nehmen, wenn du ihnen vorher eine Frist zur Nachbesserung, also Reparatur, eingeräumt hast. In der Regel wird also repariert. So ging es mir mit einem Handy.

Aber versuchs, vielleicht hat die Mitarbeiterin einen guten Tag.

Lidl ist sehr kulant, was Rücknahmen betrifft. Die fehlende Kappe würde ich gar nicht erwähnen ;-) Da es sich um ein Massenprodukt handelt, wandert das Teil eh in den Müll ...

Also ich würde einfach den Stick zurückbringen und das Geld zurück verlangen.