Laden möchte Produkt nicht zurück nehmen
Hallo ich habe in einem großen Elektromarkt ein Produkt gekauft, da mir ein Mitarbeiter gesagt hat, dass das Produkt mit einem Gerät von mir kompatibel sei. Eine Woche später komme ich in den Elektromarkt und möchte das Produkt zurück geben, da das Produkt nicht mit meinem Gerät kompatibel ist und der Laden möchte aufgrund der Aufgerissenden Verpackung das Produkt nicht zurück nehmen.. Was kann ich jetzt machen muss ich mein Geld zurück bekommen oder muss ich es einfach so hin nehmen und 50 Euro für nichts ausgegeben zu haben.
P.S. Das Produkt hat keinerlei Schaden sondern nur Ledeglich die Verpackung der Mitarbeiter meinte zu mir er nehme das Produkt nicht zurück, da sie es so nicht weiter verkaufen können.
Danke für eure Hilfe
7 Antworten
Hast Du einen Zeugen?
Ein Geschäft muss keine Ware zurücknehmen, allerdings würde ich hier ein wenig auf den Putz hauen!
Immerhin hast Du dieses Gerät ja nur (im guten Glauben) gekauft, weil Dir der Verkäufer im Beratungsgespräch zugesichert hat, dass es mit Deinem Gerät kompatibel ist!
Da das nicht der Fall ist, reklamierst Du wegen einer Falschberatung und bestehst auf die Rücknahme, bzw. Umtausch des Gerätes!
Umtausch aber nur gegen ein Gerät, das kompatibel mir Deinem schon vorhandenem Gerät ist!
Vielen Dank, der Laden hat übrigens das Produkt zurück genommen als ich drei Tage später nochmal dort war. Als ich der Frau alles erklärt habe, wieso ich das Produkt überhaupt gekauft habe, hat sie es ohne Fragen einfach zurück genommen und ich habe mein Geld zurück bekommen, bei anderen Läden bekommt man ja häufig einen Gutschein. Vielleicht hat der erste, mit dem ich gesporchen habe, den Grund für die Rückgabe garnicht verstanden. Aber so hat alles doch noch geklappt!
Grundsätzlich gibt es beim Kauf in einem lokalen Geschäft, anders als bei Fernabsatzverträgen (also beispielsweise bei einem Kauf über das Internet) kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob es Geschäft einen gekauften Artikel zurück nimmt oder diesen Artikel umtauscht ist also eine reine Sache der Kulanz.
Als Käufer stehen dir somit lediglich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, falls das Gerät einen Sachmängel enthält.
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, die Möglichkeit einer Anfechtung der Willenserklärung wegen Inhaltsirrtum gemäß § 119 BGB, da dieses Produkt nur im Zusammenhang mit einem kompatiblen Gerät benutzt werden kann. Diese muss jedoch unverzüglich erfolgen, sobald der Irrtum entdeckt wurde. Ob eine Anfechtungserklärung eine Woche nach dem Kauf noch als unverzüglich angesehen werden kann, kommt dabei auf den Einzelfall an (z. B. Entfernung vom Geschäft, etc.).
Des Weiteren käme noch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht, etwa wegen einer Falschberatung. In diesem Fall musst du als Käufer jedoch beweisen, dass der Verkäufer dir wider besseres Wissen erklärt hat, dieses Produkt sei mit deinem Gerät kompatibel.
Mein Kommentar kommt nun 7 Jahre zu spät, doch trotzdem; für die Leute, die das, wie ich, später lesen:
Laut § 355 BGB ist eine Rückgabe im Einzelhandel möglich. Das Gesetz existiert in dieser Form schon seit 2014.
Man hat eine 14-tägige Frist, darf das Produkt natürlich nicht beschädigt haben und muss auch keinen Grund abgeben, nur klar machen, dass man den Kauf widerrufen möchte.
Ein Umtauschrecht hast du nicht, allerdings würde ich mich auf die (Fehl)beratung berufen.
Wenn du die falsche Beratung belegen kannst dann muss das Unternehmen die Ware zurück nehmen.
Wenn nicht hast du Pech gehabt , dann geht das nur auf Kulanz des Händlers / Marktleitung.
Mit dem Leiter kann man aber meistens sehr gut reden.
Ein versuch sollte es wert sein.
LG Alex
es können auch welche bei beschädigte Verpackung entgegenkommen werden, müssen es aber nicht. Hängt von der Freundlichkeit des Händlers ab.