Rückgabe eine Vorführgeräts wirklich nicht möglich?
Ich habe einen Fernseher zum Geburtstag bekommen. Nun habe ich mir selbst aber auch schon einen Fernseher gekauft, da ich mir gedacht habe dass ich mir das zum Geburtstag einfach mal gönne. Jetzt wollte ich den geschenkten Fernseher zurückbringen und mir das Geld dafür auszahlen lassen. Nun sagt Marktkauf, dass die den nicht zurücknehmen können, weil das ein Vorführgerät gewesen ist.
Stimmt das? Kann ich den Fernseher wirklich nicht zurückgeben, weil es beim Kauf der letzte und somit das Vorführgerät gewesen ist? Der kassenbon ist vorhanden, also eigentlich nichts zu meckern
4 Antworten
ja das ist richtig , denn vorführgeräte sind meistens im preis gesenkt und man wird beim kauf drauf hingewiesen das eine rückgabe ausgeschlossen ist. nur wenn dieser hinweis fehlt hast du sonderrecht, allerdings müßte man dann beweisen das der verkäufer nicht darauf aufmerksam gemacht hat. aber wieso bringste dann nicht den zurück den du selber gekauft hast. wenn du sagst du hast jetzt 2 sind viele händler kulant.
weil ich den, den ich gekauft habe lieber behalten will.
Du hast kein Anspruch auf eine Rückgabe! Das ist eine Kulanz Sache und da das Gerät offensichtlich ja nicht mehr neu ist, werden sie wie in dem Fall nicht zurück nehmen.
Unabhängig davon ob Vorführgerät oder nicht: Wurde die Rückgabemöglichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Kein Händler ist verpflichtet, regulär im Geschäft gekaufte Ware wieder zurückzunehmen.
du kannst nicht einfach hingehen und sagen du willst ihn nicht mehr.ist das gerät defekt ,dann ja.aber komme jetzt bitte nicht auf dumme gedanken.verkaufe ihn doch bei ebay oder privat an jemanden.
ich rede ja nicht vom fall des vorführgeräts
Ja ich auch nicht. Es gibt kein Recht auf eine Rückgabe die durch das Gesetz geregelt. Im Fall von Media Markt /Saturn etc.
natürlich kann ich das normalerweise. wenn die ware noch eingepackt ist kann man von seinem kauf zurücktreten