Rückgabe bei Douglas? (Ungeöffnet)

8 Antworten

Hier bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Einen gesetzlich Rechtsanspruch auf Rücknahme der Ware hast Du nicht. Die meisten Geschäfte machen das aber, wenn die Ware (wie hier) noch original verschlossen ist. Allerdings bekommst Du bei sehr vielen Geschäften nur einen Gutschein, musst also andere Ware dafür nehmen.

Habe ich das Recht diesen Artikel wieder zurückzugeben und mein Geld zu erhalten?

Es gibt kein Umtauschrecht oder andere Rechte bei mangelfreier Ware.

Douglas muss es weder zurücknehmen noch dir das Geld erstatten, dies wäre nur der Fall wenn ein Umtausch ausdrücklich vereinbart wurde, alles andere ist reine Kulanz von Douglas.

Wenn noch alles verschlossen ist, wird es aber bestimmt getauscht, Douglas will Dich als Kunden ja schließlich behalten.

Wen Du nicht das Geld zurpück möchtest, sondern etwas anderes kaufst, dürfte der Kulanz von Douglas nichts im Weg stehen

Das Recht nicht (da nichts daran kaputt ist), aber die meisten Geschäfte nehmen es aus Kulanz zurück.

und krieg ich dann mein Geld wieder oder einen Gutschein...mit einem Gutschein kann ich nicht wirklich was anfangen :/

0
@Enterlastcode

ich denke Du willst etwas anderes kaufen?

oder wie wäre es mit einem Geschenkgutschein für Deine Mutter?

0
@Enterlastcode

wie gesagt sie müssen dir gar nix zurückgeben. ob sie dir Geld oder Gutschein zurückgeben.. ist dann auch weiter die entscheidung von denen... aber du kannst ja probieren, dass sie dir geld geben, das problem erläutern...

1

Ja, es gibt eine Umtauschrecht für unversehrte Ware innerhalb 14 Tagen,

oder wie vom Händler bestimmt

so ein "Recht" gibt es nicht - das ist einzig und allein ein Entgegenkommen des Händlers ....

1

Nein, es gibt KEIN Umtauschrecht für unversehrte Ware! Lediglich im Versandhandel hast Du ein 14tägiges Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz.

0
@schoenehaende

Jedes Geschäft tauscht dir die Ware innerhalb von 14 Tagen um, außer der Umtausch wird ausgeschlossen!

0
@Rosenherzle

Jedes Geschäft tauscht dir die Ware innerhalb von 14 Tagen um,

Was jedes Geschäft aus Kulanz vielleicht macht ist eine Sache.

Einen Rechtsanspruch darauf besteht nun einmal nicht.

Bringe doch mal beim Bäcker nach 2 Tagen Deine gekauften Brötchen zurück^^

außer der Umtausch wird ausgeschlossen!

Es muss nichts ausgeschlossen werden wozu niemand verpflichtet ist.

Andersrum wird ein Schuh draus, wenn ein Umtauschrecht extra gegeben wird.

1

Was möchtest Du wissen?