https://www.gutefrage.net/frage/beziehungsstatus-in-facebook-muss-ich-ihn-bestaetigen


Ich habe immer nur ein OB drin und das tut nicht weh morgens. Mitten in der Nacht wechseln tu ich auch nicht. Da noch nie mit dem OB was daneben ging, habe ich auch nie extra Binden dazu gehabt. So verfahre ich jetzt seit 16 Jahren (seit ich 12 bin) und es klappt.
Hi,
du wirst angeschrieben Bafög zu beantragen, wenn du deine Eltern beide Hartz4-Bezieher sind. Nur dann wirst du "genötigt" statt Hilfe A dann Hilfe B anzunehmen. Wenn du es dann trotzdem nicht beantragst, wird den Eltern eben der Hartz4-Satz für das Kind gestrichen. Wenn die Familie dann trotzdem auf Hilfe verzichten will müssen sie halt selbst schauen wie sie klar kommen (macht in der Realität wohl aber keiner)
Ansonsten musst du das nicht. Wäre aber nicht schlecht es bei eher geringem Einkommen zu beantragen. Da Schüler-Bafög 100% geschenkt ist, würdest du sonst ggf. auf geschenktes Geld verzichten.

Hi,
solange dein Vater dort nicht wohnt und nicht als Mieter drauf steht klappt das. Wenn er nur einzig und alleine mitunterschrieben hat (als Bürge), du aber der einzige Mieter bist, klappt das.
Hi,
also bei mir standen Nachtschichten, Feiertagszuschläge etc. immer auf dem Gehaltszettel. Genauso wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Von daher würde ich dir raten mit dem höheren Bruttogehalt zu rechnen und mit einer Nachforderung zu rechnen.
Hi,
man muss nur Vermögen am Tag der Antragsstellung nachweisen. Also den Kontoauszug, der dein Vermögen an diesem einen Tag zeigt. Kontobewegungen kannst du schwärzen.
Für Kontobewegungen interessieren sie sich nur, wenn du beim Vermögen unter 5200€ angibst und durch den Datenabgleich herauskommt, dass du kurz vorher mehr Vermögen hattest. Erst dann wollen sie wissen wohin dieses Geld ist und Quittungen wären sinnvoll. Das ist aber nur der Fall, wenn du vorher vllt 10.000€ hattest und dann plötzlich angibst du hättest nur 3000€.
Die Frist beginnt neu.
Bafög bekommst du auch erst ab Antragsstellung (also Datum von Antrag Nr.2)

Hi,
ich würde nicht sagen, dass da ein konkreter inhaltlicher Zusammenhang ist.
Generell: Wenn deine Eltern nicht zahlen wollen und du aber versuchen willst Unterhalt zu bekommen, müsstest du das einklagen. Erst dann wird geprüft, ob das ganze inhaltlich aufbaut und da bist du aber schon im Klageweg. Willst du wirklich deine Eltern auf Unterhalt verklagen?
Wenn ja, dann solltest du vorab mal einen Rechtsanwalt beauftragen, der dir deine Chancen nennt.
Du meinst ja Bafög würdest du nicht bekommen, weil du selbst genug vermögen hast. Das ist bei Unterhalt ja auch ein wichtiger Faktor. Solange du Reserven hast musst du diese auch nutzen bevor überhaupt jemand anderes theoretisch zahlen müsste.
Hi,
da dein Baföganspruch bereits mit Abgabe der Bachelor-Arbeit erloschen ist, steht dir aktuell ja gar kein Bafög zu. (Bekommst du noch Bafög, weil du dem Amt nicht bescheid gegeben hast, musst du alles ab Folgemonat der Abgabe wieder zu 100% zurückzahlen.
Bafög-Regeln interessieren dich also aktuell nicht mehr bis zum nächsten Antrag (wahrscheinlich im Masterstudium).
Bei der KV kommt es drauf an, wann, wie lange, wieviele Stunden und wieviel du verdient. Genauso kommt es drauf an, was dein Status zur Zeit ist.
Student bist du nicht mehr, da du ja rückwirkend auf deinen Tag der Bachelorarbeit-Abgabe exmatrikuliert wirst/wurdest. Du steckst also im Momemt in einem "Schwebezustand". Ob du noch familienversichert sein kann oder nicht hängt auch mit deinem Alter zusammen. Ruf einfach mal bei deiner KV an.
Nur weil du noch "eingeschrieben" bist, bist du noch lange kein Student mehr. Da du dein Studiumsabschluss bereits hast, bist du Absolvent und somit kein Student mehr.
Hi,
ich habe mir mein Handy selbst gekauft und so haben sie mir es auch nicht weggenommen. Vielleicht würde das helfen?
Hi,
ja wenn du den Abgabetermin auf Juli verschiebst, bist du im Juli noch voll bafögberechtigt und bekommst dann noch Geld für Juli.
Ich hatte dem Amt eine Kopie des verlängerten Bearbeitungszeitraum gegeben und hatte dann auch das Geld. (War in der gleichen Situation wie du)