Ja, den Bafög-Rechner.
Oder meinst du welche Rechte du hast, wie Unterhalt etc.? Das muss man selbst ergoogeln.
Ja, den Bafög-Rechner.
Oder meinst du welche Rechte du hast, wie Unterhalt etc.? Das muss man selbst ergoogeln.
Hi,
wenn du Interesse hast an einem zweiten Treffen dann melde dich. Wenn nicht, dann nicht. Man verliert nicht die Würde, wenn man einfach mal anfragt ;)
https://www.gutefrage.net/frage/beziehungsstatus-in-facebook-muss-ich-ihn-bestaetigen
Ich habe immer nur ein OB drin und das tut nicht weh morgens. Mitten in der Nacht wechseln tu ich auch nicht. Da noch nie mit dem OB was daneben ging, habe ich auch nie extra Binden dazu gehabt. So verfahre ich jetzt seit 16 Jahren (seit ich 12 bin) und es klappt.
Hi,
du wirst angeschrieben Bafög zu beantragen, wenn du deine Eltern beide Hartz4-Bezieher sind. Nur dann wirst du "genötigt" statt Hilfe A dann Hilfe B anzunehmen. Wenn du es dann trotzdem nicht beantragst, wird den Eltern eben der Hartz4-Satz für das Kind gestrichen. Wenn die Familie dann trotzdem auf Hilfe verzichten will müssen sie halt selbst schauen wie sie klar kommen (macht in der Realität wohl aber keiner)
Ansonsten musst du das nicht. Wäre aber nicht schlecht es bei eher geringem Einkommen zu beantragen. Da Schüler-Bafög 100% geschenkt ist, würdest du sonst ggf. auf geschenktes Geld verzichten.
Hi,
solange dein Vater dort nicht wohnt und nicht als Mieter drauf steht klappt das. Wenn er nur einzig und alleine mitunterschrieben hat (als Bürge), du aber der einzige Mieter bist, klappt das.
Ja,
du musst eine Ablehnung von Bafög haben, eine Unterkunft außerhalb der Eltern und eben ein Mindesteinkommen (ca. 600€ - kommt aber auf die Miete, Mietspiegel in Region etc. an).
Hi,
also bei mir standen Nachtschichten, Feiertagszuschläge etc. immer auf dem Gehaltszettel. Genauso wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Von daher würde ich dir raten mit dem höheren Bruttogehalt zu rechnen und mit einer Nachforderung zu rechnen.
Hi,
man muss nur Vermögen am Tag der Antragsstellung nachweisen. Also den Kontoauszug, der dein Vermögen an diesem einen Tag zeigt. Kontobewegungen kannst du schwärzen.
Für Kontobewegungen interessieren sie sich nur, wenn du beim Vermögen unter 5200€ angibst und durch den Datenabgleich herauskommt, dass du kurz vorher mehr Vermögen hattest. Erst dann wollen sie wissen wohin dieses Geld ist und Quittungen wären sinnvoll. Das ist aber nur der Fall, wenn du vorher vllt 10.000€ hattest und dann plötzlich angibst du hättest nur 3000€.
Hi,
so ganz verstehe ich das Problem nicht. Du bekommst daheimwohnend 420€ Bafög statt dem Höchstsatz 465€. Das wären dann noch 45€ die dein Vater zahlen müsste. Wenn du ausiehst, erhöht sich dein Bedarf ja um die Mietpauschale (175€ mehr). Bei gleichen Bedingungen würdest du auswärtswohnend dann vllt statt 597€ eben ca. 550€. Dazu kommt noch Kindergeld (184€).
Es gibt Studenten, die leben mit weniger ;) Ich muss mich seit 1,5 Jahren auch selbst finanzieren, habe einen Werkstudentenjpob und bekomme netto 550-600€ raus. Und ich lebe - ganz gut sogar.
Wegen 45€ mehr Geld den eigenen Vater vom Bafög-Amt im Klageweg zur Leistung zwingen? Nee, würde ich nicht machen. Schon gar nicht wenn du selbst Angst um das Verhältnis hast.
Du hättest alleine wohnen dann ca. 730€. Du ziehst in ein nettes WG-Zimmer und kannst so gut leben. Dann suchst du weiter nach Jobs. Findest du einen kannst du dir einiges mehr Luxusgüter leister, wenn nicht dann hast du immernoch genug Geld.
Dein Studium hängt mir Sicherheit nicht an den 45€, die dein Vater zahlen müsste und nicht kann. Und gefährdet ist da auch nichts.
ps: Im schlimmsten Falle kann jeder Student auch einen KfW-Kredit aufnehmen. Selbst wenn man körperlich oder psychisch nicht in der Lage ist nebenher zu arbeiten, kann man sein Studium auch alleine ohne Eltern finanzieren. Dafür gibt es ja Kredite, Stipendien etc.
Aus moralischer Sicht: Verklage nicht deinen krebskranken Vater, weil du Angst hast es alleine nicht zu schaffen. Du kannst das auch alles aus eigener Kraft schaffen. Im Moment musst du das nicht mal, da Bafög ja da ist und dir das Ganze erstmal finanziert.
Ein letzter Tipp: Gerade wenn man körperlich nicht sehr stabil ist, sind Jobs ohne körperliche Betätigung sinnvoll. Das häufigste ist das Telefonieren. Ich selbst habe bereits bei Marktforschungsunternehmen gearbeitet (Umfragen am Telefon), genauso wie Verkauf am Telefon (Inbound-Outbound). Des Weiteren habe ich jetzt einen stinknormalen Bürojob zur kompletten Selbstfinanzierung. Ich sitze nur am Pc, mache die Ablage, tippe Dinge in den PC ein und bekomme dafür 10€/Stunde. Es gibt also auch Jobs da draußen für dünne Männer.
Die Frist beginnt neu.
Bafög bekommst du auch erst ab Antragsstellung (also Datum von Antrag Nr.2)
Hi,
ich würde nicht sagen, dass da ein konkreter inhaltlicher Zusammenhang ist.
Generell: Wenn deine Eltern nicht zahlen wollen und du aber versuchen willst Unterhalt zu bekommen, müsstest du das einklagen. Erst dann wird geprüft, ob das ganze inhaltlich aufbaut und da bist du aber schon im Klageweg. Willst du wirklich deine Eltern auf Unterhalt verklagen?
Wenn ja, dann solltest du vorab mal einen Rechtsanwalt beauftragen, der dir deine Chancen nennt.
Du meinst ja Bafög würdest du nicht bekommen, weil du selbst genug vermögen hast. Das ist bei Unterhalt ja auch ein wichtiger Faktor. Solange du Reserven hast musst du diese auch nutzen bevor überhaupt jemand anderes theoretisch zahlen müsste.
Hi,
welche dokmente muss man zusammen fassend einreichen
Alle Formblätter, die du brauchst. Und alle Nachweise, du du über die Angaben in den Formblättern brauchst.
und wo soll man die unterlagen versenden?
welche Stadt zuständig ist, hängt von deinem Reiseland ab.
Hi,
da dein Baföganspruch bereits mit Abgabe der Bachelor-Arbeit erloschen ist, steht dir aktuell ja gar kein Bafög zu. (Bekommst du noch Bafög, weil du dem Amt nicht bescheid gegeben hast, musst du alles ab Folgemonat der Abgabe wieder zu 100% zurückzahlen.
Bafög-Regeln interessieren dich also aktuell nicht mehr bis zum nächsten Antrag (wahrscheinlich im Masterstudium).
Bei der KV kommt es drauf an, wann, wie lange, wieviele Stunden und wieviel du verdient. Genauso kommt es drauf an, was dein Status zur Zeit ist.
Student bist du nicht mehr, da du ja rückwirkend auf deinen Tag der Bachelorarbeit-Abgabe exmatrikuliert wirst/wurdest. Du steckst also im Momemt in einem "Schwebezustand". Ob du noch familienversichert sein kann oder nicht hängt auch mit deinem Alter zusammen. Ruf einfach mal bei deiner KV an.
Nur weil du noch "eingeschrieben" bist, bist du noch lange kein Student mehr. Da du dein Studiumsabschluss bereits hast, bist du Absolvent und somit kein Student mehr.
Hi,
ich habe mir mein Handy selbst gekauft und so haben sie mir es auch nicht weggenommen. Vielleicht würde das helfen?
rede doch erstmal mit ihren eltern, bevor du zur polizei gehst.
um wieviel geht es denn?
Hi,
wenn du Chancen in der einen Firma hast, kannst du da mehrmals machen. ABER: ich würde zu mehreren verschiedenen raten. Da lernst du neue Bereiche kennen, neue Mitarbeiter, musst dich in neue Sachen einarbeiten. Und siehst viel mehr. Wer weiß ob da draußen nicht Firmen sind und Bereiche, die besser zu dir passen wenn du nur eine Firma kennengelernt hast?
Diese Schulformen werden nur gefördert, wenn Ihr nicht mehr bei den Eltern wohnt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Schulweg ist zu weit vom Elternhaus
es liegt ein eigener Hausstand vor und es werden eigene Kinder von Euch betreut
Ihr seid verheiratet oder geschieden
Liegen diese Voraussetzungen nicht bei Euch vor, so besteht kein Anspruch auf Schüler BAföG. Ersatzweise besteht aber bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II. Lebt Ihr noch bei den Eltern, so besteht überhaupt kein Anspruch.
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html
--> Das bedeutet: Bei deiner Schulform reicht der persönliche Wunsch nicht aus. Gibt es keine ausbildungsbedingten Gründe für einen Auszug, dann wirst du dich auswärtswohnend selbst finanzieren müssen.
Hi,
ja wenn du den Abgabetermin auf Juli verschiebst, bist du im Juli noch voll bafögberechtigt und bekommst dann noch Geld für Juli.
Ich hatte dem Amt eine Kopie des verlängerten Bearbeitungszeitraum gegeben und hatte dann auch das Geld. (War in der gleichen Situation wie du)
Hi,
wenn Schüler-Bafög nicht geht, dann gibt es kein Bafög. Studenten-Bafög gibt es nur für Studenten und du bist ja kein Student.