es kommt darauf an was derjenige gemacht hat. es gíbt sachen die kann man entschuldigen aber eben nie verzeihen oder auch vergessen.
Frage
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ja das ist richtig , denn vorführgeräte sind meistens im preis gesenkt und man wird beim kauf drauf hingewiesen das eine rückgabe ausgeschlossen ist. nur wenn dieser hinweis fehlt hast du sonderrecht, allerdings müßte man dann beweisen das der verkäufer nicht darauf aufmerksam gemacht hat. aber wieso bringste dann nicht den zurück den du selber gekauft hast. wenn du sagst du hast jetzt 2 sind viele händler kulant.
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