Ich hab ein P-Konto. Hab durch Weihnachtsgeld 2700 erhalten. Verfügbar hab ich ja nur 1700. Wenn ich im Folgemonat kein Guthaben erhalte, kann ich dann über?

5 Antworten

Lies Dir mal Durch, was Du bezüglich der Pfändung unterschrieben hast. Dann wirst Du feststellen, dass die € 1000 nicht "wichtiger sind als die Titel zu begleichen". Das hast glücklicherweise nicht Du zu entscheiden.

Wenn das möglich wäre, würden wohl gar keine Schulden mehr beglichen, weil natürlich aus Sicht des Schuldners immer alles andere wichtiger wäre, als die Schulden zurück zu zahlen.

Du hast eine ziemlich lockere Einstellung zu den Leuten, die Dir mal ihr Geld zur Verfügung gestellt haben und denen das jetzt fehlt, weil Du es nicht zurück zahlen kannst bzw. willst.

Ob du bei Gericht o. Ä. einen Schutz einsetzen lassen kannst oder sowas, weiß ich leider nicht. Rein aus Bankensicht wird der Mehrbetrag abgeführt. Dein Freibetrag gilt pro Monat. Praxisbeispiel:

Ein Arbeitsloser hat offene Verbindlichkeiten über 20.000 EUR und erbt nun 15.000 EUR. Davon kann er im Eingangsmonat 1.700 in deinem Beispiel verfügen, der Rest kommt weg. Angenommen er hätte absolut kein Einkommen (da nie um Arbeitslosengeld o. Ä. gekümmert), könnte er ja sonst knapp 9 Monate von dem Erbe zehren und der Gläubiger schaut in die Wäsche. Klappt nicht und wäre auch nicht fair.

Muss archibaldesel übrigens Recht geben: die Bedienung der Verbindlichkeiten ist wichtiger als dass du die 1.000 EUR brauchst, schließlich hast du sie im Voraus ja auch irgendwann mal ausgegeben und eine Gegenleistung für das Geld erhalten, welches du nie bezahlt hast!

Den Einwand kann ich dir leider nicht ersparen. Weil genau das die Antwort ist. Wenn eine Pfändung vorliegt, sind die EUR 1.700 geschützt, der Rest wird gepfändet und an den Gläubiger überwiesen. Das Geld ist also weg und es werden Schulden damit bezahlt.

Ob die EUR 1.000 im nächsten Monat wichtiger sind, als die Schuldentilgung ist wohl eine Frage der Perspektive. Du kannst ja mal den Gläubiger fragen, was er dazu meint.

wenn du in folgemonat kein geldeingang hast, kannst du über das geld verfügen. bleibt von dem aber auch noch was über, das du in den nächsten monat mitnimmst, dann ist der betrag der über deiner pfändungsgrenze liegt weg

500 € kann man sich schützen lassen, jedoch nur auf Antrag beim Vollstreckungsgericht.