Vollstreckung Nachforderung?
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf folgendes. Es gibt einen Vollstreckungsbescheid vom Obergerichtsvollzieher. Dieser Vollstreckungsbescheid wurde nach Eingang Post ein paar Tage beglichen (im Oktober). Nun erhielt man im Januar diesen Jahres ein weiteres Schreiben des Rechtsanwalt über gleiches Az mit einer Nachforderung
"durch die von uns eingeleitete Zwangsvollstreckung wurde der titulierte Betrag realisiert. Unsere Mandantin sind jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht im Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden, die sie ebenfalls nach §§280, 286 ff BGB zu ersetzen haben".
Sorry, ich habe das so noch nie erlebt. Es gibt eine Vollstreckungssumme und die wird beglichen. Ist diese Nachforderung rechtens?
Danke