Vollstreckung Nachforderung?

6 Antworten

Ja, weil der Gläubiger ja nicht wissen kann, wann Du zahlst (Zinsberechnung ) und er auch nicht wissen kann welche Kosten beim Gerichtsvollzieher entstehen ( trifft er den Schuldner gleich beim ersten Versuch an oder erst im dritten Anlauf).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Sorry jetzt aber "durch die von uns eingeleitete Zwangsvollstreckung" als gehe ich davon aus das nicht Du bezahlen mußt, da ihr die Vollstreckung ja eingeleitet habt!! Es gibt ja immer Fristen, wurde jetzt in dieser Frist nachweislich bezahlt oder nicht?!

Wenn ich jetzt z.B. eine schriftliche Forderung schreibe, schreibe ich auf die Forderung einen kompletten Betrag inkl der zusätzlichen Kosten mit einer Frist. Wird der Betrag innerhalb der Frist bezahlt, hat sich das erledigt. Ich kann nicht während dieser Frist noch andere Wege einleiten was zusätzliche kosten verursacht, da muß man schon die angegebene Frist abwarten!! Ist die Frist z.B. am ersten, warte ich bis zum dritten ab um weitere Wege einzuleiten. Dann kann ich mir ziemlich sicher sein, das da keine Zahlung getätigt wurde also ich keinen nachweislichen Beleg bekomme das die Zahlung vor dem 1 getätigt wurde. Ich hoffe ich habe jetzt Deine Frage richtig verstanden, aber im kompletten Zweifel einen Anwalt fragen!!

Würde es auch über den Anwalt regeln lassen. Die frage ist, lohnt es sich.. Je nach dem wir hoch der Betrag ist, können die Anwaltskosen diesen schnell überschreiten.

Frag deinen Anwalt. Ungewöhnlich, ist es schon. Es muss alles in solch einem Schreiben aufgelistet sein. Falls du eine Frist bekommen hast, zahl unter Vorbehalt.