Ist Versäumnisurteil ein Endurteil?
In dem Versäumnisurteil steht, dass ich einen bestimmten Betrag zahlen muss + die Gerichtskosten.
Dann Hinweise wie "ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (Paragraph 313, Abs. 1 ZPO)." und "vorläufig vollstreckbar".
Nach 6 Monaten kam Kostenfestsetzungsbeschluss für die Gerichtskosten.
So, nach der vorläufigen Vollstreckung für den einen Betrag kam aber nie Urteil für endgültige Vollstreckung.
Ich habe die Sachbearbeiterin gefragt und die meinte, sie sieht nur die Kostenfestsetzungsbescheid, wo ich zahlen müsste.
Was ist aber mit dem Streitbetrag?
Ist der Vollstreckungsbescheid gültig? Sollte ich aber nicht dafür Vollstreckungsbescheid erhalten?
Das fand vor einem Jahr statt, daher kommen keine weiteren Briefe mehr. Ich überweise die Gerichtskosten in Raten gerade.
3 Antworten
In dem Versäumnisurteil steht, dass ich einen bestimmten Betrag zahlen muss + die Gerichtskosten.
Handelt es sich bei dem Betrag um eine Geldstrafe / ersatzweise Haft oder um eine Zahlung an den Geschädigten?
Ich habe die Sachbearbeiterin gefragt und die meinte, sie sieht nur die Kostenfestsetzungsbescheid, wo ich zahlen müsste.
Ich überweise die Gerichtskosten in Raten gerade.
Solange du dich an die vereinbarte Ratenzahlung hältst, gibt es keinen Grund für Vollstreckungsmaßnahmen.
Handelt es sich bei dem anderen Betrag um eine Zahlung an den Gläubiger, z.B. Schmerzensgeld, Schadenersatz, usw. muss dieser seine Ansprüche selbst geltend machen.
Das Gericht ist nicht Geldeintreiber in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Vielleicht kannst du die Hintergründe noch etwas detaillierter beschreiben?!
Handelt es sich bei dem Betrag um eine Geldstrafe / ersatzweise Haft oder um eine Zahlung an den Geschädigten?
Es ist ein Versäumnisurteil. Gibt es etwa Versäumnisurteile im Strafrecht?
Du hast kein Einspruch gegen das VU eingelegt? Dann ist es rechtskräftig. VUs sind immer vorläufig vollstreckbar.
Dir wurde kein Urteil zugestellt? Der Streitbetrag steht im Versäumnisurteil. Die können den Titel also vollstrecken. Lasse dir das zusenden.
Die Kostenentscheidung hat nichts mit dem Urteil zu tun. Die ergeht aufgrund eines Kostenfestsetzungsantrags der Gegenseite. Hast du alle Kosten zu zahlen oder wurden die aufgesplittet? Die Kosten musst du der gegnerischen Partei zahlen, wenn durch RA vertreten, auf das Anderkonto.
Das Gericht darf neu terminieren oder nach Aktenlage enrscheiden, wenn beide nicht ordnungsgemäß vertreten sind. Wenn einer kommt und er nicht ganz unglaubwürdig wirkt und ein VU beantragt, wird ihm automatisch geglaubt und du verlierst, als Nichterschienender. Dafür kannst du innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Wenn du das nicht tust. Ist der Prozess entgültig verloren.
Aber die Rechtsanwälte haben ihre Kosten gegen dich festsetzen lassen. Den Streitwert kannst du in der ersten Zeile dort ablesen. Das ist der Wert ohne Zinsen, zu dem du verurteilt wurdest.
Ich sehe oben. Du hast doch das VU erhalten. Rechtsmittel kannst du nicht mehr einlegen. Der Titel hat 30 Jahre (und länger) Zeit vollstreckt zu werden.
Einige dich mit der Gegenseite, wie das ablaufen soll.
Für das nächste Mal. Das Gericht hält den Vortrag der erschienenen Seite für richtig bzw. eingestanden, wenn die Gegenseite nicht kommt und den Erlass eines VUs beantragt und der Beklagte oder! Kläger keinen Einspruch einlegt. Das steht so in der ZPO.
Ich habe das hier gefunden:
"Ist der Beklagte beim Gerichtstermin säumig und liegen die Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils vor, kommt es zu einer Schlüssigkeitsprüfung. Der Kläger hat sich dann dazu zu äußern, wieso er denkt, dass er bestimmte Ansprüche gegen den Beklagten hat. Nun muss das Gericht feststellen, dass die Klage begründet ist und dass die Vorwürfe des Klägers gegen den Beklagten gerechtfertigt sind. Dann kann ein echtes Versäumnisurteil gegen den Beklagten erlassen werden. Bei einer negativen Schlüssigkeitsprüfung, oder dann, wenn die Klage an sich unzulässig ist, kommt es zur Abweisung der Klage, und es ergeht ein unechtes Versäumnisurteil."
In meinem Falle gab es keinen Gerichtstermin und ich war kooperativ.
Es gibt definitiv eine Prüfung.
Ich werde mir dennoch anwaltlichen Rat holen
Wenn du gegen das VU keinen Einspruch einlegst, hat es die Wirkung eines Endurteils. Der Kläger kann dann aus dem VU gegen dich vollstrecken. Einen Vollstreckungsbescheid gibt es dann nicht.
Aber Versäumnisurteil ist doch, bevor sie den Fall nach Richtigkeit überprüft haben, oder?
Versäumnisurteil bedeutet nur, dass ich erst einmal als schuldig durchgehe, weil ich mich nicht verteidigt habe.
Der Anklagende ist auch nicht ganz "clean", daher ist es möglich, dass er das nicht komplett durchziehen konnte. Ich bin immernoch skeptisch, da ich noch nichts gehört habe.