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Was darf der Gerichtsvollzieher?

Ich habe ein riesiges Problem. Ich bin 19 und lebe noch bei meiner Mutter, demnächst kommt bei uns ein Gerichtsvollzieher da meine Mutter leider von einem Geschäftspartner abgezockt wurde und uns jetzt Geld fehlt. (selbstständig). Das Geld kommt ungefähr in 1 Monat zurück aber trotzdem kommt jetzt bald der Gerichtsvollzieher.

Ich habe bei meiner Mutter ein Zimmer und bin in der Ausbildung. Ich habe immer noch mein Jugendzimmer und da sind auch meine Sachen drin. Ich habe zum Beispiel einen sehr teuren Laptop für 5k€ da ich neben meiner Ausbildung als freiberuflich tätig bin, ich habe Monitore für 2k€ das Stück (auch wegen der Tätigkeit) und ein einige teure Konsumgegenstände wie ein 2k€ Handy, ein 3k€ Fernseher, einen sehr teuren Stuhl, eine Luxusuhr die ich mir als Wertanlage gekauft habe, Air Pods Max etc.

Manche der Sachen haben meine Eltern mir gekauft und mir geschenkt, die benutze nur ich und manche habe ich mir selbst gekauft und dann meinen Eltern das Geld gegeben da ich lange keine online Versandkonten hatte. Die Rechnungen laufen in beiden Fällen über meine Eltern.

Darf der Gerichtsvollzieher mein Zimmer auf den Kopf stellen und meine Sachen mitnehmen? Mir ist wichtig das er nichts mitnehmen darf. Ich weiß auch das der Gerichtsvollzieher nichts mitnehmen darf das man für den Beruf braucht aber eine Freiberufliche Tätigkeit ist kein muss und wird nicht angerechnet und auf meinen Laptops und Speicherplatten sind wichtige Kundendaten drauf die ich in 2 Wochen fertig haben muss. Wenn ich nicht abliefern kann erleide ich einen Markenschaden.

Außerdem möchte ich nicht das mir meine hart erarbeitete Uhr weg genommen die aktuell 2k€ über Marktwert kostet weil sie neuwertig ist. Die Uhr + Verpackung hat noch alle Merkmale das die Box nicht geöffnet wurde und keiner sie angefasst hat. Die habe ich mir selbst hart erarbeitet und die Rechnung läuft auch über meine Mutter. Normalerweise schaut ein Händler dort mit Röntgen rein habe ich gehört, ich kann mir leider vorstellen das der Gerichtsvollzieher die Box aufreißt und ich auf dem Schaden (Wertverlust) sitzen bleibe.

Was mache ich und darf der Gerichtsvollzieher meine Sachen mitnehmen? Man kann erkennen das es mein Jugendzimmer ist wo ich lebe (eigenes Bett etc.) Ich habe Panik.

Ich weiß auch nicht was ich tun soll wenn der Gerichtsvollzieher meine Sachen mitnimmt und einen Anwalt möchte ich mir ungerne leisten

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Wurde bei jemandem hier schon mal ein Strafzettel aus Italien in Deutschland vollstreckt?

Hallo zusammen,

zunächst der Hintergrund der Sache: ich war vor 4 Jahren nach Bergamo geflogen und bin von dort in die Schweiz gefahren. In den ca. 1,5 Std., die ich in Italien war, soll ich irgendwo in eine verkehrsbegrenzte Zone gefahren sein. Nach meiner Rückkehr hab ich diesbezüglich einen Bescheid aus Italien bekommen.

Um nicht zu weit auszuschweifen: es gab etliche Gründe, weshalb der Bescheid, den ich erhielt, nicht seriös erschien. Ein Kontaktversuch meinerseits scheiterte daran, dass es auf der anderen Seite niemanden gab, der Englisch oder Deutsch konnte (obwohl das Schreiben auf Deutsch kam). Nun wurde die Sache an ein Inkassounternehmen in Deutschland übergeben.

Die Rechtsschutzversicherung sagte mir dazu, dass das Unternehmen selbst es nicht vollstrecken kann. Es muss an das Bundesjustizamt übergeben werden. Bescheide unter 70€ werden grundsätzlich nicht verfolgt. Bei mir waren es ursprünglich 96,70€, das ist mittlerweile durch Anwaltskosten in italien und Beitreibungskosten angewachsen. Folgende Optionen hätte ich laut der Rechtsschutzversicherung:

  1. zahlen und die Sache erledigen
  2. versuchen es anzufechten, was einen Anwalt in Italien erfordert und keine Aussicht auf Erfolg hat
  3. aussitzen; das Verfahren rund um die Behillfe des Bundesjustizamtes sei kompliziert und werde selten bemüht

Außerdem wurde mir gesagt, dass die Verjährung für sowas in Italien 10 Jahre beträgt. Der ADAC sagt 5 Jahre, aber das scheint sich nur auf die Vollstreckung in Deutschland zu beziehen. Daher ein paar Fragen:

  1. hat jemand hier schon mal in so einer Sache Post vom Bundesjustizamt bekommen? Wenn ja, um welchen Betrag ging es? Wie ist die Sache weitergegangen?
  2. geht es bei dem Schwellenwert von 70€ nur um die ursprüngliche Forderung oder sind darin auch später entstandene Kosten (wie in diesem Fall Anwalts- und Beitreibungskosten) enthalten? (Ich nehme an, dass die Beihilfe von den italienischen Behörden ersucht werden muss und dadurch es nur um die ursprüngliche Forderung und möglicherweise die Anwaltskosten in Italien geht, aber kann mir da natürlich nicht sicher sein)
  3. wie lange ist die Verjährung in Italien tatsächlich?

Vielen Dank!

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