Zuruckstellung der Vollstreckung?
Hallo, mein Sohn sollte Arbeitsstunden machen was er aber nicht gemacht hat. Jetzt kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft wo drin steht.
Die Zurückstellung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gilt damit als aufgehoben.
Was bedeutet das
2 Antworten
Er sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe bekommen ursprünglich (also JVA oder ähnliches), für eine gewisse Zeit bis die Strafe abgesessen ist. Das steht an wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will.
Aber das wurde umgewandelt in Arbeitsstunden (Sozialstunden?). Die Haftstrafe wurde "zurückgesetzt", umgewandelt.
Diese Arbeitsstunden/ Sozialstunden hat er nicht geleistet.
Also wird dieses Angebot der Arbeitsstunden zurückgezogen und er muss stattdessen die Haftstrafe antreten.
Das bedeutet hart ausgedrückt Knast da die Arbeitsstunden die nicht gemacht wurden als Ersatz Strafe fest gesetzt wurden um nicht im Knast zu landen wenn dies aber aus welchen gründen auch immer nicht gemacht und somit aufgehoben wird kann das höchstwahrscheinlich bedeuten ab in den knast