verfahren eingestellt?

5 Antworten

Tipp: Mach deinen Nachnamen da weg.

Das ist die sogenannte Teileinstellung, siehe §154 Abs. 1 und lies. Was hast du sonst noch angestellt? Wenn du beispielsweise schon rechtskräftig verurteilt wurdest, dann kann eingestellt werden, weil deine Tat hier im Vergleich zur Gesamtheit nicht so sehr ins Gewicht fällt. Oder es steht eben eine Verurteilung wegen einer anderen Tat noch an, die stärker ins Gewicht fällt.

Steht doch da:

Das Ermittlungsverfahren habe ich im Hinblick auf die zu erwartende Strafe bzw.Maßregel aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln gemäß Paragraph 154 Abs.1 der Strafprozessordnung eingestellt“

Du als Beschuldigter hast in einem anderen anhängigen Verfahren eine Strafe zu erwarten. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.

Das bedeutet das die andere zu erwartenden Strafe hoch genug sein wird und das "Bisschen" was er da hatte nicht mehr ins Gewicht fällt.