Ermittlungensverfahren?

5 Antworten

Nein in der Regel bekommst du davon nichts mehr mit. Und das die Sache eingestellt wird kannst du von ausgehen ist in 99% der fällen so

PatrickLassan  22.02.2022, 16:04

Wenn man Anzeige erstattet hat, bekommt man bei Einstellung eine Mitteilung. Bei Beleidigungsdelikten wird sehr oft auf das Privatklageverfahren hingewiesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__374.html

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0108054646  22.02.2022, 16:06
@PatrickLassan

Stimmt, aber man bekommt keine Mitteilung wenn das Verfahren weiter verfolgt wird

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Mani66006 
Fragesteller
 22.02.2022, 17:31
@PatrickLassan

Vielen Dank

könnte mein Fall cybermobbing sein? Und wie wäre es bei öffentliches Interesse?

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Mani66006 
Fragesteller
 22.02.2022, 17:49

Das heißt, Kläger hat keine Recht zu wissen, wie läuft Strafprozesse ab?

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0108054646  22.02.2022, 18:02
@Mani66006

ich Kann’s dir nicht sagen ich weiß nur aus eigener Erfahrung wie die Sachen ablaufen

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PatrickLassan  23.02.2022, 11:27
@Mani66006

Wenn deine Anzeige zu einem Prozess führt, dann kann es sein, dass du als Zeuge geladen wirst.

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In sehr vielen Fällen von Beleidigung stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichem Interesse ein und verweist auf den Weg der Privatklage.

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage

Spätestens, wenn du als Zeuge vorgeladen wirst, erfährst du davon. Sonst eigentlich nur, wenn das eingestellt wurde.

Aber in deinem Fall ist die Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung ziemlich hoch.

Beleidigung wird viel zu sehr toleriert, für die Behörden ist das alles zu schwammig formuliert und der Aufwand zu groß

Grinzz  22.02.2022, 17:50
Beleidigung wird viel zu sehr toleriert, für die Behörden ist das alles zu schwammig formuliert und der Aufwand zu groß

Eigentlich nicht. Aber weil die Beleidigung ein Privatklagedelikt ist, muss das öffentliche Interesse positiv festgestellt werden. Und meistens hapert es daran...

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ich sag mal so....es würde-wenn es so passiert wäre...den Tatbestand der Beleidigung erfüllen..Dein Pech das du kein Staatsbeamter oder Diener derer bist..weil dann würde es verfolgt werden.In Deinem fall wird es eingestellt werden-weil kein sogenanntes Öffentliches Interesse besteht...Ist mir auch so passiert....du musst dann Privat weiter klagen und wenig Erfolgsaussichten.

Wie meinen Sie das genau? Eigentlich wird Kläger informiert, sowohl als auch Beklagter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
OnePerson19  22.02.2022, 16:01
Eigentlich wird Kläger informiert

Kläger ist im Strafrecht i.d.R. die Staatsanwaltschaft selbst.

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