Ermittlungensverfahren?
Eine Nutzer von Internet hat mich beleidigt und bedroht, daher habe ich eine Strafanzeige bei Polizei erstattet. So Weit ich weiß Polizei fängt Ermittlungensverfahren an und am Ende entscheidet Staatsanwaltschaft über Verdacht des Beschuldigters. Jemand hat mir gesagt, wenn wegen mangels Beweises Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingestellt würde,bekämt Verletzter einen Bescheid.
Meine Frage
wenn eine Anklage festgestellt würde, informiert Verletzter von Staatsanwaltschaft darüber und wie weiteres Verfahren?
5 Antworten
Nein in der Regel bekommst du davon nichts mehr mit. Und das die Sache eingestellt wird kannst du von ausgehen ist in 99% der fällen so
Stimmt, aber man bekommt keine Mitteilung wenn das Verfahren weiter verfolgt wird
Vielen Dank
könnte mein Fall cybermobbing sein? Und wie wäre es bei öffentliches Interesse?
Aber warum man bekommt keine mehr Mitteilung?
Das heißt, Kläger hat keine Recht zu wissen, wie läuft Strafprozesse ab?
ich Kann’s dir nicht sagen ich weiß nur aus eigener Erfahrung wie die Sachen ablaufen
Wenn deine Anzeige zu einem Prozess führt, dann kann es sein, dass du als Zeuge geladen wirst.
In sehr vielen Fällen von Beleidigung stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichem Interesse ein und verweist auf den Weg der Privatklage.
Spätestens, wenn du als Zeuge vorgeladen wirst, erfährst du davon. Sonst eigentlich nur, wenn das eingestellt wurde.
Aber in deinem Fall ist die Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung ziemlich hoch.
Beleidigung wird viel zu sehr toleriert, für die Behörden ist das alles zu schwammig formuliert und der Aufwand zu groß
Beleidigung wird viel zu sehr toleriert, für die Behörden ist das alles zu schwammig formuliert und der Aufwand zu groß
Eigentlich nicht. Aber weil die Beleidigung ein Privatklagedelikt ist, muss das öffentliche Interesse positiv festgestellt werden. Und meistens hapert es daran...
ich sag mal so....es würde-wenn es so passiert wäre...den Tatbestand der Beleidigung erfüllen..Dein Pech das du kein Staatsbeamter oder Diener derer bist..weil dann würde es verfolgt werden.In Deinem fall wird es eingestellt werden-weil kein sogenanntes Öffentliches Interesse besteht...Ist mir auch so passiert....du musst dann Privat weiter klagen und wenig Erfolgsaussichten.
Wie meinen Sie das genau? Eigentlich wird Kläger informiert, sowohl als auch Beklagter.
Eigentlich wird Kläger informiert
Kläger ist im Strafrecht i.d.R. die Staatsanwaltschaft selbst.
Wenn man Anzeige erstattet hat, bekommt man bei Einstellung eine Mitteilung. Bei Beleidigungsdelikten wird sehr oft auf das Privatklageverfahren hingewiesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__374.html