Anzeige gegen Unbekannt?
Wenn ich eine Anzeige gegen unbekannt mache und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und die Polizei einen möglichen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft ihn aber noch nicht für schuldig erklärt hat bekomme ich dann Name und Wohnort des möglich Beschuldigten ? Oder bekomme ich erst später eine Info dazu wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und Ermittlungen abgeschlossen sind ?
6 Antworten
Wenn Du über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchtest kannst Du einen Antrag nach Paragraph 406d StPO stellen. Die Auskunft erfolgt aber erst nach Ende des Verfahrens.
Die Staatsanwaltschaft kann niemanden für schuldig erklären.
Bei laufenden Ermittlungen erfährst du im Regelfall gar nichts.
Das wirst Du erfahren wenn Du entsprechende Forderungen aus der Straftat an ihn hast. Ansonsten wirst Du es spätestens bei der Hauptverhandlung erfahren.
die Staatsanwaltschaft ihn aber noch nicht für schuldig erklärt hat
Das kann die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht. Schuldig ist jemand nur und erst dann wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft kann Niemanden für schuldig erklären. Das kann nur ein Richter.
Sofern es zu einer Verhandlung kommt, erfährst du in der Einladung den Namen des Beschuldigten.
Datenschutz - Du erfährst nichts..
Also erfahre ich das dann erst wenn wirklich Anklage erhoben wird und das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist ? Zu dem Zeitpunkt weiß der Beschuldigte dann aber auch Bescheid, da man ihm ja die Möglichkeit vor Abschluss der Ermittlungen geben muss vorgeladen zu werden. Verstehe ich das richtig ? Bekomme ich da vorher keine Info wer der Beschuldigte ist und ob schon eine Vorladung statt gefunden hat während dem Ermittlungsverfahren?
Falsch spätestens wenn man als Nebenkläger Akteneinsicht fordert, erfährt man ALLES.
Sogar der Beschuldigte kann über Akteneinsicht an Namen und Adressen von Zeugen kommen.
Solange kein Beschuldigter verhört wurde sind die Ermittlungen noch am laufen und ich bekomme keine Info dazu ist das richtig ? Ermittlungen können ja erst abgeschlossen werden wenn man dem Beschuldigten die Chance gegeben hat dazu eine Aussage zu machen ?