Wieso fragt die Staatsanwaltschaft nach einer Einlassung?

4 Antworten

Die von der Staatsanwaltschaft geforderte "Einlassung", ist nichts anderes als der Versuch den Beschuldigten zu einer Aussage zu bewegen, die selbstverständlich zu Lasten des Angeklagten dann geführt werden wir. Von daher erste und oberste Regel, Klappe halten und den Anwalt reden lassen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wonrauf genau zielt die "Einlassung" hinaus. Zu allem was den Tatvorwurf betrifft musst Du dich nicht äussern. Ansonsten teile der StA kurz schriftlich mit, das Du keine Aussagen zum Tatvorwurf machst. Sollte man auf etwas anderes hinauslaufen soll man es Dir konkret mitteilen.

Mutmaßlich geht die Staatsanwaltschaft von Einsicht auf der "anderen Seite" aus. Wozu einen Prozeß führen, wenn ein Verfahren auch eingestellt werden könnte. Dazu muß es aber eine Einlassung geben. Diese kann auch lauten: "ich sage nichts zur Sache aus".

Vielleicht weil ihr die Beweise für eine Anklage nicht reichen?

Du solltest Dich dann natürlich auch mit einer Aussage nicht selbst belasten.