Aktenvermerk Anzeige?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ermittlungsverfahren stehen nur im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister. Im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen ab einer bestimmten Höhe oder bei mehr als einer Verurteilung.

Da es bei einem 13-jährigen aber keine Verurteilung geben kann, kann auch nichts eingetragen werden

Gegen 13-jährige wird regelmäßig erst gar keine Ermittungsverfahren eingeleitet, da dieser noch nicht straafmündig ist.

Anders jedoch sieht es bei deliktfähigen Taten wie z.B. Brandstiftung oder mutwillige Sachbeschädigungen aus.

Im FZ stehen nur Verurteilungen.