Vor einiger Zeit habe ich auf Ebay bei einem privaten Anbieter ein Buch erworben, bezahlt und erhalten. Die Verpackung war neutral, der Inhalt kam ohne Rechnung, nichts war auffällig.
Ein halbes Jahr später bekomme ich Post von einem Inkassounternehmen. Nach teils schwieriger Recherche habe ich folgendes herausgefunden:
Der Ebay-Verkäufer hat mit meinen Adressdaten aber seiner Emailadresse einen Account bei einem großen deutschen Internet-Buchhändler eröffnet und dort das Buch auf meinen Namen bestellt. Dieses Buch wurde mir geliefert. Die Bestellung erfolgte gegen Rechnung, die nicht bezahlt wurde. Rechnungen werden vom Internetbuchhändler nur per Email verschickt, damit nicht an mich.
Ich habe Anzeige gestellt. Das Inkassounternehmen hat daraufhin das Verfahren eingestellt.
Der Buchhändler möchte nun zwar keine Bezahlung mehr, aber das Buch zurückhaben. Er hätten den Kaufvertrag mit dem Ebay-Verkäufer gekündigt, damit käme ein Eigentumsvorbehalt in seinen AGB zum tragen, (die ich mangels Geschäftsbeziehung natürlich nie akzeptiert habe).
Andererseits hat mir der Buchhändler das Buch geschickt, dass ich dort nie bestellt habe und möchte mich nun ein ein Schuldverhältnis drängen, dass vorher nicht bestanden hat.
Natürlich verstehe ich den Buchhändler, jedoch hat er erheblichen Anteil an diesem Vorgang, weil er durch seine Bereitschaft Ware an Neukunden gegen Rechnung zu verschicken ein solches Scenario erst ermöglicht. Das kann jeden treffen. Zudem finde ich die Einschaltung eines Inkassounternehmens aus heiterem Himmel extrem aggressiv, obwohl doch die Möglichkeit bestanden hätte, mit einem Brief Aufklärung zu suchen.
Einer ist am Ende der Geschädigte, der Buchhändler oder ich.
Was denkt Ihr, sollte man das Buch zurückgeben?