Nitrobasierte Treibladungen könnten von heute auf morgen Tonnenweise produziert werden. Nur ist das sinnbefreit, wenn nicht der baldige Verbrauch in Aussicht steht.

Beispiel: ich war einmal bei einer "Vernichtungsaktion*" von Panzerabwehrlenkflugkörpern dabei. Weil diese abgelaufen wären, weil gerade nirgendwo Krieg war, durfte ich an einem Tag 40 davon verschießen (Stückpreis 40.000€). Die normale Zuteilung an jeden ausgebildeten Schützen waren 2 im ersten, dann einer pro Jahr, Schießlehrer 2 pro Jahr.

*) so durften wir die Aktion natürlich nicht nennen, das war offiziell eine Weiterbildung der Schießlehrer für dieses Waffensystem.

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Es könnte zu einem Problem werden, wenn der Spritzschutz nicht mehr gegeben ist.

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Wenn das nicht so wäre, dann gäbe es keine Volltrottel, die nach Afrika reisen, um Elefanten (Beispiel) zu schießen.

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Die Abgasanlagen sind größtenteils aus rostträgen Materialien, und irgendwo stehendes Wasser würde, sobald der Motor läuft, hinaus gedrückt.

Die Gefahr, dass so Wasser in den Motor eindringt, besteht nicht.

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Internet-Betrug - Ware zurückgeben?

Vor einiger Zeit habe ich auf Ebay bei einem privaten Anbieter ein Buch erworben, bezahlt und erhalten. Die Verpackung war neutral, der Inhalt kam ohne Rechnung, nichts war auffällig.

Ein halbes Jahr später bekomme ich Post von einem Inkassounternehmen. Nach teils schwieriger Recherche habe ich folgendes herausgefunden:

Der Ebay-Verkäufer hat mit meinen Adressdaten aber seiner Emailadresse einen Account bei einem großen deutschen Internet-Buchhändler eröffnet und dort das Buch auf meinen Namen bestellt. Dieses Buch wurde mir geliefert. Die Bestellung erfolgte gegen Rechnung, die nicht bezahlt wurde. Rechnungen werden vom Internetbuchhändler nur per Email verschickt, damit nicht an mich.

Ich habe Anzeige gestellt. Das Inkassounternehmen hat daraufhin das Verfahren eingestellt.

Der Buchhändler möchte nun zwar keine Bezahlung mehr, aber das Buch zurückhaben. Er hätten den Kaufvertrag mit dem Ebay-Verkäufer gekündigt, damit käme ein Eigentumsvorbehalt in seinen AGB zum tragen, (die ich mangels Geschäftsbeziehung natürlich nie akzeptiert habe).

Andererseits hat mir der Buchhändler das Buch geschickt, dass ich dort nie bestellt habe und möchte mich nun ein ein Schuldverhältnis drängen, dass vorher nicht bestanden hat.

Natürlich verstehe ich den Buchhändler, jedoch hat er erheblichen Anteil an diesem Vorgang, weil er durch seine Bereitschaft Ware an Neukunden gegen Rechnung zu verschicken ein solches Scenario erst ermöglicht. Das kann jeden treffen. Zudem finde ich die Einschaltung eines Inkassounternehmens aus heiterem Himmel extrem aggressiv, obwohl doch die Möglichkeit bestanden hätte, mit einem Brief Aufklärung zu suchen.

Einer ist am Ende der Geschädigte, der Buchhändler oder ich.

Was denkt Ihr, sollte man das Buch zurückgeben?

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Das Buch, welches du ungewollt zugeschickt bekommen hast, solltest und musst du zurück geben. Damit ist diese Schuld gegenstandslos.

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Ich möchte bezweifeln, dass du das ohne UK schön eben hinbekommst. Und ich hätte Bedenken, dass die Platten irgendwann herunter fallen. Die 5cm Höhenverlust würde ich in Kauf nehmen

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Wenn, dann wäre mir das sowas von wurscht.

Ist das nicht ein Volksmord?

Ja, das wäre nicht ein Volksmord.

Was ist denn der Unterschied?

Der Unterschied ist, dass das Terrorregime im Iran Isreal vernichten will. Das wird ständig propagiert. Und hätten sie eine Atombombe, würden sie die auch gegen das verhasste Israel einsetzen. Und dann gegen das verhasste Amerika, in Form von feigen Attacken.

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