Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, was soll ich machen?
Ich wurde wegen verstoß gegen betäubungsmittelgesetz angezeigt sie haben aber nichts gefunden aber habe zugegeben dass ich 0,5g geraucht hab mit anderen Leute. Kann diese Anzeige nich fallengelassen werden? Bin auch ein ersttäter
Es ist in Brandenburg passiert
8 Antworten
Anzeigen werden nicht fallengelassen, sie werden höchstens eingestellt.
Der direkte Konsum ist übrigens nicht strafbar. Trotzdem würde ich nichts weiter aussagen. Kommt die Ladung von der Polizei, musst du auch nicht erscheinen, nicht einmal reagieren. Kommt sie von der Staatsanwaltschaft, und die Polizei führt nur die Vernehmung durch, musst du erscheinen.
Der Konsum an sich ist nichtmal strafbar und wenn sie im Moment der Kontrolle nichts gefunden haben, worauf begründen die überhaupt die Ermittlung? Ich bin gegen jede Form von illegalen Drogen, aber in dem Fall ist die ganze Anklage haltlos. Das du zu der Anhörung einen Anwalt mit nimmst ist das beste was du machen kannst und zu den Vorwürfen würde ich mich auch nicht äußern.
Ich weiß es nicht, glaube weil ich es mit leute geteilt habe
Konsum ist nicht strafbar.
Geh nicht hin, wenn Du eine Vorladung bekommst.
Das kann man nicht erzwingen. Dir bleibt nur abzuwarten.
Das war extrem dumm etwas zu gestehen, obwohl es keine Beweise gab.
In Zukunft NIE wieder auch nur ein einziges Wort zum Tatvorwurf sagen, bis du nicht die gesamte Ermittlungsakte selbst gelesen hast!
Woher weißt du denn, dass es nicht eingestellt wurde/wird? Hast du eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung bekommen? Ansonsten kann der Staatsanwalt auch faul sein oder überfordert sein mit dem Aktenstapel und es dauert noch....
Wer hat dich denn vorgeladen? Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft?
Staatsanwaltschaft glaub ich. Auf dem Brief steht nur Polizeipräsidum
An deiner Stelle würde ich die Vorladung ignorieren und stattdessen einen Antrag auf Akteneinsicht an die Staatsanwaltschaft schicken. Auch ohne Anwalt hast du einen Rechtsanspruch darauf. Vor Ort sagst du kein Wort zu den Vorwürfen. Falls man versucht mit dir über die Tat zu sprechen, einfach ganz frech sagen: "Ich bin hier nur zur Akteneinsicht. Bevor ich nicht die gesamte Akte gelesen habe werde ich mit ihnen kein Wort zu inhaltlichen Dingen sprechen."
Die gesamte Akte kopieren lassen (kann ggf. etwas kosten, aber das Geld ist gut investiert). Anschließend zu Hause in Ruhe lesen.
Also, wenn ich hingehe gehe ich mit die Anwalt von meinem Vater hin
Das ist sicher die beste Lösung: Jetzt den Anwalt deines Vaters kontaktieren. Der wird dir dann schon vorab sagen, wie du bestmöglich deinen Kopf noch aus der Schlinge bekommst.
Die gesamte Akte kopieren lassen (kann ggf. etwas kosten, aber das Geld ist gut investiert).
Das ist nicht möglich. Wenn man als Beschuldigter Akteneinsicht bekommt, darf man daraus nur handschriftliche Notizen machen. Kopieren darf nur ein Anwalt.
Es kam von die Polizeipräsidum und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass es eingestellt wird? Bin ein ersttäter und unter 18