Wann erhalte ich die Anzeige bei Ladendiebstahl?
Hallo, ich bin 17 und wurde gestern bei Ladendiebstahl im Kaufland vom Detektiv erwischt. Ich musste 100€ zahlen sowie unterschreiben, dass ich 3 Monate Hausverbot habe. Mir wurde gesagt, dass der Leiter vom Laden entscheiden wird, ob eine strafrechtliche verfolgung eingeleitet wird. Meine Eltern wurden noch nicht informiert. Nun meine zwei Fragen:
Wann und wie werden meine Eltern benachrichtigt?
Werde ich benachrichtigt, wenn ich nicht angezeigt werde?
P.S
ich bin ersttäter und der wert beläuft sich auf 2€
Brauche keine dummen Kommentare o.ä. danke!
3 Antworten
1-4 Wochen wenn Anzeige erstattet wird.
da du minderjährig bist, word der Brief an deine Eltern adressiert
Normal erst von der Polizei ggf ihm mit der Anwaltschaft je nachdem ob nochmal angehört wird bzw. ob ermittelt wird.
oft aber erstmal von der Polizei
Von der Polizei, eine Einladung zur Beschuldigtenvernehmung.
Der Brief wird nicht an die Eltern adressiert, der Jugendliche ist ja strafmündig.
Aber er kann keine Willenserklärungen abgeben. Strafmündig bedeutet dass er für seine Verbrechen selber haftet.
WE kann er nicht wirksam abgeben.
Was denn für eine Willenserklärung? sollen die Eltern zur Beschuldigtenvernehmung und anstelle ihres Sohnes aussagen oder was? Die dürfen mitkommen, müssen aber nicht, das wars.
schuldgeständnisse beispielsweise. Deswegen geht der Brief trotzdem an die Eltern, da diese die gesetzlichen Vertreter sind
Wer sonst soll denn die Schuld gestehen, wenn nicht der Schuldige? Du hast gar keine Ahnung von unserem Rechtssystem.
§106 ff BGB. Das ist Recht! Die Willenserklärung ist schwebend unwirksam
dann nenn mir bitte eine Gesetzesfundestelle! Wo steht das seine WE wirksam ist
2 Euro 😱😱😱
Glaube kaum, dass die das zur Anzeige bringen.
Wird eh wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Die Post geht ausschließlich an Deine Eltern!
Der Jugendliche ist strafmündig, dem wird schon selber mitgeteilt, dass er Beschuldigter in einem Strafverfahren ist.
Das ist schlichtweg falsch. Der Brief geht an die Eltern, da der Junge noch nicht volljährig ist. Ob strafmündig oder nicht ist dabei völlig irrelevant.
Die Eltern werden informiert, die Vorladung geht aber an den Beschuldigten, die Eltern haben lediglich das Recht, der Vernehmung beizuwohnen. Vorgeladen wird aber der Straftäter selbst.
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/vernehmung.html
Nein, der Brief ist definitiv an die Eltern gerichtet! Ich weiß wovon ich rede.
In dem von mitgeteiltem Link geht es um die VERNEHMUNG.
Wir reden hier darüber, wer angeschrieben wird!
Und das sind (auch) die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten.
Aus DEINEM Text/Link kopiert:
"Von diesem Vernehmungstermin ist der Erziehungsberechtigte zu informieren, da er bei der Beschuldigtenvernehmung ein Anwesenheitsrecht hat."
Ich kann mir iwrgendwie nicht vorstellen dass sie bei 2€ eine strafrechtliche Verfolgung vorziehen.
Ich mein du hast ja eh schon Hausverbot und mustest 100€ zahlen, da denk ich (hoff ich für dich) wird nichts mehr auf dich zukommen.
Naja es geht aber auch viel mehr ums Prinzip. Da er erst Täter ist und die Summe gering ist, wird es wenn dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt
Wird der Brief von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei kommen? Danke