„Unternehmenssteuer“ an sich gibt es nicht entweder fällt KstSt (Körperschaftsteuer) oder Einkommensteuer an.

bei Körperschaften beträgt die Steuer 15%. Die Ausschüttungen werden mit 25% zzgl Solz besteuert. Somit insgesamt 40%.

bei PersG ist das Abhängig vom Persönlichen Steuersatz der Geser. Hier gibt es auch keine Ausschüttung. Alle Geldflüsse ins Private sind Entnahmen.

Die KapEst beträgt 25% da es beim Beteiligten versteuert wird. Der Geld investiert hat. Würde man jetzt die KstSt auf 10% senken müsste der Aktionär/Beteilgte 35% versteuern. Wenn du nur noch 2/3 bekommst ist fraglich ob so viel Geld noch investiert wird. Mit 25% und 15% ist es mehr als ausgeglichen. Hinzukommt dass die Ausschüttungen nicht das Einkommen mindern dürfen. Diese werden somit ebenfalls mit 15% versteuert. Hinzu kommt dann eben noch die Kapitalertragssteuer von 25%. Somit werden die Ausschüttungen im Schnitt mit 40% besteuert was dem Spitzensteuersatz sehr nahe kommt. Aber die Steuerlast wird gerecht verteilt

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Haltedauer unter 1 Jahr und über 600€ stpfl

Haltedauer unter 1 Jahr und unter 600€ stfrei

haltedauer länger als 1 Jahr steuerfrei

Abgabe Steuererklärung

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Soll sie doch. Ihr habt Schadensersatz angeboten mehr gibt es net.

Würde gar nix mehr machen. Sie soll übrigens auch erstmal ihren Schaden nachweisen. Schadensersatz nur bei vorhandenen Schaden.

nichts mehr anbieten, da kommt nix

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Wird halt abgerechnet und ende. Das Krankenhaus bekommt halt Geld. Aber ob da immer ein Gewinn raus kommt

und der Chirug bekommt halt sein Lohn

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Auf welcher Grundlage wird denn die Miete erhöht?

wenn du seit 10 Jahren zum gleichen Preis drinnen wohnst, ist eine Erhöhung vermutlich rechtens

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Es wird nur der Gewinn versteuert.

Verkaufspreis (1600€)

./. Kaufpreis (1000€)

./. WK (0€)

_________

gewinn 600€

voll Steuerpflichtig.

verkaufst du nur einen Teil wird FiFo/Lifo angewandt.

bzw.

Verkaufspreis 1000€

./. Anteiliger Kaufpreis der Verkauften Coins

___________
gewinn

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Der Verkauf löst schon einen Gewinn aus §23 EstG

sobald du darüber wirtschaftlich verfügst musst du es versteuern, wenn du es dir in andere Coins umtauscht ist es dein privat vergnügen

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Naja. Je nachdem wie gut man damit zu recht kommt

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Mit Abfluss §11(2) EstG

also in dem Jahr in dem du sie zurückzahlen musst.

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Die Freigrenze bezieht sich auf private Veräpußerubgsgeschäfte §23 EstG

mining ist gewerblich §15(1) EstG

Kommst du über den Grundfreibetrag mit deinen Einkünften, ist die Abgabe Pflicht.

Bleibst du drunter nicht. Es schadet trotzdem nicht eine Buchführung als Nachweis zu hben, du kannst trotzdem zur Abgabe aufgefordert werden

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Steuererklärung abgeben.

und wenn du eine Erstattung bekommst gibt es was zurück. Ansonsten eine Nachzahlung

und bei Änderung auf 3/5 gibt es eh nix zurück. Ist eh abgabepflichtig

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Privates Veräußerungsgeschäft isd §23 EstG

steuerfrei, auch wenn Haltetaue kürzer ein Jahr außer du machst es Gewerbsmäßig

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Freiberufliche Tätigkeit isd §18 EstG

somit entfällt die Gewerbesteuer.

zur Einkommensteuer §18 EstG

zu versteuern ist der Gewinn (Einnahmen./. Ausgaben) wenn er den Grundfreibetrag übersteigt

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