Ladendiebstahl Strafanzeige?

4 Antworten

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Wenn du unter 21 Jahre bist, dann gehe ich davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Es handelt sich dabei um Diebstahl geringwertiger Sachsen und wenn du keine Vorstrafen hast, wird das Verfahren meines Erachtens nach eingestellt.

DarylsRache 
Fragesteller
 13.02.2022, 21:16

Ich bin 23 ist das dann genauso?

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DmcWgr  13.02.2022, 21:30
@DarylsRache

Naja dann wird wahrscheinlich eine außergerichtliche Verfahrensbeilegung herbeigeführt werden, d.h. man regelt es dann außergerichtlich. Natürlich liegt das immer im Ermessen des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft. Wenn du schon öfter gestohlen hast dann wird es wahrscheinlich nicht so leicht ausgehen.

ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.

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DarylsRache 
Fragesteller
 13.02.2022, 21:35
@DmcWgr

Wie gesagt es war das erste und einzige mal, 23 jahre, ersttäter und nicht vorbestraft, und sie meinen, dass das Verfahren 100% eingestellt wird?

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DmcWgr  13.02.2022, 21:38
@DarylsRache

Naja zu 100% kann man das nicht beantworten. Aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.

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Vermutlich eine Einstellung des Verfahrens, ggf. gegen Geldauflage.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wende dich an die Staatsanwaltschaft in deinem Bezirk und bitte um Einstellung des Verfahrens gemäß StPO 153 (wegen Geringfügigkeit) oder StPO 153a (gegen Auflagen und Weisungen).

Dann wird das Verfahren eingestellt, sofern die Staatsanwaltschaft zustimmt. Vielleicht werden Auflagen erteilt.

Du kriegst eine Strafanzeige. Alles andere wird dann im Prozess entschieden.