Nachfrage Strafanzeige Ladendiebstahl?
hallo alle zusammen,
wie schon in meinen letzten Fragen bezüglich Ladendiebstahl, hätte ich noch eine Frage: wie lange dauert es ungefähr, bis ich Post erhalte was als nächstes passiert? Oder bzw wird denn noch überhaupt etwas anderes passieren? Könnte die Polizei zu mir nach Hause kommen? (Es kam keine Polizei im Geschäft aber Anzeige wurde gestellt) oder könnte ich vorgeladen werden? Es handelt sich beim Wert der Sachen von knapp 40€, bin 23 Jahre alt, Ersttäter und nicht vorbestraft!
Danke im Voraus für eure Antworten!
Achso und der Wert der Sachen liegt bei knapp 40€ insgesamt! Also ein geringfügiger Wert.
2 Antworten
Hallo,
eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.
Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:
Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.
Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:
1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja vermutlich bereits gemacht.
2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Dazu schreibst du nichts, ggf. wurden dir diese auch erlassen oder kommen noch postalisch.
3. In der Regel erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.
4. Wegen der Anzeige: Vermutlich kriegst du einen Brief, in dem du dich zum Vorwurf äußern kannst (Ladendiebstahl geht über eine "Kurzanzeige", da ist das Vorgehen die Regel). Ggf. wirst du auch vorgeladen, das glaube ich aber nicht. In dem Fall könntest du der Vorladung nachkommen, nicht erscheinen oder um die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung bitten.
5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, würde ich auf einen Strafbefehl mit~100-200 € tippen. Ähnliches bei einem Gerichtsverfahren. Ich täte aber viel, viel Geld auf "Einstellung" wetten..
Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.
Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"
Alles Gute:)
Wann hab ich dir denn das "Sie" angeboten? Lass uns beim "Du" bleiben, okay?=)
Äää Wissenlücke meinerseits. Gehörten Penny und Nahkauf zum Rewe?
Dann darfst du da prinzipiell auch nicht rein...
Meine Erfahrung ist aber folgende:
Entschuldigungsbrief an den Entscheidungsträger, Bitte darum, dass Hausverbot zeitlich und/oder örtlich zu begrenzen oder sogar aufzuheben. => Hat in der Regel beim Ersttäter Erfolg...
Okay, danke dir! :) naja es sind soweit ich weiß Tochter Firmen! In meinem Fall ist der Entscheidungsträger dann Rewe oder?
vielen Dank für den Tipp! 🙏🏻
Jo, würde direkt an Rewe (irgend eine übergeordnete Filialleitung) oder eben an den zuständigen Filialleiter deines "Einsatzortes" schreiben...
Okay, vielen Dank! Weißt du zufällig, wo ich so ein Musterbeispiel für so eine Art Entschuldigung bekommen könnte?
Ja. Unter der Grenze von 50 Euro. Passt. Was soll die Polizei bei Dir Zuhause? Reden musst Du eh nicht mit denen. Die kommen nicht vorbei.
Mit knapp 99 Prozentiger Sicherheit kommt in den nächsten 6 Monaten ein Einstellungsbescheid von der Staatsanwaltschaft.
Diesen Ersttäterbonus gibt es aber logischwerweise nur einmal.
Beim nächsten Mal kommt ein Anhörungsbogen. Also lass den Quatsch.
Zunächst einmal vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung, Sie konnten mir schon mal mindestens 80% meiner Angst nehmen! ☺️ Die Tat wiederholen werde ich auf keinen Fall, ich bereue es zutiefst.
eine Frage hätte ich noch, und zwar wird das Hausverbot folgendermaßen ausgesprochen: es wurde schriftlich Hausverbot erteilt für alle Filialen der Rewe Markt GmbH und sämtliche Märkte von Partnerkaufleuten der Rewe Markt GmbH. Bedeutet das, dass ich auch nicht in den Penny oder Nahkauf zum Beispiel darf? :( ich fragte nach dort direkt am Tag des Diebstahls, und mor wurde gesagt ich dürfte auch nicht in den rewe in der nächsten Ortschaft, jedoch von diesen Märkten war nicht die Rede? Dankeschön auch nochmal für die Information mit dem Bundeszentralregister! 🙏🏻
liebe Grüße und danke für die Antwort schon im Voraus!