Ersttäter?ladendiebstaht von 2 euro?
ich hatte vor 2 jahren als ich 15 war im rewe ein ernährungsartikel im wert von 1,79euro gestohlen , wurde dabei erwischt, polizei kam , ich weiss nicht ob ich angezeigt wurde , aber mein vater hat eine strafe vom laden im wert von 100euro gezahlt in bar zum ladenbesitzer (rewe) und nach paar tagen viele mehrere briefe bekommen entweder von der polizei oder gericht (zu dieser sache) , er wollte mir davon nichts sagen, bis jetzt weiss ich nicht ob es in meinem polizeiliches führungszeugniss steht, was passiert wenn es in mein führungszeugniss steht?wird es nach einer zeit gelöscht ? kann ich damit normal arbeiten gehen . Und nach der sache , bis jetzt (also 2 jahre) hatte ich nichts mit der polizei zu tun , bin ich also ersttäter?
4 Antworten
Du bist 17 Jahre, hole Dir einen Straftegisterauszug bzw. suche um ein polizeiliches Fürhrungszeugnis an, dann hat Deine Ungewissheit ein Ende!
Ich glaube nicht, dass da etwas im Führungszeugnis steht - kann mir auch nicht vorstellen, dass das ohne Verurteilung bzw. Verhandlung möglich wäre.
Da die Polizei eingeschaltet wurde gabs auf alle Fälle eine Anzeige!
Steht auf alle Fälle bis zum vollendeten 24. Lebensjahr im Erziehungsregister.
Das Geld an den Laden war die "Fangprâmie", also Aufwandsentschâdigung fur deren Arbeit wegen des Diebstahls!
Bei Zueignungsdelikten, z.B. Diebstahl kann das Übermaßverbot "Auge um Auge,..." nicht angewandt werden.
Es genügt nicht,
Gleiches mit Gleichem zu bestrafen.
1,79 Euro Strafe genügt nicht.
Nein, in Deinem Führungszeugnis wird davon nichts stehen.
bin ich also ersttäter?
Zumindest ein Übeltäter.