Ersttäter?ladendiebstaht von 2 euro?

4 Antworten

Da die Polizei eingeschaltet wurde gabs auf alle Fälle eine Anzeige!

Steht auf alle Fälle bis zum vollendeten 24. Lebensjahr im Erziehungsregister.

Das Geld an den Laden war die "Fangprâmie", also Aufwandsentschâdigung fur deren Arbeit wegen des Diebstahls!

Du bist 17 Jahre, hole Dir einen Straftegisterauszug bzw. suche um ein polizeiliches Fürhrungszeugnis an, dann hat Deine Ungewissheit ein Ende!

Ich glaube nicht, dass da etwas im Führungszeugnis steht - kann mir auch nicht vorstellen, dass das ohne Verurteilung bzw. Verhandlung möglich wäre.

Bei Zueignungsdelikten, z.B. Diebstahl kann das Übermaßverbot "Auge um Auge,..." nicht angewandt werden.

Es genügt nicht,

Gleiches mit Gleichem zu bestrafen.

1,79 Euro Strafe genügt nicht.

Nein, in Deinem Führungszeugnis wird davon nichts stehen.

bin ich also ersttäter?

Zumindest ein Übeltäter.